Kindesmutter zahlt keinen Unterhalt

  • Seit 2015 bin ich alleinerziehender Vater einer mittlerweile 11 jährigen Tochter. Die Kindesmutter hatte die letzten Jahre psychische und andere Probleme und ging keiner Arbeit nach. Um unsere gemeinsame Tochter kümmert sie sich nicht wirklich. Nach mehreren Eskapaden möchte meine Tochter auch keinen Kontakt mehr. Ich erhalte vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss.

    Um für meine Tochter da sein zu können beschloss ich vor 1,5 Jahren meinen Beruf zu wechseln und befinde mich gerade in einer Umschulung. Zuvor hatte ich ständig Bereitschaftsdienste und oft erst spät Feierabend. Nun erhalte ich 67% meines Gehaltes, welches ich zuvor verdient hatte. Leider hinterließ mir meine ex Frau noch einen Schuldenberg von 30.000€ aus unserer ehemals gemeinsamen Wohnung (12 Monate Mietschulden á 1000€, 10.000€ Renovierungskosten, 6.800€ Zwangsräumungskosten und noch 3 bis 4000€ Anwaltskosten), welche ich alleine seit 5 Jahren abbezahle. Da ich leider noch im Mietvertrag stand obwohl ich 15 Monate vor der Räumung schon ausgezogen war bleibt der ganze Mist nun an mir hängen. Da sie ja kein Einkommen hat holen sie es von mir.

    Nun kann man sich vorstellen das wir finanziell nicht wirklich große Sprünge machen können. Ganz im Gegenteil, ich muss echt schauen wie wir über die Runden kommen. Steht ein Landschulheimaufenthalt bevor, kommt wieder eine Rechnung wegen der Zahnspange oder wie jetzt die Tage eine Nachzahlung unserer Mietwohnung, dann...

    Naja nun habe ich im Dezember bei einem Gespräch beim Jugendamt bzgl. alleinigem Sorgerecht, welches die Kindesmutter mir hätte übertragen sollen (tat sie natürlich nicht), erfahren dass sie einen Arbeitsvertrag in einem Pflegeheim ab Januar 2020 unterschrieben hätte. Da freute ich mich und dachte an den Kindesunterhalt welchen sie ja dann bezahlen müsse. Das würde für uns wieder etwas Luft zum Atmen bedeuten.

    Ich ging auch gleich nach unserem Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Jugendamtes, bei welchem sie ja stolz mit ihrem Arbeitsvertrag herumwedelte, zur Unterhaltsvorschusskasse und teilte der Sachbearbeiterin die neue Sachlage und den Arbeitgeber meiner Ex Frau mit.

    Das war Ende Dezember. Ich habe mittlerweile bereits 2 Mal bei der Kasse angerufen und nachgefragt, da ich davon ausging das wir auch gleich was von ihrem Januar Gehalt abbekommen. Wenn ich mich zurückerinnere, als ich mich trennte und unsere Tochter bei ihr lebte, da wurden mir sprichwörtlich die Unterhosen ausgezogen und das sofort. Sowohl Trennungsunterhalt als auch Kindesunterhalt. Jedenfalls konnte man mir telefonisch nicht wirklich weiterhelfen. Man hätte sie angeschrieben, aber noch nichts gehört und warum ich hier eigentlich ständig anrufe und sie belästigen würde. Also ich war sprachlos. Steht uns der Unterhalt denn nicht zu? Hatte ich da was falsch verstanden?

    Bisher habe ich da nicht mehr angerufen, obwohl es innerlich in mir brodelt. Ich finde es sowas von unverschämt, dass ich nach nunmehr fast 3 Monaten noch nicht ein einziges Schreiben vom Amt erhalten habe, in welchem ich über den aktuellen Stand und die Aussichten aufgeklärt wurde.

    Nun habe ich kürzlich meine ex Frau direkt telefonisch gefragt, wann sie denn mal gedenke Unterhalt für unser Kind zu bezahlen. Darauf antwortete sie mir, sie würde ja gerade mal 1250€ netto verdienen.

    Das ist nicht wirklich viel, wenn man bedenkt dass sie wohl nur im Nachtdient arbeitet.

    Jedenfalls ist sie auch bei einem niedrigen Gehalt bedingt Unterhaltspflichtig. Also laut Tabelle liegt der Selbstbehalt bei 1160 € bei einer Warmmiete von 430 Euro. Sie bewohnt ein Zimmer bei einer Warmmiete von 300€. Somit bleiben ja ohne die Miete zu berücksichtigen schon mal 90€, welche einem wenn man fast nichts hat, weil man ja unter Anderem auch noch deren Schulden monatlich abbezahlt, ein klein wenig weiterhelfen würden.

    Wie sieht das nun die Unterhaltsvorschusskasse, zahlen die mir weiter den Unterhaltsvorschuss und ziehen die mindestens 90€ von ihr ein?

    Oder müssten sie mir dann die 90 € bezahlen und ich erhalte den vollen Vorschuss weiter, denn der Unterhalt würde mit 11 Jahren bei 424€ liegen?

    kennt sich da jemand aus und kann mir weiter helfen oder einen Tipp geben?

