Wohngeld beantragen

  • Hallo in die Runde,


    ich wollte mal über die Entwicklung meines Falls nach dem 1.1.2020 berichten.

    Auf Grund der neuen Gesetzeslage bin ich z.Z., da unter der Grenze liegend, vom EU befreit.

    Die vorlaufende Zeit bleibt für mich noch ungeklärt, da RWA aus 2018 und letzter Kontakt zum Amt über meine Anwältin aus 3/2019 nicht mehr beantwortet wurde.

    Nun aber zu einer interessanten Entwicklung.

    Der SHT meiner Mutter hat mich aufgefordert einen Wohngeldantrag für Sie zu stellen, denn man hat die Vermutung, das Sie einen Anspruch hat.

    Sie bezieht neben der Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt auch noch GS.

    Nun habe ich alle Unterlagen für den Antrag zusammen und es ist mir folgendes aufgefallen.

    Das Heim hat neben den Unterkunftskosten auch die Investitionkosten als Wohnkosten ausgewiesen.

    Der Antrag befindet sich jetzt in Bearbeitung und ich bin sehr gespannt, wie die Entscheidung aussieht.

    Ist jemand von euch bekannt, das es hier eine weitere Gesetzänderung gegeben hat?

    Meine Mutter lebt in Berlin im Heim, da gab es bisher ja kein Pflegewohngeld soweit ich weiß.


    VG frase

  • Ist jemand von euch bekannt, das es hier eine weitere Gesetzänderung gegeben hat?

    Meine Mutter lebt in Berlin im Heim, da gab es bisher ja kein Pflegewohngeld soweit ich weiß.

    es gibt keine Gesetzesänderung


    es gilt klar zu unterscheiden,

    Wohngeld bzw. Pflegewohngeld


    Pflegewohngeld ist der Zuschuss 3 Bundesländer zu den Investitionskosten, hat mit Wohngeld überhaupt nix zu tun

  • Na, da bin ich mal gespannt, was bei dem Antrag jetzt passiert.

    Ich vermute mal ganz stark, des in Berlin andere Töpfe angezapft werden sollen.

    Warum hätte es denn sonst nicht schon früher den Hinweis gegeben?


    VG frase

  • Hallo Boopipop,


    hier der Zwischenstand.

    Antrag wurde abgelehnt, da ja weitere Leistungen (hier GS) bezogen werden und Wohngeld daher ausscheidet.

    Das wurde dem Sozialamt mitgeteilt. Das Sozialamt sieht die Sache immer noch anders und forderte den Antragsteller auf, Widerspruch einzulegen.

    Als braver Bürger wurde das erledigt und das Sozialamt stellte gleichzeitig eine interne Anfrage an das Wohngeldamt, mit dem Inhalt, den Vorgang zu prüfen, da die eingesetzten Zahlen nicht korrekt waren.

    Auf diesen Widerspruch gab es noch keine Antwort und das Sozialamt hat auch noch keine anderen Ergebnisse erhalten.


    Greife ich mal den Begriff "Pflegewohngeld" auf, wurde im Antrag natürlich danach gefragt, wo der Antragsteller lebt.

    Da es sich um ein Pflegeheim handelt, könnte daher das Sozialamt etwas erwarten, was es ja eigentlich in Berlin nicht gibt.


    Gruß


    frase

  • Hier bin ich noch ein abschließendes Ergebnis schuldig.


    Wie es von mir schon erwartet wurde, auch der Widerspruch wurde abgewiesen.

    Nun hat das Sozialamt auch aufgegeben und ich sollte den Widerspruch zurückziehen.

    Es bleibt also dabei, wer GS bezieht und im Heim lebt, der bekommt in Berlin kein Wohngeld.

    Da sieht man aber auch, das nicht alle Behörden mit den gleichen Informationen arbeiten.

    Die SB, die den ganzen Vorgang für meine Mutter beteut ist aber sonst sehr korrekt.

    Durch ihre indirekte Hilfe, habe ich noch andere Quellen aufgetan (Stichworte, Bekleidungsgeldpauschale, Schwerbehindertenzulage, Haftpflichtversicherung)


    Gruß frase

  • frase, normalerweise werden die Kosten der Unterkunft durch ALG II oder Sozialgeld abgedeckt. Es ist auch letztlich eine Kasse, nämlich die kommunale. Nur, es gibt gewisse vertragliche Strukturen bei Heimunterbringung, die zusätzlich Wohngeldbezug ermöglichen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Eigenanteil an der Bezahlung so hoch ist, dass das Wohngeld zusätzlich langt. Kann man sich rein rechnerisch besser stehen als mit aufstockender Sozialhilfe.


    Nur in deinem Fall lohnt sich nach meiner Einschätzung die Rechnerei nicht, einfach weil die Berechtigte ja ohnehin ein Sozialfall ist.


    Herzlichst


    TK

  • Durch ihre indirekte Hilfe, habe ich noch andere Quellen aufgetan (Stichworte, Bekleidungsgeldpauschale, Schwerbehindertenzulage, Haftpflichtversicherung)

    Hallo Frase,


    wo beantragt man diese "Quellen" ?

