Kindesunterhalt bei Fernstudium, volljährig und jobbend

  • Hallo,

    ich bin gerade dabei mir (als "Kind") Informationen einzuholen.


    Ich werde demnächst 22, mache Fernabitur und arbeite seit diesem monat als aushilfe, vorher in Zeilzeit, um das Abitur und so zu finanzieren.

    Eigene Wohnung war geldmäßig nie drin, jetzt ändert sich mit der Trennung/ Scheidung meiner Eltern ja aber eh alles.

    Und wenn ich Unterhalt gezahlt bekomme, würde ich es hinkriegen allein zu wohnen.


    Ich hatte hier irgendwo gelesen, dass über einen volljährigen Studenten mit eigener Wohnung und zustehenden 860€ gelesen. Woher bekommt man solche Infos?


    Danke schonmal :)

  • Hallo Rena,


    viele Informationen bekommst du aus den Unterhaltsleitlinien deines OLG. Goggle mal danach.


    Du hast bereits eine abgeschlossene Berufs- Ausbildung?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es ist nicht so einfach, wie du dir das vorstellst. Über die Höhe eines Unterhaltsanspruchs kann man dann reden, wenn feststeht, dass ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach besteht. Das wäre also zuerst zu klären. Bei dir könnte der Unterhaltsanspruch deshalb erloschen sein, weil du wohl einen etwas atypischen Entwicklungsgang hast. Was hast du denn gennau nach dem regulären Schulabschluß getan? Das wäre zunächst zu prüfen. Das Kind ist nämlich verpflichtet, seine Ausbildung zügig zu betreiben.


    So, dann ist zu überprüfen, ob die Eltern zahlungsfähig sind. Da ändert sich durch die Scheidung übrigens gar nichts, der Zahlungsanspruch des Kindes wird in dieser Situation lediglich zwischen den Eltern aufgeteilt, weil sie ja nicht mehr gemeinsam wirtschaften. Der Anspruch ist in seiner Höhe einmal von dem Einkommen der Eltern abhängig, aber auch davon, ob weitere vorrangig zu befriedigende Anspruchsinhaber da sind. Das wären priviligierte Kinder, auch die Eltern untereinander. Es ist also ein relativ schwacher Anspruch.


    Und - vorrangig ist Bafög zu beantragen, welches dann auf den Unterhaltsanspruch der Eltern angerechnet wird. Außerdem haben die Eltern ein Wahlrecht dahingehend, ob sie weiterhin freie Kost und Unterkunft anbieten oder aber eben die Unterhaltsrente zahlen.


    So, das mal als grober Einstieg in die Unterhaltsproblematik.


    Herzlichst


    TK

  • Uch hab einen Rralschulabschluss.

    Danach hab ich 2 1/2 Jahre Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin gemacht und musste die Abbrechen, we .ich gesundheitlich nicht mit so vielen Kindern arbeiten kann.

    Danach 1 Jahr Azsbildung zur KFZ-Mechatronikerin. Bin aber sehr naturbewusst geworden, dass wäre kein Beruf mit dem ich nach der Susbildung noch was hätte anfangen können und ich hatte so gute Noten wie noch nie.


    Bafög-Anspruch habe ich nur im letzten Jahr des Fernabiturs.


    Mein Bruder und ich würden nur zu meiner Mutter ziehen (450€ Job; seit meiner Geburt nicht mehr "normal" gearbeitet; ihren Ausbildungsberuf gibts so garnicht mehr). Zu unserem Vater ist das Verhältnis nicht so gut (netto 3.000-3.500 schätze ich) er müsste also vermutlich eh Unterhalt zahlen, wenn mein Bruder (20J, macht sowas wie ne geförderte Ausbildung) und ich bei Mama wohnen würden.

  • Hi,


    ich habe erhebliche Zweifel, dass du überhaupt einen Unterhaltsanspruch hast. Letztlich müssen die Eltern eine Ausbildung finanzieren (einerlei, ob man sie abschließt oder nicht), du hast schon zwei Ausbildungen hinter dir. Damit sind wir im Prinzip am Ende der Fahnenstange angekommen.


    Hinzu kommt noch, dass der Vater in eine andere ungünstige Steuerklasse kommt, vorrangig die Mutter zu unterhalten ist. Da bleibt für dich ohnehin nichts übrig, selbst wenn man einen Unterhaltsanspruch bejahen würde. Weil das Einkommen darüber hinaus noch zu bereinigen ist. Aber soweit komme ich bei deinem bisherigen Ausbildungsverhalten gar nicht. Dreieinhalb Jahre Ausbildung, da sind die Eltern aus ihren Verpflichtungen raus. Ein Umsatteln wird normalerweise akzeptiert, wenn es spätestens nach einem Jahr der Ausbildung geschieht.


