Diverse Fragen zu einer Scheidung

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau und ich werden uns scheiden lassen, sie hat auch schon eine neue Beziehung. Für unsere beiden Kinder wollen wir auf einen Rosenkrieg verzichten. Ich habe mich jetzt etwas eingelesen, aber aufgrund der Emotionalität des Themas doch noch die eine oder andere Frage, die ich doch lieber hier stellen würde, von Außen sieht man das immer nüchterner und genauer.


    Die genaue Situation:

    Verheiratet seit 12 Jahren, 2 Kinder mit 8 und 10. Ich als Polizist im öffentlichen Dienst, meine Frau in Festanstellung als Bankerin. Wir verdienen in etwa gleich, plus minus 100 Euro. Trennungsjahr läuft seit 3 Monaten, räumlich getrennt im Haus, das uns jeweils zu 50% gehört. Wir sind uns noch nicht einig, wer später das Haus übernimmt, da sich keine Partei sicher ist dass sie die andere Partei auszahlen kann. Der Kinder zuliebe würde ich ausziehen, allerdings sehe ich nicht ein dass ich meinen Nachfolger unentgeltlich einziehen lasse, für diesen Fall würde ich eine Miete verlangen. Wir sind uns einig dass wir, ebenfalls den Kindern zuliebe, die Scheidung so entspannt wie möglich vollziehen, wie es eben möglich ist wenn man durch einen anderen ersetzt wird. Daher wollen wir uns mittels Scheidungsfolgevereinbarung trennen, auch um unnötige Kosten und Zeit vor Gericht oder bei Anwalt zu sparen. Aktuell haben wir keinen Trennungsvereinbarung, wir leben beide im Haus und finanziell geht alles so wie bisher, also Verträge, laufende Kosten für die Kinder, Einkaufen usw.

    Es besteht kein Ehevertrag.


    Unterhalt für die Kinder dürfte klar sein, lässt sich mit der Düsseldorfer Tabelle auch leicht ausrechnen. Gerade beschäftigen mich folgende Fragen:


    Unterhalt für den Ehepartner muss ich nicht zahlen, da wir ja gleich verdienen und das bereinigte Nettoeinkommen bei mir ja noch den Unterhalt für die Kinder berücksichtigt, also etwa 700 Euro weg. Damit verdient meine Frau dann auf einmal 700 Euro mehr als ich, muss sie dann etwa mir Unterhalt bezahlen, oder werden die etwaigen Mieteinnahmen von meinem Nachfolger dies dann aufwiegen, so dass wir wieder Gleichstand haben und bei Null sind?


    Und wie verhält es sich mit dem Haus? Wenn ich mit 50% im Grundbuch stehe und wir finanziell beide gleich liegen, sowohl was Gehalt als auch Konto angeht, dürfte die Zugewinngemeinschaft kein Thema sein. Verliere ich irgendwelche Ansprüche, wenn ich ausziehe und lediglich die Miete vom neuen Partner meiner Frau kassiere? Ich bleibe auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen, nur werde ich eben auf mein Wohnrecht dort verzichten. Sollte sich danach eine Streitsituation ergeben, kann ich vor Gericht dann eine Neubewertung der Wohnsituation beantragen?


    Wie wäre der Ablauf bei einer Scheidungsfolgevereinbarung? Ein Muster habe ich schon im Internet gefunden, dieses spricht bei der Wohnung nur vom Nutzungsrecht, nicht aber vom Eigentumsrecht. Wenn ich meiner Frau das Nutzungsrecht zuspreche, hat dies irgendwelche Auswirkungen auf das Eigentumsrecht in negativer Form für mich? Dürfte eigentlich nicht der Fall sein, weil ich ja immer noch im Grundbuch stehe, aber als Polizist habe ich gelernt, dass Jura viele unerwartete Wege gehen kann.


    Also würden wir die Scheidungsfolgevereinbarung ausfüllen, beim Notar beglaubigen lassen, einer von uns geht zu einem Familienanwalt, der nach einem Jahr die Scheidung einreicht, zusammen mit der Scheidungsfolgevereinbarung, das Gericht spricht die Scheidung aus und alles weitere geht seinen normalen Gang. Wäre das die kostenfreundlichste Variante? Wegen den Kindern liegt mir natürlich viel daran, dass wir uns einigermaßen friedlich trennen, weil sich unsere Wege wegen der Kinder immer wieder kreuzen werden. Des Weiteren liegt mir wie schon gesagt daran, dass wir die Kosten und den Zeitfaktor so niedrig wie möglich halten, denn der Anwalt ist meistens der einzige Gewinner in diesem Spiel.


    Oder habe ich irgendwas gravierendes vergessen?


