Probleme mit Gericht Sorgerecht

  • Hallo,


    wir sind schon seit 2,5 Jahren getrennt, Scheidung läuft, Sohn ist 15 j. Der Sohn hat schon ganz am Anfang Kontakt abgebrochen, Vater hat schlimmste verbale Ausbrüche und Übergriffe, es gab div Verfahren weg Wohnungszuweisung , usw. er hat stets gegen die Auflagen verstoßen, erledigt nichts was Unterschriften, usw betrifft. Hat Urlaub, Schulwechsel, usw verboten. Ich informiere lad über alles: habe mittlerweile Ordner gefüllt mit eMails. Er hat schon 2 x Anwalt gewechselt. Das Jugendamt ist früh einbezogen von mir. Das Kind ist schwer krank. Jedes Zusammentreffen endet mit Beleidigung und Beschimpfung. Weil er nichts erledigt oder alles verbietet musste ich schon zig Anträge bei Gericht stellen. Nun läuft der Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das Jugendamt ist auf meiner Seite, weil es keine Kooperation vom Vater zieht. Selbst bei Gericht führt er sich auf - die Richterin schreitet nie ein, tut immer so, als gäbe es seine Ausrater nicht. Selbst die verordneten Gespräche bei den Mediatoren wurden abgebrochen, weil sie keine Möglichkeit mit ihm sehen

    Was mich so ärgert, dass ich bei allen Verfahren zur 1/2 beteiligt werde und die Richterin mir immer eine „Mitschuld „ bescheinigt. Selbst wenn ich ihm 20 Mails mit der Bitte um Erledigung sende. Ich überhäufe ihn mit Informationen - was soll ich noch machen. Selbst Jugendamt sagt, dass ich weit über das Übliche informiere. Auch unser Scheidungsverfahren läuft so. Er hat nachweislich nun mehrfach Konten nicht angegeben, Geld „verschwinden“ lassen ... meine Anwältin weiß auch keinen Rat mehr

  • Hi,


    es gibt diese Fälle, die unerfreulich sind. Das ist auch weniger ein juristisches Problem, sondern eher ein menschliches. Ich gehe mal davon aus, dass das Sorgerecht und das Scheidungsverfahren zwei verschiedene Fälle sind. Zum Sorgerechtsverfahren: warum benötigst du so viele Unterschriften von ihm? 99% kannst du alleine entscheiden, das sind sog. Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Das fängt bei Klassenfahrt an, hört bei medizinischer Betreuung auf. Alles deine Angelegenheit. Und wenn das Kind nicht will, dann muss es den Vater nicht sehen, basta. Auch du musst ihn nicht ständig informieren. Mir geistert da so eine Entscheidung durch den Kopf, keine Ahnung, ob das eine höchstrichterliche Entscheidung ist. Infos an den Mann alle halben Jahre, mit Zeugnisabschriften. Über die Entwicklung des Kindes, Interessen u.s.w. Und das nicht per Email, sondern ganz altmodisch per Post, Einwurfeinschreiben. Den Emailzirkus einstellen. Was für Unterschriften stehen an? Schulwechsel, evtl. Ausbildungsvertrag, Aufenthalt im Ausland, Girokonto. Das wars. Wenn du ihm insoweit den Boden unter den Füßen wegziehst, dann nimmst du ihm die Möglichkeit, sich zu produzieren. Denn das braucht er. Ist im augenblick wohl sein liebstes Spielzeug.


    Nun ja, die Scheidung läuft ja noch nicht lange. Die längste Scheidung, die ich erlebt habe, dauerte ca. 6 Jahre. Da kann man wenig beschleunigen.


    Herzlichst


    TK

  • unser Sohn ist chronisch krank, muss regelmäßig in der Klinik behandelt werden . Er benötigt viele Behandlungen, die auch immer mal wechseln. Er ist über den Vater privat versichert, alleine da brauche ich stängig Honorarvereinbarungen, die er permanent verzögert. Dann stehen an - Schulbegleiter, Schulwechsel, neuer Psychologe, Girokonto, Urlaub im Ausland .... er hat nun sogar einen med. Gutachter beauftragt, weil er die Krankheit anzweifelt. ( weil er keinen ehegattenunterhakt mehr zahlen möchte), das Kind hat Pflegestufe 3, von Geburt an. Natürlich ist das Problem „menschlich“. Mir geht es darum, dass ich so viele Infos gebe, die Richterin, mir aber immer „Mitschuld“ gibt, wegen Zurückhaltung von Informationen .... was soll ich noch geben. Zudem könnte er sich alles selbst besorgen

  • Hi,


    wieso benötigst du Honorarvereinbarungen? Ich kenne es so, dass Rechnungen geschrieben werden, diese Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden und gut ist. Schulbegleiter ist eine Alltagsentscheidung, der Psychologe auch, das Kind braucht kein eigenes Girokonto, ich bin sogar gegen diese Schülerkonten, weil die Kids da immer von den Banken zugemüllt werden. Den Fehler hab ich einmal gemacht und wieder abgestellt. Ab da gabs ein weiteres Konto auf meinen Namen und Kind konnte drüber verfügen. Auslandsurlaub, wo soll es denn hingehen? Dürfte sich jetzt ohnehin erledigt haben.


    Also, alles reduzieren auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß und gut ist. Mit der Krankenkasse direkt das weitere Vorgehen klären, damit die Ärzte nicht auf ihr Geld warten müssen. Und, insoweit wird dir meine Antwort nicht gefallen, doch mal gedanklich an einen Teilzeitjob herangehen. Ich habs mit autistischem Kind sogar ganztägig geschafft, mit dem arbeiten. Entweder du nimmst die Reibereien noch drei Jahre in kauf oder aber du fängst mal an, umzudenken. Das wird dir selbst auch gut tun, glaub es mir mal.


    Herzlichst


    TK

  • Noch etwas in Ergänzung: die Diagnose steht ja fest, beim Kind. Alles, was für die Diagnose als traditionelle Behandlung angesehen und anerkannt ist, das kannst du alleine entscheiden. Erst, wenn was anderes experimentelles, unorthodoxes ansteht, dann muss der Vater mitentscheiden. Ein Beispiel aus der Praxis: Kind war Tumorpatient. Die klassische Behandlung konnte die Mutter alleine durchziehen, Vater wurde regelmäßig informiert (nicht gefragt!), alles war klar. Die Mutter stellte irgendwann die klassische Behandlung ein, meinte bei dem Kind eine Geistervertreibung von wem auch immer in Afrika vornehmen zu müssen. Dieses Konzept musste vom Vater abgesegnet werden, klar, dem Himmel sei Dank segnete er nicht ab.


    Herzlichst


    TK

  • vielen Dank. Teilzeitjob liebend gerne. Mein Sohn muss alle 2 Wochen für paar Tage stationär, die Klinik ist 250 km entfernt(oneway). Muss oft zuhause bleiben, schwerer Immundefekt, es gibt keine Familie. Daran lässt sich nichts ändern. Er ist oft unvorhersehbar schwer krank. Pro Jahr ca 90-100 Schulfehltage


    Mit der Kasse habe ich schon anwaltlich alles versucht, er ist der Hauptversicherte , keine Chance. Bei jedem Klinikaufenthalts alle 2 Wochen muss eine Honorvereinbarung unterschrieben werden. Da gehe ich volles Risiko, wenn er die Rechnung nicht zahlt, kommen die Ärzte an mich.alles schon geklärt.

    Urlaub auch schongerichtl geklärt -weder Schwer der Erkrankung ist nichts medizinische alltäglich. Es ist eine seltene Erkrankung, daher gibt es keine Standarts. Psychologen bestehen auf die Zustimmung beider. Selbst da sagt die Richterin, dass Vater mitentscheiden darf.

    Wir laufen bei ihr immer gegen die Wand.

  • Nachtrag - ich glaube, wir entfernen uns gerade von der Ursprungsfrage . Was kann man tun, dass die Richterin mir nicht immer die Kosten mit auferlegt? Klar, nicht klagen. Aber das mache ich nicht aus Spaß. Schulbegleiter ist keine Alltagssache, lat. Jugendamt. Antrag darf nur gestellt werden, wenn beide zustimmen. Er reagiert trotz mehrfacher Erinnerung nicht,da bleibt nur die Klage.

  • Hallo Trinny,


    kein schöner Beitrag und leider auch nicht so selten.

    Ich kenne Fälle, da haben die Mütter verzweifelt aufgegeben um nicht selber gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

    Für das Kind dann kein gutes Zeichen.

    Richter sind angehalten möglichst objektiv und unparteiisch zu entscheiden.

    Du bewertest sein Verhalten aus deiner angespannten Sicht, bist ja die Partei mit der anderen Auffassung.

    Warum Eltern sich manchmal so verhalten ist mir auch unerklärlich, geht es doch immer um das Wohl der Kinder.

    Du kannst kleiner Angelegennheiten beim Familiengericht entscheiden lassen, wenn die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftsverweigerung fehlt.

    Hast du eine Idee, warum der Vater so unkooperativ agiert?

    Ein Gutachten über mein Kind erstellen zu lassen, was ein "Scheinkrankheit" diagnostizieren soll, ist schon extrem seltsam.


    VG frase

  • ich kann nur aus seinen Argumenten und Vorwürfen mutmaßen , und die sind - seine verletzte Ehre ( er ist Südländer und die Familie toleriert nicht, dass die Frau geht), finanzielle Dinge ...seine Aussage auch in Anwesenheit des Kindes ist, dass erst Ende ist, wenn ich unter der Erde bin.

    ich bin sehr reflektiert, bin sehr höflich, schreibe wirklich neutral. Wenn ich nachweislich 20 Erinnerungen schreibe, meine Anwältin mehrfach schreibt - wie kann ich da einen richterlichen Entscheid akzeptieren, der mir vorwirft, nicht im Vorfeld genug getan zu haben.
    diese Entscheidungen werden ja nicht nur aus meiner Sicht angezweifelt. Selbst das Jugendamt kann es nicht nachvollziehen


    Die Richterin bezeichnet mich als „klagefreudig“ - was soll ich tun, wenn er nicht reagiert, aber die Anmeldung zur Schule erfolgen muss. Es ist zum Verzweifeln . So hat es neben der Wohnungszuweisung nun schon fünf Verfahren aufeinstweilige Anordnung gegeben. Immer, wenn es dann kam, hat er via Anwalt seine Zustimmung gegeben oder angeblich nie Emails erhalten, oder ... oder ... und ich muss immer 1/2 bezahlen und bin die klagefreudige Mutter. Sogar die behandelnden Ärzte haben schon dem Gericht geschrieben, dass es unhaltbare Zustände sind.

  • hallo tk, hm , da gab es doch keinen Vorwurf gegen dich . Ich suche händeringend nach einer Lösung. Vollmachten werden kategorisch abgelehnt. Da hat ihn die Richterin schon nach „gefragt“ ( so nett ist sie ...) seine Antwort „ nein, da habe ich ja keine Kontrolle mehr“.... Ich müsste ihm schon etwas mehr Zeit zum Überlegen lasse. Stimmt, 14 Tage Untätigkeit für eine Unterschrift ist nicht genug Zeit... sorry

  • Hab ich auch nicht als Vorwurf aufgefasst. Ich weiss jetzt nicht, wie taktisch geschickt die Prozessführung ist. Es ist immer schwer, so extern in ein Verfahren oder auch mehrere Verfahren reinzuschauen. Häufig ist es ja so, dass auch die Taktik eine entscheidende Rolle spielt. Was man in ein Verfahren packt, was man erst einmal lässt, später macht. Und, man darf eines nicht vergessen: die Richter haben auch eine unglaubliche Arbeitsbelastung. Ich kenne nur die Zahlen aus meinem (Bundes)Land, da muss ein Familienrichter 450 neue Verfahren pro Jahr bearbeiten, dazu kommen die alten laufenden Verfahren. Und dann Eilverfahren dazwischen. Leider ist durch diese extreme Belastung sehr viel an Prozesskultur kaputt gegangen. Und strategisch saubere Prozessführung ist eine Kunst, glaub es mir mal.


    Aber, ich komm mal wieder von Bismarck auf die Preiselbeeren. Zurück zu dir. Das Zwischenziel ist, diese permanenten zermürbenden Kontakte auf das juristisch Erforderliche zu reduzieren. Schlagabtausch über Emails ist in so Fällen nicht angesagt. Ist einfach zu simpel, wir haben einen Anstieg dieser Verfahren, auch weil jeder Eumel schnell und ungestraft in die Tasten hauen kann. Das ist natürlich bequem.


    So, du teilst dem Kindsvater schriftlich mit, dass du in Zukunft ausschließlich diese Form der Kommunikation durchführst und auch von ihm erwartest. Listest in dem Brief die Zustimmungen auf, die du meinst zu benötigen, sagen wir mal, in den nächsten 3 Monaten. Setzt ihm für alle Zustimmungen eine Frist von 14 Tagen (Eingang bei dir), teilst ihm mit, dass du anschließend sofort auf dem Weg des sofortigen Rechtsschutzes das Gericht anrufen wirst. DAs per Einwurfeinschreiben. So, das ist dann doch etwas anders, als es bisher lief. Er wird es vielleicht nicht sofort merken, aber das Gericht schon. Nach den 145 TAgen sofort per Eilentscheidung zum Gericht. Die Anwältin soll das vorbereiten. Das wäre jetzt mein Einstieg in die neue Zeit. Du musst weder bitten, noch hin- und herzockern.


    Selbst wenn du so ein Eilverfahren verlierst, dann liefert dir das Gericht aber eine Gebrauchsanweisung für die Zukunft, wie es so Anträge gerne sieht.


    Ist es denn nicht möglich, das Kind bei dir zu versichern? Befass dich da auch noch mal mit Alternativen. Ich meine, die Versicherung muss nicht über ihn laufen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Trinny,


    kämpfe weiter, denk an das Kind und lass dich nicht entmutigen.

    Schau was du alles schonn erreicht hast und auch Teilerfolge sind Erfolge.

    Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei Welten.

    Bedenke auch immer, ihr seit zwar kein Paar mehr aber Eltern, habt Verantwortung.

    Folge dem Rat von TK und versuche weiter Teilziele zu erreichen.


    Viel Erfolg,

    frase

  • Update


    mittlerweile hat sich die Verfahrensbeiständin weg Termin gemeldet. Wir hatten schon das Umgansverfahren mit ihr. Damals hatte sie mir im Gespräch gesagt, dass sie Umgang ablehnen würde, weil der Junge sich so sträubt. Im Verfahren hieß es dann... naja, der Vater hat vielleicht noch eine Chance verdient


    sie sagte mir nun am Telefon, dass sie schon mit der Richterin telefoniert hätte. Sie würde das so sehen, Das ich mal nicht davon ausgehen solle, dass es nach dem ernsten Gerichts-Termin erledigt sei. Außerdem hätte sie nun alle Gerichtsunterlagen der letzten Jahre bekommen, dAss müsse sie nun auch noch alles lesen (genervt) . Ich sagtedann, fasslich nicht verstehen würde, was sie damit meint, sie möge doch erst einmal die Gespräche mit allen führen. Seit dem letzten abrufbaren im Herbst habe sich die Situation extrem zugespitzt, das wisse sie ja noch alles nicht. ... sie möchtenoch einmal mit der Richterin telefonieren, weil sie beiden sichtlich unterhalten müssten ... ???? Wird da im Vorfeld schon eine Entscheidung getroffen zwischen den beiden? Was meint sie mit ... Bei der Verhandlung noch keine Entsxheidung über Sorgerecht. ich weiß nun, dass die Verfahrensbeistände (Rechtsanwältin) ausschließlich für diese Richterin arbeitet...


    Was soll ich davon halten?

  • Hi,


    nö, da wird keine Entscheidung getroffen. Nur Verfahren, die sich so zerfleddern wie hier, da wird die Strategie abgestimmt, damit es läuft.


    Und du kannst gar nicht wissen, für wen der Verfahrensbeistand arbeitet, oder kennst du ihr Büro, die Aktenführung u.s.w.? Es geht hier darum, ein umfangreiches unüberlichtliches Verfahren technisch in den Griff zu bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • wie meinst du das, „ Strategie abgestimmt“ . Ich dachte, die Beiständin sei die Stimme des Kindes, d.h. Sie vertritt das Kind bei Gericht. Wieso müssen sie und das Gericht sich abstimmen? Und was könnte „ wird nicht bei diesem Gerichtstermin entschieden“ bedeuten? Laut meiner Anwältin darf es keine Gesprcähe im Vorfeld mit der Richterin geben... ich bin sehr verunsichert.... sowohl die Beiständin, das Jugendamt, als auch die Mediationsytelle haben wir im Vorfeld geraten, den Antrag auf alleiniges Sorge zu stellen, damit endlich Klarheit geschaffen wird, das Boykottieren bzw. nicht-erledigen der Angelegenheiten durch den Vater seien nicht mehr tragbar.... nun bin ich verunsichert

  • Hi,


    ich wäre anders vorgegangen, aber das ist jetzt zu spät. Gespräch mit der Richterin im Vorfeld im Sinne von "Deal," das geht wirklich nicht. Dann müssen schon alle dabei sein, und damit sind wir wieder im Verfahren drinne, das kann auch im Gerichtssaal passieren. Die Verfahrenspflegerin hat eine andere Position. Sie ist nicht wie deine Anwältin Interessenvertreterin.


    Also, jetzt keine Panik.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Trinny,


    Das Gericht bestimmt von Amtswegen den Verfahrenspfleger. Es ist nicht unüblich, das Verfahrensbeistände mit den "Entscheidern"

    in Kontakt stehen, um die mögliche Richtung des Verfahrens zu besprechen.

    Da ja alles über das Telefon gelaufen ist, kannst du keinen juristischen Vorteil daraus ziehen.

    Der Verfahrensbeistand kann aber im Sinne des Kindes Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen.

    Dieser Satz bietet jetzt gedanklichen Spielraum! Der Beistand hat also schon eine Meinung, das Gericht muss der aber nicht folgen.

    Lass dich nicht verunsichern, es ist doch schon ein Erfolg, das es nun weiter geht.

    Es ist auch für das Gericht eine schwerer Vorgang, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.

    Du schreibst ja selber in deinem Eingansthema, das der Vater sich gegen so eine Entscheidung wehrt.

    Das ist ja auch ganz normal, es bedeutet schon eine erhebliche Einschränkung über das weitere Leben seines Kindes nur noch wenig mitbestimmen zu können.


    VG frase