Beerdigungskosten

  • wenn jemand hier anfragt, dann haben wir normalerweise keine "normalen" familiären Vrhältnisse.

    ich weiß nicht ob du damit Recht hast oder nicht,

    aber ich weiß, dass der Fragesteller hier nichts von schlechten Verhältnissen oder Beziehungen in der Familie gesagt hat. Also, gehe ich vom Vertrauen und Klarheit, die zwischen dem verstorbenen Schwiegervater und seinen Erben herrschte, aus

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • frase,


    wir haben doch zwei Optionen: entweder wird der Betrag zur Abwicklung der Pflegesituation genutzt und das Sozialamt zahlt die Beerdigung oder aber der Betrag wird genutzt, um die Beerdigung zu zahlen und das Amt zahlt den Rest ans Heim.


    Ich hab ja nun leider in der jüngsten Vergangenheit für mein Umfeld einige dieser Fälle abwickeln müssen bzw. es getan. Letztlich war es den Ämtern einerlei, sie wollen halt eine saubere Abrechnung sehen, so dass sie die Akte schließen können.


    Meg, für mich ist es nicht normal, wenn hier jemand anfragt, ob er denn wirklich für seinen Vater zahlen müsse, er könne, aber er wolle nicht. Wenn ohne Not es nur um die Frage geht, wie man möglichst preiswert davon kommt. Sorry, das sind für mich keine Verhältnisse, die ich als normal empfinde. Ich sehe sehr altmodisch in diesen Fällen durchaus auch moralische Verpflichtungen. Jenseits von irgendwelchen juristischen Verpflichtungen. Aber - wahrscheinlich bin ich inzwischen wirklich zu alt für diese Welt.


    Herzlichst


    TK

  • Also ich nochmal,


    habe ja in eigener Sache auch so meine Erfahrungen gemacht.

    Klare Aussage vom Amt, "gibt es Angehörige, so haben diese die Bestattung zu bezahlen."

    Wird das Erbe ausgeschlagen, zahlt das Amt die (Sozial)-Bestattung und kann sich die Kosten von den Angehörigen (Totenfürsorgeberechtigten) zurück holen.

    Daher habe ich eine Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto angelegt, damit am Ende alles seinen Weg gehen kann ohne das ein Amt da Zugriff bekommt.

    Das habe ich natürlich mit dem Amt vorher geklärt, denn die Bestattungsvorsorge zählt bis zu einen Betrag X (in jeden Bundeslansd anders) nicht zum Schonvermögen.

    Das sagt dir aber keiner, wenn du nicht genau danach fragst!


    VG frase

  • ist es nicht normal, wenn hier jemand anfragt, ob er denn wirklich für seinen Vater zahlen müsse


    allerdings fragt in diesem konkreten hier behandelten Fall keiner danach und es geht übrigens in diesem konkreten Fall nicht um Vater sondern um Schwiegervater für den man in der Vergangenheit sehr wohl bezahlt hat, zuletzt Bestattungskosten 4500 Euro

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Guten Morgen und erstmal vielen Dank für Eure schnellen und guten Antworten !!


    Wir hatten ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Schwiegervater.... haben auch ohne Murren bezahlt.... und ihm ein würdevolles Begräbnis mit vielen Freunden (noch vor Corona) bieten können.


    Erst hinterher haben wir von den ca. 2500 Euro erfahren, als das Amtgericht uns anschrieb..... wir haben noch keinen Erbschein, warten noch auf den Termin beim AG, denn ohne den gibt es auch das Geld nicht. Uns gehts nur darum, dass wir dem SA das Geld einfach nicht mehr geben wollen... lieber würde ich es spenden.... auch wenn das jetzt blöd klingt...


    Also Ihr würdet mir jetzt raten, dem Amt alles offen zu legen (wie gehabt) und abwarten.... oder?


    .... unsere Sorge war halt auch noch, dass da noch irgendwelche Restforderungen kommen könnten.... habe da von einem Fall aus dem Bekanntenkreis gehört, wo der Vater 150.000 Euro Kredit aufgenommen hat und die Bank nach dessen Tod nun die Restschuld i.H.v. 100.000 Euro von der Tochter will... (sie wusste davon nichts und hat das Erbe in Unkenntnis angenommen.... sie fechtet das Ganze zwar gerade an, aber das kostet Nerven....)....

    Aber gut, das ist wohl eine andere Baustelle...


    Also nochmals vielen Dank für Eure kompetente Hilfe und ich wünche Euch einen schönen Tag


    VG Davies

  • Hallo Davies,


    aus dem Text entnehme ich, das ihr den Erbschein schon beantragt habt.

    Dann ist das Erbe von euch angenommen, kann so einfach nicht mehr ausgeschlagen werden.


    Wer hatte denn den gesamten Sozialhilfevorgang betreut?

    War der Schwiegevater noch vollkommen geschäftsfähig und hatte alles selbständig erledigt?


    VG frase

  • wir dem SA das Geld einfach nicht mehr geben wollen... lieber würde ich es spenden.... auch wenn das jetzt blöd klingt...


    klingt für mich nicht blöd


    allerdings wären 2500 Euro in deinem Fall dem Finanzamt "geschenkt" worden, nicht dem SHT, s. § 1942 (2) BGB


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Frase,


    nein, er war am Schluss nicht mehr geschäftsfähig und wir wollten die Betreuung nicht übernehmen..... das hat eine Anwältin alles erledigt..... aber soweit wir wissen, wurde alles, was im Vorfeld angefallen ist, von ihr abgewickelt... Mein Schwiegervater war selbständig und viel im Ausland unterwegs...wir hatten kaum Kontakt.. der hat sich erst im Lauf der Zeit wieder zum positiven entwickelt, als er im Heim war.... wir wussten nicht genau, was da auf uns zu kommen könnte... deshalb dieser Schritt, den wir auch nie bereut haben...


    Hallo Meg,


    genau, das dachten wir eben auch....


    VG Davies

  • habe da von einem Fall aus dem Bekanntenkreis gehört, wo der Vater 150.000 Euro Kredit aufgenommen hat und die Bank nach dessen Tod nun die Restschuld i.H.v. 100.000 Euro von der Tochter will... (sie wusste davon nichts und hat das Erbe in Unkenntnis angenommen.... sie fechtet das Ganze zwar gerade an, aber das kostet Nerven....)


    und was ist daraus geworden ?


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg,


    jetzt hat alles etwas länger gedauert....


    Der Ausgang des Verfahrens war, dass der Erbschein meiner Bekannten eingezogen wurde und sie die Schulden los ist.... bzw. die Schulden an die nächsten "Erben" geht... aber das ist nicht mehr ihr Problem...


    Wie ich es mitbekommen habe, spielten die Fristen bei der Erbausschlagung eine sehr wichtige Rolle...

    Man muss ab Kenntnis der Schulden innerhalb von 6 Wochen das Erbe anfechten, ansonsten geht auf diesem Weg nix mehr...

    Sie hat sich den relevanten Schriftsatz von einem Anwalt für Erbrecht aufsetzen und von einem Notar beglaubigen lassen. Dann ab ans Nachlassgericht, welches den Erbschein ausgestellt hat ...


    Begründung der positiven Ausschlagung für Interessierte:


    " Ein beachtlicher Irrtum im Sinne des §119 Abs. 2 BGB , nämlich ein Irrtum über eine verkehrswesentilche Eigenschaft des Nachlasses, liegt vor, da die Verbindlichkeit dem Erben erst NACH der Erbschaftsannahme bekannt wurde und er sich damit über einen wertbildenden Faktor des Nachlasses irrte."


    Kostenfaktor: Anwalt rund 600 Euro (München)

    Notar: 50 Euro für die Beglaubigung (München)


    VG Davies