    Vielen Dank für die Hilfe, der Text war jetzt etwas länger, aber das ist meine erste und letzte Scheidung, nochmal tue ich mir das nicht an mit "bis das der Tod Euch scheidet" ;)

  • Eine weitere Frage hat sich gerade ergeben, nachdem ich mich noch ein wenig mit dem Thema beschäftigt habe, nämlich Thema Versorgungsausgleich. Wir haben beide seit unserer Eheschließung in Vollzeit gearbeitet, die Elternzeit der Kinder haben wir uns damals fast gleichwertig aufgeteilt, weil sie auch ihre Karriere im Blick hatte. Da wir beide wie schon erwähnt ähnlich verdienen, wird unser Versorgungsanspruch auch ähnlich sein. Ich habe noch zusätzlich eine Riesterversicherung.


    Wie wäre nun die beste Vorgehensweise? Ich habe mir das mal durchgelesen, das ist ja ein bürokratischer Aufwand, alleine die Ansprüche zu überprüfen. Wenn wir zum Ergebnis kommen würden, dass wir versorgungstechnisch etwa gleich sind, können wir dann gegenseitig auf Ansprüche verzichten? Wenn ja, wie wäre der genaue Ablauf hierzu? Wir haben einen Altersunterschied von 11 Jahren, ich werde also entsprechend früher in Rente gehen. Hat dies Auswirkungen auf die Berechnung? Und da ich als Beamter ja ein weitaus niedrigeres Bruttoeinkommen als sie habe, wir aber Netto uns dann durch meine geringeren Abgaben angleichen, frage ich ich wie dies gehandhabt wird, also wird das Brutto oder Netto Einkommen herangezogen?

  • Und die nächste Frage, leider kann ich meinen alten Beitrag nicht mehr editieren.

    Habe ich korrekt gelesen, dass ich den Unterhalt für meine Kinder ohne Beteiligung einer externen Stelle wie Notar o. ä. abwickeln kann? Würde es reichen, wenn ich in der Scheidungsfolgevereinbarung einen Punkt einfüge, in der ich mich verpflichte zum 01. jeden Monats den Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen? Wenn ich es ebenfalls korrekt gelesen habe muss ich die Scheidungsfolgevereinbarung nicht beim Notar beurkunden lassen, sondern es reicht wenn ich sie bei der Gerichtsverhandlung abgebe? Risiko wäre dann wenn meine Nochfrau plötzlich andere Vorstellungen als die zuvor vereinbarten an den Tag legt, aber da muss man eben vorher alles genau besprechen und ganz klar sagen, dass nachträgliche Abweichungen dann teuer werden, und das wollen wir beide nicht, also ich gehe davon aus dass das, was wir zuvor vereinbaren, dann auch noch vor Gericht Bestand hat. Meine Frau ist selbst ein Scheidungskind mit Rosenkrieg und hat daher von Anfang an betont, dass sie dies unseren Kindern ersparen will, ebenso will sie dass ich einen engen Kontakt mit meinen Kindern pflege, weil sie sieht wie sehr sie mich lieben und brauchen, daher gehe ich einfach mal davon aus dass vorab getätigte Abmachungen zum Wohle der Kinder und auch aus Kostengründen dann auch von ihr eingehalten werden.

  • Hallo,


    Der Kinder zuliebe würde ich ausziehen, allerdings sehe ich nicht ein dass ich meinen Nachfolger unentgeltlich einziehen lasse, für diesen Fall würde ich eine Miete verlangen.

    Eine Nutzungsentschädigung für deinen Teil des Hauses solltest du mit deiner Noch-Frau vereinbaren (nicht mit ihrem neuen LG).



    Damit verdient meine Frau dann auf einmal 700 Euro mehr als ich, muss sie dann etwa mir Unterhalt bezahlen, oder werden die etwaigen Mieteinnahmen von meinem Nachfolger dies dann aufwiegen, so dass wir wieder Gleichstand haben und bei Null sind?




    Evtl. wird man ihr für ihren Teil des Hauses einen Wohnvorteil anrechnen.


    Unterhalt für die Kinder dürfte klar sein, lässt sich mit der Düsseldorfer Tabelle auch leicht ausrechnen.


    Habe ich korrekt gelesen, dass ich den Unterhalt für meine Kinder ohne Beteiligung einer externen Stelle wie Notar o. ä. abwickeln kann? Würde es reichen, wenn ich in der Scheidungsfolgevereinbarung einen Punkt einfüge, in der ich mich verpflichte zum 01. jeden Monats den Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen?

    Nur so lange ihr euch einig seit (Auf KU für die Zukunft kann nicht verzichtet werden).



    Unterhalt für die Kinder dürfte klar sein, lässt sich mit der Düsseldorfer Tabelle auch leicht ausrechnen.

