Beerdigungskosten

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe mir kann jemand einen kurzen Hinweis geben, warum das Landratsamt weiterhin Informationen von mir einholen möchte. Die letzten 8 Jahre hatte ich mit dem Landratsamt in Sachen Elternunterhalt zu tun. Mein Vater ist dieses Jahr verstorben und ich habe ihn auf meine Kosten beerdigt. Kurz danach erhielt ich ein Schreiben vom Landratsamt bezüglich eines etwaigen Erbes. Ich teile sodann mit, dass ich wegen Überschuldung ausgeschlagen habe (inkl. Nachweis über Gerichtsunterlagen) und nach meinem Kenntnisstand kein Vermögen meines Vaters vorliegt. Nun fragen sie bei mir wegen einer Aufstellung der Beerdigungskosten an. Kann mir jemand erklären warum das relevant ist bzw. worauf Sie mit der Frage hinauswollen? Zu welchen Auskünften bin ich jetzt noch verpflichtet?


    Vielen Dank für das gute Forum übrigens. Das hat mir über die Jahre schon einige Male geholfen!

  • Hi,


    ruf einfach mal an und frage. Es könnte sein, dass jemand anderes nunmehr plötzlich noch Kosten geltend macht, oder machen könnte. Da wollen die sich natürlich absichern. Mir sind einige dieser Fälle bekannt. Aber - ich würde fragen. Und - teil uns das Ergebnis mit. Danke dir, auch für die Blumen!


    Herzlichst


    TK

  • Nun fragen sie bei mir wegen einer Aufstellung der Beerdigungskosten an. Kann mir jemand erklären warum das relevant ist bzw. worauf Sie mit der Frage hinauswollen? Zu welchen Auskünften bin ich jetzt noch verpflichtet?


    Mir fehlt kein Grund ein, warum du verpflichtet worden wärst eine Auskunft über diese von dir getragenen Kosten zu geben. Allerdings kenne ich natürlich deinen Fall nicht, welche Auskünfte und warum in der Vergangenheit verlangt wurden und was genau im aktuellen Schreiben des Landratsamtes drin steht.


    Ich würde an deiner Stelle das Landratsamt schriftlich bitten dir zu erklären auf welcher Grundlage sie diese aktuelle Auskunft haben wollen.


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo mycorona,


    ich gehe davon aus, das du EU gezahlt hast.

    Hattest du eine Vorsorgevollmacht?

    Wie sind die Bestattungskosten entstanden?

    Rechnung vom Bestatter nach deiner Beauftragung oder im Auftrag des Verstorbenen (schon vorher vereinbart)?


    Wenn das Amt keine nachvollziehbare Begründung für den Kostennachweis erbringt, würde ich diese auch nicht mehr erteilen.


    VG frase

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Antworten. Ich wurde vom Heim angerufen, dass mein Vater verstorben sei und ich mich um seine Abholung kümmern müsste. Danach habe ich dann einen Bestatter gesucht und alles weitere arrangiert. Mein Vater war in einem Betreuungsverhältnis. Wir hatten leider kein besonders gutes Verhältnis. Mir wurde im Prinzip gesagt mit seinem Tod endet das Betreuungsverhältnis und ich müsste mich um seine Beerdigung kümmern. Das habe ich dann getan. Ich habe verstanden, warum Sie nach einem Erbe fragen, wenn Sie jahrelang für meinen Vater bezahlt haben. Aber warum Sie die Bestattungskosten sehen möchten verstehe ich nicht. Ich werde dem Tipp folgen und mal anrufen...

  • Mein Vater war in einem Betreuungsverhältnis.

    Es ist vollkommen korrekt, das ein Betreuungsverhältnis mit dem Tod des Betreuten endet.

    Wird der Betreuer allerdings auch als Totensorgeberechtigter benannt, nur dann läuft das anders.

    Daher hat das Heim auch dich angerufen und du hast das geregelt, ist so auch normal.

    Das Amt möchte die Akte nun schließen und benötigt dazu auch den Nachweis, das die Beerdigungskosten beglichen sind und ob noch andere Forderungen (siehe Hinweis von TK) bestehen.

    Da du die Beerdigung in Auftrag gegeben hast, gehen aber die Kosten keinen Dritten etwas an.

    Ein Gedanke der mich aber noch beschäftigt ist die Frage, ob das Amt eventuell deine finanzielle Leistungsfähigkeit indirekt überprüfen will, daher die Vermutung, dass du zum Elternunterhalt herangezogen wurdest?!?


    VG frase

  • Hi,


    das Bezahlen von Rechnungen ist kein Indiz für eine Leistungsfähigkeit. Hier geht es einfach darum, dass das, was immer wieder passiert, ausgeschlossen wird, also das doppelte zahlen, einmal durch den Erben, einmal durch das Amt. So ziehen die Kliniken, wenn dort jemand gestorben ist, z.B. die Sozialämter teilweise heran, wenn die Leiche noch länger im Kühlraum liegt, da gibt es noch unglaublich viele Lücken, die möglicherweise zu füllen sind, und leider auch recht viel Betrug.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK

    das Bezahlen von Rechnungen ist kein Indiz für eine Leistungsfähigkeit.

    Das sehen manche Sachbearbeiter leider nicht so.

    Die Fragestellerin kann ja nachfragen. Ich würde da keinen Handschlag machen.

    Wo ist die gesetzliche Grundlage für dieses Auskunftsersuchen?


