Wie weit dürfen Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse gehen?

  • Hallo,


    würde mich freuen, wenn sich jemand mit der Thematik auskennt.


    Befinde mich im Trennungsjahr, bin im 2. Jahr selbständig, im ersten Jahr noch Verlust, das letzte Jahr werde ich mit einem Gewinn abschließen, meine Ex arbeitet nicht und befindet sich im ALG2-Bezug. Vor unserer Trennung befanden wir uns im aufstockenden ALG2-Bezug.

    Meiner Auskunftspflicht gegenüber Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter und Anwalt meiner Ex bin ich soweit bisher nachgekommen. Momentan zahle ich keinen Unterhalt. Die noch ausstehende Unterhaltsberechnung dürfte auch ergeben, dass ich keinen Unterhalt zahlen kann. Sollte es anders sein oder irgendwann anders sein, zahle ich natürlich.


    Unterhaltsvorschusskasse fordert nun innerhalb von 2 Wochen meine Einnahmenüberschussrechnung für letztes Jahr ein, um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte nicht vor so zeitnah meine Steuererklärung für letztes Jahr erstellen zu lassen, zumal ich mich momentan noch mit meiner Ex um die Zusammenveranlagung streite, die sie verweigert.


    Habe versucht der Sachbearbeiterin zu erklären, dass ich meine Steuererklärung innerhalb der zulässigen Frist beim Finanzamt einreichen werde und diese dann auch der Unterhaltsvorschusskasse zur Verfügung stelle. Diese besteht aber auf Übersendung innerhalb von 2 Wochen.


    Unabhängig davon, dass mein Steuerberater dass mal nicht so eben innerhalb von 2 Wochen macht, kann die Unterhaltsvorschusskasse irgendwas gegen mich verhängen oder veranlassen, wenn ich dieser Forderung innerhalb der gewünschten Frist nicht nachkomme?

  • Hi,


    also eine Einnahmen/Überschußrechnung, die kann man doch alleine erstellen, das ist doch keine Billanz. Hast du doch schon durch die Umsatzsteuerzahlungen im Prinzip fast fertig.


    Wenn du nicht lieferst, dann kann die Unterhaltsvorschußkasse schätzen und auf dieser Basis dann auch Unterhaltszahlungen geltend machen. Weiterhin kann sie auch dauerhaft mit einem fiktiven Einkommen rechnen, denn dein Betrieb läuft ja offensichtlich seit Jahren schon nicht so gut. Dann ist es zuzumuten, sich einen Job zu suchen, der einen und seine Kids wenigstens im Ansatz ernährt.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    vielen Dank für die Antwort. Genau das war meine Befürchtung. Dann reiche ich wohl lieber etwas ein.


    Zu dem anderen Hinweis mit neuem Job suchen. Ich komme aus dem ALG2-Bezug, bin nicht mehr der Jüngste, habe eine Schwerbehinderung, laut Aussage meines damaligen Sachbearbeiters beim Jobcenter nicht mehr in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelbar, daher auf Anraten in die Selbstständigkeit gegangen und das dauert natürlich seine Zeit. Hinsichtlich der Thematik mache ich mir im Moment keine zu großen Sorgen.


    Viele Grüße


    Marco

  • Hallo Marco,


    Ich würde mich mal beim Jobcenter informieren lassen.


    Es ist evtl. möglich, dass du bei einer Unterhalts-Verpflichtung "aufstockendes ALG-II


    beantragen kannst.


    edy

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  • Hi,


    ich staune immer wieder über die Einschätzung, man könne als älterer Mitarbeiter nicht mehr vermittelt werden. Die Älteste, die ich einmal eingestellt habe, war 58 Jahre. Nur, wer meldet seine freien Stellen schon dem Job-Center? Und die können nur vermitteln, was ihnen angeboten wird. Da muss man schon selbst Initiative ergreifen. Das ist auch zumutbar.


    Herzlichst


    TK