    Wenn man die Bereinigung des Nettos richtig vornimmt, so wie das hälftige Kindergeld berücksichtigt.



    edy

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  • Hallo, danke für die schnelle Antwort

    Zitat

    Evtl. wird man ihr für ihren Teil des Hauses einen Wohnvorteil anrechnen.

    Das wird ja dann eine Hin und Her Rechnerei. Ihr wird der 700 Mehrverdienst angerechnet, mir wiederum die Nutzungsentschädigung die ich erhalte, ihr dann wieder der Wohnvorteil.


    Zitat


    Nur so lange ihr euch einig seit (Auf KU für die Zukunft kann nicht verzichtet werden).

    Das wird die Grundbedingung sein dass wir uns vorab einigen werden. Natürlich zahle ich meine Kinder Unterhalt, es ist ja auch in meinem Interesse dass sie entsprechend geschützt aufwachsen, und wenn wir das unter uns regeln können, ist es mir lieber und dann zahle ich lieber 50 Euro mehr, als dass sich 2 Anwälte hierfür teuer entlohnen lassen, denn es wird ja nicht bei einer Berechnung einmalig bleiben, das wird ja eine jährliche Angelegenheit, und ich habe kein Interesse jedes Jahr den Anwalt zu bezahlen, was ich mit meiner Nochfrau auch so klären könnte.


    Zitat


    Wenn man die Bereinigung des Nettos richtig vornimmt, so wie das hälftige Kindergeld berücksichtigt.


    Ich habe schon eine Seite gesehen, was negativ und positiv in die Nettobereinigung mit einfließt. Manche Dinge wie Zinserträge sind klar, 50% Kindergeldabzug sowieso, ich denke auch hier wird es das beste sein, wenn man sich untereinander einigt, sonst artet das in einer Schlammschlacht aus, denn der eine Anwalt wird ein Interesse daran haben, dass ziemlich viele Belastungen den Betrag drücken, der andere will es so weit wie möglich erhöhen. Ich kläre das mal in einer ruhigen Minute mir ihr.


    Ach hätte ich gewusst was das jetzt für ein Drama wird, unabhängig von der emotionalen Komponente, dann wäre es vermutlich eine wilde Ehe geworden

  • Hi,


    du verkomplizierst alles ein wenig. Komm doch mal auf den Boden der Tatsachen zurück.


    Kindesunterhalt ist leicht auszurechnen, den zahlt derjenige, bei dem die Kids nicht leben. Da braucht es keinen Notar, evtl. ist ein Titel zu erstellen, das macht das Jugendamt gratis. Man sollte darauf achten, dass dieser Titel befirstet ist für den Zeitraum bis zur Volljährigkeit des Kindes, weil da ohnehin neu gerechnet werden muss.


    Da Kindesunterhalt kein Einkommen der Frau ist (sofern die Kinder bei ihr bleiben), hat das auch nichts mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen Frau/Mann zu tun.


    Das mit dem Haus würde ich aufschieben, ist alles noch zu früh, um eine vernünftige Lösung zu finden. Fakt ist, dass die Tilgung gemeinsam erfolgen sollte, also jeder zahlt die Hälfte. Umgekehrt kannst du nach deinem Auszug eine Nutzungsentschädigung für deine Hälfte des Hauses verlangen.


    Das wären die ersten Punkte, die jetzt einmal abzuarbeiten sind. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    als dass sich 2 Anwälte hierfür teuer entlohnen lassen, denn es wird ja nicht bei einer Berechnung einmalig bleiben, das wird ja eine jährliche Angelegenheit, und ich habe kein Interesse jedes Jahr den Anwalt zu bezahlen,

    Eine Neuberechnung kann i.d.R alle zwei Jahre erfolgen (oder dein Einkommen ändert sich jährlich stark). Ansonsten einfach der Dynamik der DT anpassen.


    edy

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  • Vielen Dank für die Antworten. Tilgung am Haus sind schon erledigt, das Teil ist abgezahlt, daher sind wir auch nicht in der Notwendigkeit alles sofort abwickeln zu müssen. Ob eine Partei die andere auszahlen kann, muss man sehen, wird aber eher schwierig. Daher hätte ich auch kein Problem sie mit den Kindern erst mal weiter im Haus leben zu lassen, auch ohne Miete, nur beim Neuen sehe ich es wie schon gesagt nicht ein, der soll zahlen.