    VG frase

  • Hi,


    wir kennen die Akte nicht. Der Vater war Leistungsempfänger, also muss geklärt werden, welche Leistungen von wem zu zahlen sind bzw. zu erbringen. Und welche schon erbracht sind. Der Fragesteller ist doch bereits überprüft worden. Sonst wäre ja nicht das Sozialamt eingesprungen. Wir wissen nicht, ob das Sozialamt jetzt von Krankenhaus/Anltenheim für was auch immer in Anspruch genommen wird. Das wird jetzt geklärt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo liebes Forum,


    ich hab gerade ein ähnliches "Problem" und möchte das hier kurz vorstellen.

    Nach rund sechs Jahren im Heim mit regelmäßiger Überprüfung durch das Amt ist mein Schwiegervater im Januar verstorben. Jetze hab ich ebenfalls ein Schreiben vom Amt bekommen, wo ich aufgefordert werde, Auskunft zum Erbe (Sparkonten/Girokonten u.a.) Versicherungen und unseren Bestattungskosten zu geben.

    Erbe ist i.H.v. ca. 2500 Euro vorhanden und setzt sich auch restlichem Taschengeld im Heim und jährlichem Pflegegeld vom Staat zusammen; sonst gibt es da nichts.... Unsere Bestattungskosten lagen bei rund 4500 Euro (Grastein noch nicht dabei).

    Ich habe da jetzt grundsätzlich kein Problem dem Amt Auskunft darüber zu erteilen...

    Wir dachten aber eigentlich, dass wir die 2500 für die Bestattungskosten nehmen könnten und sind jetzt verunsichert, ob das Amt uns das Geld auch noch nimmt.... (wir haben die letzten Jahre einiges bezahlen müssen, sind jetzt aber unter der 100.000 Euro Grenze)...

    Kann da noch mehr auf uns zukommen? Z.B. restliche Sozialhilfekosten o.ä.?


    Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt


    VG Davies

  • Schreiben vom Amt bekommen, wo ich aufgefordert werde, Auskunft zum Erbe

    Erbe ist i.H.v. ca. 2500 Euro vorhanden


    Erteile diese Auskunft und dass du die Erbe annimmst.


    Die Höhe der Bestattungskosten musst du m.E. nicht mitteilen, wie schon diskutiert.




    Wir dachten aber eigentlich, dass wir die 2500 für die Bestattungskosten nehmen könnten und sind jetzt verunsichert, ob das Amt uns das Geld auch noch nimmt

    Nein, nimmt es nicht.

    Der Betrag ist nach §102 (3) Satz 1 SGB XII zu gering um vom SHT zurückgefordert zu werden.



    Kann da noch mehr auf uns zukommen? Z.B. restliche Sozialhilfekosten o.ä.?

    Nein.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    in so Fällen habe ich immer Bauchschmerzen mit Erbe annehmen. Kann in Ordnung sein, muss aber nicht. Grundsätzlich ist ja der Verstorbene selbst für seine Beerdigungskosten verantwortlich. Deshalb würde ich dem Amt schlicht und ergreifend mitteilen, was da war, wofür man es benötigt hat und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn man von normalen familiären Verhältnissen ausgeht: ein Elternteil stirbt, hinterlässt Tausend Euro, eine goldene Uhr und einen Ring. In einem solchen Fall die Erbe nicht anzunehmen - das bringt nicht jeder übers Herz, da hätte ich Bauchschmerzen.


    Wenn die Familie zerüttet war, die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen nicht klar oder nicht bekannt sind - da sollte man natürlich die Erbe lieber ausschlagen.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, wenn jemand hier anfragt, dann haben wir normalerweise keine "normalen" familiären Vrhältnisse. Und wenn jemand in einem Pflegeheim ist, dann sind die persönlichen Gegenstände in der Regel abgewickelt. Es geht hier doch letztlich nur darum, dass die Frage des Kontos mit den 2500 € zu regeln ist. Und dass das Sozialamt gerne die Akte schliessen will.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,

    Davon sind zunächst einmal die Beerdigungskosten zu zahlen. Dafür ist das Geld da.

    Das sagst du so sicher.

    Wenn die Bestattung bereits gezahlt wurde, warum sollte das Amt sich dann nicht die Restsumme hole?

    Es hat ja über 6 Jahre den Vater im Heim mitfinanziert.

    Aus meiner Sicht wäre es wohl besser, den Geldbetrag gleich an den Bestatter/Steinmetz auszukehren und den Rest halt selber zu zahlen.

    So könnte man eventuell noch den Grabstein bezahlen.

    Wenn das Geld für die Beerdigungskosten verbraucht ist, dann kann das Amt auch nicht mehr zugreifen.


    Gibt es denn eine Vollmacht für das Taschengeldkonto?


    VG frase

  • Meg :


    Wie schätzt du folgenden Sachverhalt ein.


    Der Vater wurde über Jahre vom Amt durch Sozialhilfe im Heim gestützt.

    Sind das denn nicht auch Schulden, die jetzt ein UHP eventuell erben könnte?


    VG frase

  • Der Vater wurde über Jahre vom Amt durch Sozialhilfe im Heim gestützt.

    Sind das denn nicht auch Schulden, die jetzt ein UHP eventuell erben könnte?


    Nein, es gibt keine Grundlage dazu, wenn die Erbe klein ist, z.B. 2500 Euro


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen