Geschwisterquote bei einem Kind über der Grenze

  • Aber wenn du dich schon als blutiger Anfänger bezeichnest, dann ist diese Diskussion überflüssig

    soll ich in Zukunft bestimmte Beiträge von mir mit "Vorsicht Ironie" kennzeichnen? :thumbsup:


    als Mitarbeiter eines Sozialamts bin ich doch an Aufklärung sehr interessiert, ist doch schön, wenn ich hier erfahre, das sämtliche Geschwisterkinder zur Auskunft verpflichtet sind, siehe Hauß, dann werde ich mich zukünftig auf Hauß berufen, bin mal gespannt, wie die Kinder reagieren werden, die unter der Grenze liegen

    die armen Kinder sollten jedenfalls Hauß und Co. nicht als Anwalt nehmen, denn diese Anwälte können die Interessen dieser Kinder nicht vertreten, ist jedoch nicht mein Problem, als Sachbearbteiter eines Sozialamts :D

  • Man ist zur Wahrheit verpflichtet, wenn man Auskunft gibt!

    Selbstverständlich, was aber wenn bei Eheleuten schon da ein Problem auftritt?


    Der Mann seiner Frau ein uneheliches Kind verschwiegen hat oder die Frau eine heimliche Altersvorsorge betreibt.

    Wenn jeder sein eigens Konto hat, so ist es bei uns, dann will ich selber entscheiden, was wer und in welcher Form erfährt.


    VG frase

  • Selbstverständlich

    bist du sicher?


    bei Auskunft gilt immer der Grundsatz, niemand ist verpflichtet Auskunft zu geben, die ihm selber schadet


    siehe dazu auch § 117 SGB XII Auskunft


    (5) Die nach den Absätzen 1 bis 4 zur Erteilung einer Auskunft Verpflichteten können Angaben verweigern, die ihnen oder ihnen nahe stehenden Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.


  • Umfang und Grenzen gibt immer § 1605 BGB vor


    (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist

    > dies gilt auch bei § 117 SGB XII, wie die Sozialgerichte betonen


    wenn kein Unterhaltsanspruch besteht kann keine Auskunft verlangt werden


    BGH Urteil:


    Ein Ehegatte kann Auskunft nach § 158o BGB in Verbindung mit § 16o5 Abs. 1 Satz 1 BGB nur verlangen, wenn sie für den Unterhaltsanspruch relevant ist, also für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung sein kann. Eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung besteht nicht, wenn feststeht, daß die

    begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter, keinem Ge­sichtspunkt beeinflussen kann.

  • soll ich in Zukunft bestimmte Beiträge von mir mit "Vorsicht Ironie" kennzeichnen?

    Ah, das machst du in der Zukunft ganz wie du es gern magst.

    Ich kenne mich mit Ironie so oder so in der Regel gut aus.




    als Mitarbeiter eines Sozialamts bin ich doch an Aufklärung sehr interessiert

    Nicht unbedingt und das weißt du. Du kasperst jetzt, so mein Gefühl, aber ist mir egal.



    wenn ich hier erfahre, das sämtliche Geschwisterkinder zur Auskunft verpflichtet sind, siehe Hauß, dann werde ich mich zukünftig auf Hauß berufen

    Unterschiedliche SHT und deren Sachbearbeiter denken und handeln unterschiedlich, und das weißt du.



    die armen Kinder sollten jedenfalls Hauß und Co. nicht als Anwalt nehmen, denn diese Anwälte können die Interessen dieser Kinder nicht vertreten

    Na gut, darüber habe ich jetzt keine dedizierte Meinung abzugeben. An der Stelle möchte ich nur mal sagen, dass es für einen potenziellen UHP eine Aussage wie "nimm dir den Anwalt X nicht" zwar von Bedeutung sein kann, aber eine Aussage wie "nimm dir den Anwalt Y" noch nützlicher wäre.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Na gut, darüber habe ich jetzt keine dedizierte Meinung abzugeben. An der Stelle möchte ich nur mal sagen, dass es für einen potenziellen UHP eine Aussage wie "nimm dir den Anwalt X nicht" zwar von Bedeutung sein kann, aber eine Aussage wie "nimm dir den Anwalt Y" noch nützlicher wäre.

    jetzt mal im Ernst, hier im Forum und auch im alten Forum gab es fast fast nur Beiträge mit welchen Nieten im Talar sie zu tun hatten, ich bezweifele die Kompetenz vieler Anwälte auch deswegen an, sie mögen was vom Unterhaltsrecht verstehen, aber selten was vom Sozialhilferecht, und darum haben sie große Probleme mit dem neuen Gesetz

  • jetzt mal im Ernst, hier im Forum und auch im alten Forum gab es fast fast nur Beiträge mit welchen Nieten im Talar sie zu tun hatten


    off-topic


    Wenn wir schon beim verallgemeinern sind, dann sage ich dir was dein Problem ist. Du redest jetzt z.B. vom "alten Forum", aber es war gar nicht "alt", weil es vor dem Forum, das du "alt" nennst, noch ein anderes "uraltes Forum" gab. Und davor gab es auch was und davor als es kein Internet gab es auch. Du schaust auf ein Jahrzehnt wo du dich mit Elternunterhalt beschäftigt hast zurück und denkst, du weißt wie das System tickt und wer sich mit welchem Recht auskennt und wer mit welchem Recht ein Problem hat

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hahaha,


    dann gibt es ja das Nachbarforum "Scheidung", "Ehegattenunterhalt" und "Kindesunterhalt"...


    Viele Grüße,

    mustermann


    PS: Etwas Sarkasmus muss manchmal sein. Anscheinend sind hier ja einige Beiträge nur ironisch gemeint...

  • Hallo Unikat,


    selbstverständlich ist man zur Wahrheit verpflichtet. Eine Verweigerung heißt ja nur nichts zu sagen und nicht die Unwahrheit zu sagen.


    Viele Grüße,

    mustermann

  • ...die Kompetenz vieler Anwälte auch deswegen an, sie mögen was vom Unterhaltsrecht verstehen, aber selten was vom Sozialhilferecht..


    deswegen habe ich volltändigkeitshalber als Beispiel ein Kommentar gepostet, wo die Autorin sich mit beiden Welten auskennen dürfte

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen