Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen

  • Hallo zusammen,



    ich lebe seit 2,5 Jahren getrennt und zahle den MIndesunterhalt für drei Kinder, ca. 1000 Euro.


    Ursprünglich hatten wir den Umgang so geregelt: Die Kinder sind jeden Mittwoch von 15.30 bis 19 Uhr bei mir und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.


    Da der Mutter meiner Kinder das zu wenig war und ich selber gerne Zeit mit meinen Kindern verbringe, haben wir uns testweise darauf verständigt, dass die Kinder von Mi auf Do und jedes zweite Wochenende auch von So auf Mo bei mir schlafen. Pro Monat kommen somit 6 Übernachtungen hinzu, damit verbunden Mahlzeiten, die natürlich mit Kosten verbunden sind.


    Meine Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass mir am Ende des Monats kein Geld für Rücklagen bleibt, zum Beispiel für Urlaub. Also habe ich meine Exfrau aufgefordert, mir monatlich 40 Euro Essensgeld zu überweisen. Andernfalls müssten wir zurück zur ursprünglichen Regelung, also 6 Übernachtungen weniger pro Monat.


    Meine Exfrau reagiert auf diese Forderung nicht. Ich habe daher jetzt vor, meine monatliche Unterhaltszahlung eigenmächtig um 40 Euro zu kürzen. Dass das rechtlich problematisch ist, ist mir bewusst. Aber mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.


    Was sagt ihr dazu?

  • Der Anspruch ist nicht tituliert. Heißt das, dass sie die Differenz nicht nachträglich einfordern kann?


    Kann man nicht davon ausgehen, dass sie mein Vorgehen faktisch akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch dagegen erhebt? Im Arbeitsrecht gibt es für so etwas den Begriff der betrieblichen Übung.


    Ich könnte mir vorstellen, ihr das so zu vermitteln: Wenn du die 40 Euro Essensgeld nicht zahlen möchtest, hol die Kinder bitte um 18 Uhr ab. Wenn sie sie nicht abholt, würde ich das als Einverständnis deuten.

  • Hallo,


    Unterhalt nicht tituliert, wer hat den Unterhalt berechnet?


    edy

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  • Hallo,


    ich hatte auch keinen Titel und mich mit der Mutter (nach DT) geeinigt.

    Für den genannten Fall, kann es aber schnell ganz anders kommen.

    Ein kürzer Besuch der Mutter im Jugendamt reicht und schon geht der Stress los.


    Grundsätzlich steht den Kindern ja der Unterhalt zu. Da hier der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist aber der Verhandlungsspielraum eher mäßig.

    mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.

    Du kennst deine Ex ja besser als wir, die Mehrbetreeung führt per se aber nicht zu einer Senkung des geschuldeten Unterhalts.

    Es ist immer besser zu reden und dann zu handeln. Ich würde also versuchen die angedachte Kürzung anzukündigen, da Sie ja nicht reagiert hat.

    Dann wird man sehen wie Sie reagiert.


    VG frase

  • Danke für eure Rückmeldungen. Habe am Wochenende mit der Mutter meiner Kinder telefoniert und nochmal deutlich gemacht, dass ich die zusätzliche Betreuung nur weiter übernehmen kann, wenn sie mir monatlich 40 Euro "Essensgeld" überweist. Sie hat zähneknirschend zugestimmt, weil sie die Zeit für sich braucht. Insofern hat sich das ja gut für mich aufgelöst...

  • Hallo,


    das habe ich selber gemacht, beraten von einem Freund, der Anwalt ist.

    Der Freundesanwalt kennt sich im Familienrecht aus?


    hier wird oft zum eigenen Nachteil gerechnet.


    edy

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  • Hallo,


    das hälftige Kindergeld ziehst du vom Bedarf laut DT ab?


    dein Netto ist bereinigt?


    edy

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