    Vielen Dank im Voraus


    Sven

  • Hallo Sven,


    Die Düsseldorfer Tabelle geht nicht vom Netto. sondern vom bereinigten Netto aus.


    Der Selbstbehalt bei KU beträgt 1160€.


    Was man mit den 1160€ macht ist egal. Auch wenn man kostenlos wohnen könnte.


    Du bekommst weiterhin Unterhaltsvorschuss von der Kasse.


    edy

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  • Hi Sven,


    hier sind zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal der Unterhaltsvorschuß, den dir die Vorschußkasse zahlt, das ist ein Anspruch gegen die öffentliche Hand. Und dann der familienrechtliche Anspruch gegen die Kindsmutter. Der Unterhaltsanspruch gegen die Vorschußkasse ist nach oben gedeckelt, ihr bekommt also nicht mehr, wenn sie mehr zahlen kann bzw. muss. Ihr bekommt allenfalls weniger, wenn sie direkt an euch auch noch zahlt.


    Der andere Anspruch ist der familienrechtliche, also der direkte gegen die Mutter. Den rechnet im Rahmen einer Beistandsschaft das Jugendamt aus, aber (Achtung!), das hat nichts mit der Vorschußkasse zu tun. Ist eine völlig andere Abteilung. Auch die Anspruchsvoraussetzungen sind andere.


    Was bedeutet das für euch? Bis der Betrag erreicht ist, den die Vorschußkasse euch zahlt, ändert sich für euch nichts, Ihr bekommt dann Geld aus zwei Töpfen. Oder aber sie zahlt an die Vorschußkasse, so dass ihr das gar nicht merkt. Beide Modelle gibt es. Ich bevorzuge das zweite, einfach, weil es für die Alleinerziehenden einfacher und sicherer ist. Erst wenn sie mehr zahlt, werden die Zahlungen von der Vorschußkasse eingestellt. Die Vorschußkasse kümmert sich also nicht um die Realisierung des Unterhaltsanspruchs in familienrechtlicher Höhe. Das erfolgt im Rahmen der Beistandsschaft.


    Bei dem Gehalt der Frau dürfte nach Bereinigung des Einkommens nichts oder kaum was zum zahlen übrig bleiben. Wir bewegen uns aber in dem finanziellen Bereich, wo es für dich dahingestellt bleiben kann, ob sie einen Betrag an die Vorschußkasse zahlt, hat auf den Betrag, den du erhältst, keinen Einfluß. Besteht denn überhaupt eine Beistandsschaft?


    Abgesehen davon ist deine Rechnung fehlerhaft. Der notwendige Selbstbehalt ist nicht zu kürzen, wenn der Mietzins geringer ist als bei der Bestimmung des Selbstbehalts angenommen. Wie der Verpflichtete seinen Selbstbehalt ausgibt, ob für viel Miete, für wenig Miete, viel Reisen, was weiss ich, das ist einerlei. Insoweit regiert der Staat nicht in die private Verdienstaufteilung, das bleibt jedem selbst überlassen. Wäre auch mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Lediglich umgekehrt könnte ein Mehrbedarf anerkannt werden, denn für den von dir genannten Betrag kannst du in Frankfurt oder München gerade mal ne Kloschüssel mieten.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper,


    und danke für die ausführliche Antwort. Leider sind das ja nicht gerade positive Nachrichten. Also ich kann es wohl drehen und wenden wie ich möchte, ich werde wohl nie einen Cent von ihr sehen, sollte sie nicht im Lotto gewinnen.

    Was die Beistandschaft angeht habe ich ehrlichgesagt keine Ahnung. Also in meinen Unterlagen kann ich hiervon nichts finden. Ich habe mich ja die letzten 5 Jahre einfach mit der Situation abgefunden keinen Unterhalt zu bekommen und Schulden abzahlen zu müssen, welche ich garnicht verursacht habe. Bei dem Leben welches sie die letzten Jahre lebte, war kein Platz für Arbeit. Für mich wurde die ganze Sache erst jetzt interessant nach bekanntwerden einer Anstellung ihrerseits. Aber ob nun eine Beistandschaft besteht oder nicht macht ja laut deiner Aussage sowieso keinen Unterschied, wenn ich dich richtig verstanden habe. Also kann ich mir das wohl schenken.

    Wenn ich zurückdenke an die Zeit meiner Trennung... ab dem Tag meines Auszuges hat sie aufgehört zu arbeiten, ich musste 500€ Unterhalt für meine Tochter und 800€ Trennungs- oder Ehegattenunterhalt bezahlen bei einem Gehalt von etwas über 2300€ netto. Mir sind damals die Tränen gelaufen als ich den Beschluß bekam. Ich hatte ihr außerdem alles gelassen bis auf ein Fahrzeug, also den kompletten Hausstand. Das hat aber niemand interessiert.

    Naja, also kann ich wohl nur auf ein Wunder hoffen. - dieser Weg ist steinig und schwer -

    Bleib Gesund


    Gruß Sven

  • Hallo,

    denn der Unterhalt würde mit 11 Jahren bei 424€ liegen?

    davon wird aber noch das hälftige Kindergeld abgezogen


    edy

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