Probleme mit Gericht Sorgerecht

  • Hallo Trinny,


    Das Gericht bestimmt von Amtswegen den Verfahrenspfleger. Es ist nicht unüblich, das Verfahrensbeistände mit den "Entscheidern"

    danke . Du schreibst zu Recht „ ... sie hat schon eine Meinung“.... aber sie war ja noch bei niemanden zum Gespräch! Wie darf ich das dann deuten, ...“ es wird nicht bei dieser Verhandlung entschieden“... .

  • Hi,


    du darfst deuten wie du willst. Nur wir haben hier keine hellseherischen Fähigkeiten. Es ist doch häufig so, dass die Prozessbeteiligten, die keine Partei sind, letztlich begutachten müssen. Und für den Gutachter ist schon wichtig, zu wissen, auf welche Problemkreise er den Akzent legen muss.


    Du hast ein Verfahren angestrengt, an das sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Einfach deshalb, weil das Grundrecht des Vaters aus Art. 6 unseres Grundgesetzes komplett ausgeschaltet werde soll. Es wäre m.E. wesentlich geschickter gewesen, sich auf den Entzug der medizinischen Vorsorge/Versorgung des Kindes zu beschränken. Das wäre m.E. wesentlich leichter durchzusetzen gewesen. Einfach, weil die juristischen Anforderungen nicht so hoch gewesen wären. Vielleicht macht es Sinn, den Antrag in der mündlichen Verhandlung hilfsweise insoweit zu beschränken. Ist eine Frage der Prozesstaktik, kann ich hier ohne Aktenkenntnis schlecht einschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke. Hellsehen wäre nicht schlecht ... nein, es ging um eure Erfahrungen.


    Mrs geht nicht nur um das medizinische. Es gibt zig unerledigte Dinge, die ich nicht alleine unterschreiben kann. Mein Exmann reagiert auf nichts mehr, sendet meine Post ungeöffnet zurück. Es geht um Schulbegleitung, Schulwechsel, usw.

  • Hi,


    mir fehlt immer noch die Fantasie, was das für zig unerledigte Dinge sein sollen. 99% sind doch Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil allein tätigt, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Dass viele nicht wissen, wo die Grenzen insoweit sind, das ist eine andere Geschichte.


    Ich habe in vier Jahren mit zwei Kindern eine einzige Unterschrift des Vaters (Schulwechsel auf die weiterführende Schule) benötigt.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,

    Gerne helfe ich der Fantasie nach


    Ortswechsel (25 in)

    Schulwechsel

    Schulbegleiter

    Auslandsreise ( muss wg chronischer Krankheit - läuft seit Dezember ) auch vor Corona

    Teilnahme an einem Patientenkongress ( Veranstalter will beide Unterschriften

    Schülerkonto


    mich schließe das Thema hier für mich .

    Ich wollte keine Zustimmung pro-mich , hatte auf Beantwortung offener Fragen gehofft


    bleibt gesund

  • Soweit wir sie beantworten konnten, haben wir sie beantwortet.


    Weder Ortswechsel, noch Schulbegleiter noch der Congress sind keine Alltagsentscheidungen. Schülerkonto ja, aber das benötigt man ja nicht. Ich hab seinerzeit bei meinen Kids Konten auf meinen Namen eingerichtet, auf welches sie Zugang hatten.


    Also Berge von Zustimmungen erforderlich? Wohl eher nicht. Und unprofessionelles Vorgehen von wem auch immer - sind wir hier nicht zuständig.


    Herzlichst


    TK