Wie kann der Kindesunterhalt mit Kurzarbeit erwirtschaftet werden? - Wie soll Unterhalt in der schweren Corona Krise weiter funktionieren?

  • Hallo zusammen.


    Erst einmal: Bleibt bitte alle gesund!


    Ein Thema das wohl vermehrt von Interesse wird.


    Wir stehen alle vor einer sehr umplanbaren Zukunft. Keiner weiß wie es gesundheitlich oder wirtschaftlich weiter geht. Sehr viele Betriebe sind derzeit geschlossen oder melden Kurzarbeit an. Die Wirtschaft ist stark eingebrochen, nur die Lebensmittelindustrie und lebensnotwendige Betriebe(Krankenhaus, Ärzte.......) haben derzeit auf.


    In meinen "Kreis" sind derzeit alle daheim oder machen Kurzarbeit. Es wird leider sehr viele treffen.


    Einige wissen in meinen Umfeld schon, dass es spätestens im Mai/Juni brenzlig wird mit Unterhalt bei Kurzarbeit.


    Vermutlich haben viele Behörden oder Kanzleien selbst zu.


    Was kann man machen?

    Wie sieht die Berechnung bei Kurzarbeit aus?

    Was ist mit einen Titel bei Kurzarbeit?

    Was passiert bei Arbeitslosigkeit(bedingt durch die Krise)?


    Es werden laut Arbeitsminister Heil Millionen von Kurzarbeitern erwartet.


    Es ist vielleicht "noch" ein Thema in einer sehr frühen Zeit, aber da wird vieles nicht mehr passen.


    Man kann nur hoffen, dass es gesundheitlich oder wirtschaftlich vorwärts geht. Sonst wird es zukünftig ein Dilemma geben.


    Vielleicht hat einer Ideen oder Antworten in der schweren Zeit.


    LG

  • Hallo,


    laut einem Statement von Frau Ministerin Giffey, kann der "ausbleibende" Unterhalt wohl durch


    Unterhaltsvorschuss ausgeglichen werden. Ob die UVG-Kassen schon darüber bescheid wissen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    der Unterhaltsvorschuß muss dann eventuell auch auf die Fälle ausgeweitet werden, die eigentlich keinen Anspruch haben, weil das unterhaltsberechtigte Kind bei einem Elternteil wohnt, welches wieder verheiratet ist. Alle anderen Fälle sind ohnehin durch den Vorschuß abgedeckt, wenn die Zahlungen nicht mehr möglich sind, oder aber unter dem Vorschußsatz liegen.


    Für erstere Alternative bedarf es einer Gesetzesänderung. Viel interessanter ist für mich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der "Corona-Vorschuß" zurückzuzahlen ist. Da wäre dann m.E. auch keine Gesetzesänderung erforderlich. Das könnte durch Verordnung geregelt werden.


    Herzlichst


    TK

  • Na ja, edy, ist ja mehr ein allgemeines Unwohlsein, was da unsubstantiiert formuliert wird. Da wird doch unabhängig von dem, was derzeit möglich ist, ich hatte darauf hingewiesen, aber Väter zu subventionieren, nur weil sie Väter sind, unabhängig davon, ob sie zahlen oder nicht? Was ist das denn? Und was ist mit Müttern, die zahlen, weil die Kids bei den Vätern wohnen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Väter die evtl. Lohn-Einbußen wegen der Corona-Krise hinnehmen müssen, machen sich halt Sorgen.


    Einerseits besteht ein vollstreckbarer Titel,andererseits kann der Unterhalt nur teilweise bezahlt werden.


    UVG-könnte unverschuldet zur Schulden-Falle werden. (weil evtl. zurück zu zahlen).


    Niemand kann die Dauer der Krise vorhersagen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)