    Kannst Du sie nähere Erklären bzw. erläutern wie hoch diese Zahlungen sind?

    Können diese Zusatzleistungen nur in Berlin beantragt werden?


    Wirken sich diese Pauschalen und Zulagen mindernt auf den Bedarf aus?


    Viele Grüße ??

  • Hallo Sachs,

    Wirken sich diese Pauschalen und Zulagen mindernt auf den Bedarf aus?

    nein, diese Leistungen erhöhen sogar den Bedarf.


    Grundsätzlich muss aber ein Anspruch auf GS bestehen.


    Wenn dem so ist, dann kann man den Regelbedarf der GS durch möglichen Mehrbedarf steigern.


    1. Schwerbehinderung beantragen. Viele Heimbewohner haben nicht unerhebliche Einschränkungen, die in vielen Fällen eine Schwerbehinderung

    darstellen. Mit der Anerkennung wird durch Mehrbedarf der Gesamtbedarf angehoben (ca.50-60€ im Monat)


    2. Bekleidungspauschale beantragen. Hier ist es so, das 2 mal im Jahr ca. 100€ gezahlt werden (zumindest in Berlin)


    3. Haftpflichtversicherung des Heimbewohners. Wird einmalig p.a. berücksichtigt und hängt von der Höhe der Prämie ab.


    Liegen die Nachweise vor, dann kann alles beim Sozialamt bei der Grundsicherung beantragt.


    Auswirkungen: Bis 2020 hatte die höhere GS-Leistung ja zur Folge, das weniger Hilfe zur Pflege gezahlt werden musste und somit auch der EU geringer wurde, da die 100.000€ Grenze für die GS schon bestand.

    Die Leistungen 2 und 3 werden direkt auf das Konto des Sozialhilfeempfängers gezahlt, sind also realer Zugewinn.


    Können diese Zusatzleistungen nur in Berlin beantragt werden?

    Da es sich im Leistungen des SGB XII handelt, würde ich vermuten, es gilt auch überall in Dt..


    Noch ein Gedanke zur Schwerbehinderung. Auch wenn das heute per Saldo nicht mehr ins Gewicht fällt, habe ich auch andere Vorteile.

    Je nach Art und Grad der Behinderung gibt es Unterstützung. Ich kann kostenlos mit meiner Mutter in Berlin die Öffis benutzen.

    Kosten für Museen oder Zoo usw. sind deutlich geringer oder sogar kostenfrei.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ja, es gibt sowohl bei ALG II als auch bei Sozialgeld eine Fülle von Zulagen, die sich eben nicht aus dem Grundanspruch ergeben, sondern ein Mehrbedarf darstellen. Dahinter steht der Gedanke, dass durch den festgelegten Betrag der Regelbedarf abgesichert ist, aber eben nicht mehr. Dazu kommen, um mal einige Beispiele zu nennnen: Einrichtungsbeihilfen, Schwangerenzuschlag, Zuschlag für medizinisch erforderliche teure Ernährung, Kleidergeld, Klassenfahrten bei Kindern u.s.w. Das alles kommt aus dem Topf des Jobcenters bzw. des Sozialamtes.


    Dann gibt es eben noch andere Töpfe.


    Da wäre zunächst auf Bundesebene das Pflegegeld. Auch hier gibt es neben dem Regelsatz noch eine Reihe von Leistungen, die zusätzlich gezahlt werden. Die letztlich auch in den Bereich "wohlfühlen, erleichtern" fallen.


    Und dann gibt es noch unabhängig davon kommunal unterschiedlich geregelte Vergünstigungen. frase hatte für Berlin die Busfahrten genannt. Da kann jede Kommune selbst entscheiden. In meiner z.B. werden bei Behinderungen und länger als ein Zeitraum xy hier lebend die Kosten für Taxifahrten teilweise ersetzt. In einer großen Metropole gibt der Verkehrsverbund Rentnern außerhalb der Stoßzeiten Rabatt, um da die Züge zu füllen. Da gibt es also auch noch mal viel.


    Leider gibt es regional wohl kaum Zusammenstellungen von allen Optionen. Hatte das mal vor vielen Jahren angeregt, aber man meinte, sei kein Bedarf da, und so einen Flyer müsste man ja auch pflegen u.s.w., u.s.w. Man muss sich also selbst drum kümmern.


    Nochmals ein Erklärungsversuch hinsichtlich des Wohngeldes: vom Grundsatz her bezahlt ja die Kommune schon die Miete. Sie isst integrierter Anteil von ALG II oder Sozialgeld. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Miete angemessen ist, und insoweit wird auch gezahlt. Wenn nun die Miete überhöht ist, dann kann es ja wohl von der Systematik kaum sein, dass über den Regelsatz die Miete nicht vollständig finanziert wird, dann der Sozialträger aber sich selbst subventioniert über Wohngeld.


    Herzlichst


    TK