    Unterhalt sind wir uns soweit einig, wir klammern komplizierte Dinge wie Mietfreies Wohnen in der eigenen Immobilie und andere Faktoren aus, denn das würde wohl bedeuten dass sie weit mehr verdient als ich, daher würde ich auf gegenseitigen Ehepartnerunterhalt verzichten. Kinderunterhalt wird normal über die DT ermittelt und per Scheidungsfolgevereinbarung festgelegt, inklusive jährliche Anpassung an die neue Tabelle. Ich würde aber freiwillig in die nächsthöhere Gehaltsgruppe gehen und damit mehr zahlen, kommt ja eh meinen Kindern zugute. Aber auf der Scheidungsfolgevereinbarung können wir ja eh vereinbaren was wir wollen, solange wir uns einig sind.


    Alles weitere werden wir die nächsten Tage abklopfen, vielleicht wählen wir ein Beratungsgespräch bei einem Notar, der ist neutral und kann uns auf Probleme hinweisen, die wir im Vertrag übersehen. Eine Beratung ohne Beurkundung kostet etwa 400 Euro, das ist ok.

  • Hallo,


    Ich würde "freiwillige" Zugeständnisse nicht vertraglich festschreiben.


    Mach einen Vertrag der den z.Zt. vorliegenden Situationen entspricht.


    Freiwillige Leistungen kannst du dann zusätzlich geben,aber auch immer wieder weg lassen.


    Miete fürs Haus lässt du dir von deiner Frau zahlen ( ihr neuer kann sie ihr ja ersetzen).


    Warum solltest du mit ihrem "Neuen" verhandeln?


    edy

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  • Hi,


    Nutzungsentschädigung fürs Haus gibt es nur für seine Hälfte, also nicht für das gesamte Haus.


    Noch ein Hinweis: der Notar darf nur aufklären, nicht beraten, weil er unparteiisch sein muss. Er kann also nicht sagen, das sei für einen der Betroffenen eine blöde oder ungeschickte Lösung. Das muss man einfach wissen. Eine mandantenorientierte Lösung mit umfassender Aufklärung bekommst du beim Anwalt. Man sollte eine Grundberatung insoweit in Anspruch nehmen. Kosten vorher vereinbaren, sollten bei etwa 200 € plus Steuer liegen. Das sollte dir die Sache wert sein.


    Herzlichst


    TK

  • Die Idee mit dem Notar war, dass er unparteiisch sein muss, also uns die Dinge erklärt die sich im Vertrag klären lassen. Unter beraten meinte ich nicht, dass er sagen soll "machen Sie das oder das", sondern eher "wenn sie das oder das machen, hat das die oder die Konsequenzen"


    Ich hätte aber noch eine weitere Frage. Auch bei der Trennung bin ich ja unterhaltspflichtig. Aktuell überweise ich den Betrag laut DT. Kann man das auch selbst regeln? Etwa ich übernehme Schulbetreuung und andere Verpflichtungen voll und sie bekommt dafür etwas weniger Geld? Wegen Corona läuft nämlich alles finanziell noch so weiter, also ich übernehme auch Dinge wie Kinderbetreuung und andere Dinge wie Beiträge für Mitgliedschaften im Sportverein. Später wird dies ja fast alles von meiner Frau übernommen, dafür gibt es ja Kindergeld und Unterhalt (Ausnahme ist glaub Kindergarten, aber darüber sind wir ja raus), aber die Frage ist ob wir uns per Vertrag einigen, dass alles so weiter läuft wie bisher und ich dafür den Kinderunterhalt um Betrag X kürze. Müsste doch eigentlich machbar sein, oder?

    Aus aus praktikablen Gründen kaufen ich immer noch für die Familie mit ein, auch wenn wir wirtschaftlich getrennt leben, aber man darf ja auch zusammen essen, um den Kindern ein Familienleben vorzugaukeln.

    Also kann man auch den Trennungsunterhalt frei verhandeln? Analog zum Scheidungsvertrag müsste ich dann eigentlich auch von ihr Unterhalt bekommen, weil ich die 800 Euro Unterhalt abziehen kann und dann sie 800 Euro mehr verdient. Verrückte Sache

  • Hallo,


    Vereinbaren könnt ihr alles wie ihr wollt,auch den Kindesunterhalt.


    Nur: auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann man nicht verzichten. D.h. solange ihr euch einig seid,ok.


    Es entsteht nur kein gültiger Vertrag. Will die Ex-Frau dann doch mehr Unterhalt (der ihr zusteht ), dann ist die Vereinbarung hinfällig.


    edy

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  • Hi,


    man kann sich dahingehend einigen, dass Kindesunterhalt nur in Höhe von dem Betrag xy geltend gemacht wird. Kinder haben zwar einen Anspruch auf entsprechende finanzielle Versorgung durch die Eltern, aber keinen persönlichen Anspruch darauf, dass die Eltern diesen Anspruch in einer bestimmten Art und Weise aufteilen. Deshalb wird ja auch nur im Streitfalle gerichtlich entschieden.


    Herzlichst


    TK