Hallo,
würde mich freuen, wenn sich jemand mit der Thematik auskennt.
Befinde mich im Trennungsjahr, bin im 2. Jahr selbständig, im ersten Jahr noch Verlust, das letzte Jahr werde ich mit einem Gewinn abschließen, meine Ex arbeitet nicht und befindet sich im ALG2-Bezug. Vor unserer Trennung befanden wir uns im aufstockenden ALG2-Bezug.
Meiner Auskunftspflicht gegenüber Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter und Anwalt meiner Ex bin ich soweit bisher nachgekommen. Momentan zahle ich keinen Unterhalt. Die noch ausstehende Unterhaltsberechnung dürfte auch ergeben, dass ich keinen Unterhalt zahlen kann. Sollte es anders sein oder irgendwann anders sein, zahle ich natürlich.
Unterhaltsvorschusskasse fordert nun innerhalb von 2 Wochen meine Einnahmenüberschussrechnung für letztes Jahr ein, um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte nicht vor so zeitnah meine Steuererklärung für letztes Jahr erstellen zu lassen, zumal ich mich momentan noch mit meiner Ex um die Zusammenveranlagung streite, die sie verweigert.
Habe versucht der Sachbearbeiterin zu erklären, dass ich meine Steuererklärung innerhalb der zulässigen Frist beim Finanzamt einreichen werde und diese dann auch der Unterhaltsvorschusskasse zur Verfügung stelle. Diese besteht aber auf Übersendung innerhalb von 2 Wochen.
Unabhängig davon, dass mein Steuerberater dass mal nicht so eben innerhalb von 2 Wochen macht, kann die Unterhaltsvorschusskasse irgendwas gegen mich verhängen oder veranlassen, wenn ich dieser Forderung innerhalb der gewünschten Frist nicht nachkomme?