Bereinigung Nettoeinkommen bezüglich Fahrtkosten

  • Hallo,


    da ich im Netz nicht wirklich etwas dazu finde (und mangels Erfahrung auch nicht wirklich weiß, wonach man genau suchen muss), wende ich mich einmal an dieses Forum.


    Um jetzt nicht alles haarklein zu erläutern, das Wichtigste in Kürze:

    • Ich bin unterhaltspflichtig für 2 eheliche Kinder
    • Es existiert kein vollstreckbarer Titel
    • Ich habe eine eigene Mangelfallberechnung angestellt, welche die Kindesmutter nicht akzeptiert
    • Ich habe den Unterhalt auf Grundlage meiner Rechnung eigenmächtig gekürzt (allerdings zahle ich ca. 50€ mehr, als ich lt. meiner Rechnung "müsste")
    • Kindesmutter hat sich ans JA gewandt, welches mich anschrieb und mich mittels deren Rechnung zu höheren Unterhaltszahlungen zu bewegen versucht
    • Mir ist bewusst, dass alles, was nicht gerichtlich festgelegt ist, nicht rechtsverbindlich ist (außer ggf. eine Unterhaltsbeurkundung, die es aber nicht gibt). So zumindest mein Verständnis.


    Primär geht es mir jetzt um den Abzug der Fahrtkosten (PKW ist definitiv berufsbedingt notwendig. Öffentlich. Verkehrsmittel stehen hier nicht zur Verfügung). Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind da ja recht eindeutig. Pro gefahrenen Kilometer 30Cent (ab 30km 20Cent). Dies ist auch genau so in meine Rechnung eingeflossen. Bei der Einkommenssteuererklärung gebe ich den Arbeitsweg natürlich auch an und erhalte auch eine Steuererstattung, die ich selbstverständlich mit 1/12 zum monatlichen Nettoeinkommen hinzurechne.


    Das JA setzt bei der Berechnung der Kosten für das berufsbedingt notwendige KFZ gemäß Ziffer 10.2.2 der Leitlinien nun jedoch nur die einfache Wegstrecke an und argumentiert, dass ich die Entfernung zur Arbeitsstätte ja bereits bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angebe.


    Ich habe nun im Netz kein Urteil oder anderweitig haltbare Erläuterungen gefunden, ob das tatsächlich korrekt ist. Meinem Verständnis nach haben die Werbungskosten in der Steuererklärung nichts mit den Kosten für den PKW zu tun. Ich rechne die Steuererstattung ja sogar zum das Nettoeinkommen hinzu. Zumal der anteilige monatliche Betrag der Steuererstattung natürlich extrem weit von dem abweicht, was nach Berechnung auf Grundlage der Leitlinien als Wert herauskommt. Und in der Steuererklärung verstehe ich die Kilometerpauschale als "Spritkostenentlastung", wohingegen die Leitlinien ja auch Neuanschaffung und Reparaturen mit einbezieht.


    Gibt es ein Gesetz oder Grundsatzurteil (letzteres bezweifle ich, da Unterhaltsstreitigkeiten meiner Meinung nach fast immer den Einzelfall betrachten), auf welches ich mich hier definitiv beziehen kann? Ist das JA hier tatsächlich im Recht?


    MfG und vielen Dank

    Darthmaul

  • Hallo,


    In den Leitlinien steht ja bereits alles.


    Man geht bei der Berechnung vom durchschnittlichem EK + Steuerrückerstattung/12 aus.


    Die steuerliche "Absetzmöglichkeit " alleine, wirkt sich bei jedem Arbeitnehmer verschieden aus. ( je höher der Steuersatz .je höher der steuerliche Gewinn.


    "Mangelfälle" werden natürlich sehr kritisch beurteilt.


    Das JA versucht natürlich, das auf jeden Fall der Mindestunterhalt gezahlt wird.


    Bei den km liegt es jedoch falsch.


    Hier sollte man mal einen Fachanwalt für Familienrecht befragen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Dass Mangelfälle immer individuell sind und man da nichts pauschal sagen kann, ist natürlich klar. Mir ist daher bewusst, dass im Endeffekt nur ein Gericht verbindlich entscheiden kann, was in unserem/meinem Fall "korrekt" ist.

    Zitat

    Bei den km liegt es jedoch falsch.

    Da du das so direkt schreibst, werde ich dem JA gegenüber einfach auch so argumentieren. So war eben auch mein Verständnis.


    Danke dir.


    Bezüglich Fachanwalt hast du natürlich recht. Ich weiß natürlich, dass ich hier keine rechtsverbindlichen Antworten bekommen kann.


    Grüße

  • Hi,


    ich geb in so Fällen immer mit auf den Weg:


    Wenn man den nicht Mindestunterhalt zahlt, dann kann man auch die anrechenbaren Kosten kritisch überprüfen. Gegebenenfalls auch mit einer Fiktion arbeiten. Da muss man dann eben genau auf den Einzelfall gucken.


    Herzlichst


    TK