Nicht in den KiGa während des Umgangs

  • Hallo,


    ich habe nun hier noch eine Frage, die sich mir noch nicht erschließt:


    Wir sind seit 2,5Jahren getrennt.

    Vater hatte alle 2 Wochen das WE Umgang mit unserem 4-Jährigen Sohn.

    Nun hat er auf Wechselmodell geklagt - raus kam eine 9 - 5 Regelung, also eine Ausweitung seines Umgangs von Donnerstag - Dienstag.


    Jetzt ist es der Fall, dass der Vater über 20KM vom Kindergarten entfernt wohnt ( & 35KM von unserem Heimatort) & unseren Sohn nicht in den Kindergarten bringt - nur an dem Tag, an dem ich ihn wieder abhole.


    Nach unzähligen Diskussionen darüber, ändert er daran absolut nichts.


    Wie soll ich hier denn weiter vorgehen?

    Das der Kindergarten und eine geordnete Struktur gerade jetzt wichtig sind, brauch ich ja nicht zu erklären.


    Ich bitte um Rat.

  • Hi,


    seufz. Warum wurde das nicht im Rahmen der Festlgung des Wechselmodells geregelt? Wir haben jetzt folgendes Problem: es gibt zwar eine Schulpflicht, aber keine Kindergartenpflicht. Und letztlich bestimmt das jeweilige Elternteil selbst, wie es mit dem Kind während der Zeit umgeht, in welcher es bei ihm ist.


    Ich verstehe eure Regelung nicht so ganz. Wie viele Tage Kita fallen denn weg? Von Do-Dienstag, da wären das 2 Tage, also ein Tag die Woche, wenn du das Kind am Do noch in den Kindergarten bringst. Oder wie müssen wir uns das vorstellen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    im Nachhinein war es sehr unklug von mir, dass nicht gleich mit festlegen zu lassen.

    Das ist auf meine Unwissenheit /Naivität zurückzuführen. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass das jetzt so vom Vater gelebt wird.


    Unser Sohn wird am Donnerstag von mir früh in den KiGa gebracht & vom Vater abgeholt - er bringt ihn dann Dienstag wieder in den KiGa und ich hole ihn nach der Arbeit wieder ab.

    Also ja - es fallen 2 Tage Kindergarten weg.


    Danke vorab.


    Lieben Gruß

  • Hallo,


    mit der Aussage, dass es sich nicht lohnt, kann bzw. will ich mich ehrlich gesagt nicht abfinden.


    Das bringt so viele Ungereimtheiten in unsere derzeitige Situation.

    Unser Sohn ist immer gern in den Kindergarten geganngen.

    Jetzt will er das nicht mehr, denn bei Papa muss er auch nicht - er täuscht vor, er sei krank (gekünstelter Husten oder Bauchschmerzen)


    Er braucht doch Struktur.

    Nächstes Jahr geht es mit der Schule los - wieso einen Rückschritt in der Entwicklung bezüglich des Alltags machen, wenn er dann eh 5Tage die Woche in die Schule MUSS.


    Ich will mich hier für meinen Sohn einsetzten, denn der Vater möchte einfach nur nicht den täglichen Fahrtweg aufsich nehmen (Kein Führerschein vorhanden)

    Im Sinne unseres Sohnes möchte ich verhindern, dass er sich daran jetzt gewöhnt.


    Ich werde wohl zunächst mit dem Jugendamt sprechen.

    Sollte das keinen Anklang finden, werde ich es zur Not versuchen nachträglich gerichtlich festlegen zu lassen.


    Ich dachte, dass hier vielleicht jemand einen ähnlichen Fall hat/hatte und mit mir Erfahrungen austauschen kann.


    LG

  • Hi,


    ich denke mal, hier haben etliche vergleichbare Situationen gehabt. Mich eingeschlossen. Aber, das hier ist ein Jura-Forum. Ich bemühe mich, die juristischen Erfolgsaussichten abzuschätzen und rüber zu bringen. Die sehe ich als eher mau an, und, dir zum Trost, in einem Jahr sieht doch alles anders aus, dann muss er das Kind in die Schule bringen bzw. dafür sorgen, dass es hinkommt und nach Hause kommt.


    Das Jugendamt oder das Gericht werden keine akute Kindeswohlgefährdung sehen. Und das wäre der Grund, einzuschreiten.


    Herzlichst


    TK