Berechnung trotz Haus

  • Hallo zusammen. Ich fürchte das mein Frau und ich uns soweit von einander entfernt haben, das eine Scheidung bevor steht.

    Zum Thema wir haben 3 gemeinsame Kinder 6,3,1 und ein gemeinsames Haus was auf dauer dann wohl verkauft wird.

    Aber ich habe vor 4j die hälfte meines Elternhauses überschrieben bekommen ( mein Bruder die andere) bewohnen tun dieses aber mein Grossvater 90 mit lebenslangem Wohnrecht und meine Mutter ebenfalls mit Wohnrecht und beide mietfrei.

    Wenn ich in dort wieder einziehe wird mir das auf den Unterhalt angerechnet? Im Prinzip muss ich dort auch "kostgeld zahlen und nebenkosten" der Vorteil wäre halt , das dort platz für die kids wäre wenn ich sie bekomme.

    Danke schon einmal

  • Hallo,


    das dort platz für die kids wäre wenn ich sie bekomme.


    du gehst also von Trennungsunterhalt aus?


    Ist denn im Haus noch eine Wohnung für dich und die Kids?


    edy

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  • Hallo,


    Ich denke wenn die Kinder nicht zu dir kommen sollten, haben sich einige Fragen erübrigt.


    Du würdest dann eine Wohnung bewohnen für die ein Nießbrauchsrecht vergeben ist (die Wohnung gehört was das finanzielle betrifft gar nicht dir).


    Wenn dir die Großeltern wiederum ein Wohnrecht einräumen ,müsste es eine freiwillige Zuwendung Dritter sein,die nicht die Unterhaltsberechnung zu deinen Ungunsten beeinflussen sollte.


    Eine Beratung beim Fachanwalt wäre hier bestimmt kein Nachteil.


    edy

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  • Hallo,


    sollten die Kinder bei der Mutter bleiben, müsstest du nach Zahlung des Kindesunterhalt noch mehr als 1280€ bereinigtes Netto haben.


    Kommt also sehr auf dein Einkommen an.


    edy

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  • Hallo,


    Düsseld.-Tab zeigt bereinigtes Netto an,also nach Berücksictigung von km-Geld usw.


    Wie hoch ist das Elterngeld?


    edy

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