    Du merkst, wo die Grenzen sind?


    Herzlichst


    TK

  • Es zählt also auch schon der erste Wechsel, bei dem ich nicht wirklich eine wahl hatte?


    mein gedanke war ja, dass er mama noch biel mehr zahlen müsste, wenn wir bei ihr wohnen würden.


    aber sieht jetzt eh so aus als müssten wir uns mit nem anwalt auseinandersetzen, weils es nicht ganz so einfach ist wie ich dachte

  • Hi,


    nee, einfach ist es nicht. Nein, er muss der Mama nicht mehr zahlen, nur, weil ihr bei ihr wohnt. Wenn Du die erste Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen hättest, die zweite Ausbildung dann nicht angefangen worden wäre, dann könnte man wahrscheinlich die fehlende Zügigkeit der Ausbildung noch weg diskutieren. Aber so bin ich eher skeptisch. Und dein Argument mit den Kindern, das hättest du einmal eher merken können, aber, Sozialassistenten arbeiten doch nicht nur mit Kindern zusammen. Bei uns im Knast haben wir welche, in therapeutischen Einrichtungen haben wir viele, sogar bei unser Stadtverwaltung. Diese Ausbildung öffnet doch nicht nur den Weg zu einem Hochschulstudium, sondern ist doch unheimlich breit angelegt. Es gibt da kein einheitliches Berufsbild.


    Konzentrier dich auf Bafög. Das solltest du bekommen, nach meiner Einschätzung. Noch ein Hinweis: Grundlage der Höhe des Bafög-Anspruchs ist das Einkommen der Eltern. Dies bedeutet aber nicht, dass die Differenz von den Eltern zu leisten ist. Das ist nur eine öffentlich-rechtliche Berechnungsgrundlage, hebelt Familienrecht nicht aus.


    Der VAter ist für einen bestimmten Zeitraum (nicht ewig) der Mutter zu Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Mehr sehe ich da im Augenblick nicht. Ob die Mutter von den Kindern Kostgeld nimmt, das ist ihre Angelegenheit. Aber man kann nicht den fehlenden Anspruch der Kinder auf Unterhalt umgehen, indem man den Unterhaltsanspruch der Ex erhöht, wie soll das denn gehen?


    Die Mutter ist gut beraten, wenn sie die Zeit, in der Unterhalt gezahlt wird, nutzt, um sich beruflich neu zu orientieren. Es gibt erfreulicherweise inzwischen viele Wege der Weiterbildung/Umschulung für Wiedereinsteiger. Die Agentur für Arbeit informiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Rena,


    du und dein Bruder sind volljährig. Damit habt ihr mit der Lebenssituation (Trennung) der Eltern nicht mehr viel zu tun.

    Solltet ihr Anspruch auf Unterhalt haben, so immer gegenüber beider Elternteile.


    TK hat ja schon eingeschätzt, das du vermutlich keinen Anspruch mehr hast.

    Problematisch sehe ich bei dir, das du durch dein "naturbewusstes" Umdenken, zwar für dich ein Argument hast, die zweite Ausbildung abzubrechen, welches für den Unterhaltszahler aber nicht von Relevanz sein muss.

    Sollte dein Vater bereit und fähig sein sein, dich weiter zu unterstützen, so wäre es schon sehr großzügig von Ihm.

    Ich würde die Frage stellen, "wo soll denn die Reise hingehen?".

    Abitur und dann? Wie lange sollen denn die Eltern deine Ausbildung finanzieren?


    Noch eine Anmerkung zu deiner Mutter.

    Trennen sich die Eltern, wird auch deine Mutter nach einer bestimmten Zeit einen Vollerwerb suchen müssen.

    Das ist aber ein anderes Thema.

    Du solltest nur nicht den Fehler und denken, das der Vater mit einer Unterhaltszahlung an dich hier das Haushaltseinkommen bei deiner Mutter erhöht.


    VG frase

  • Hi frase,


    und ganz ohne Absprache kamen wir zur selben Einschätzung der Sachlage. Das Problem ist doch der Denkfehler, dem viele unterliegen. Nur weil die Eltern/der Vater gut verdienen, müssen sie nicht alles, was die Kinder ausbildungstechnisch wollen, auch finanzieren. Es ist das gute Recht der Eltern, nicht alles mit den Kindern zu teilen.


    Hinzu kommt ja noch, dass die Fragestellerin das Gehalt nur peilt. Ich staune immer wieder, dass eine Peilung eigentlich immer überhöht ist. Hier kommt ja noch hinzu, dass das Studium im Oktober anfängt, der Vater ab Jan. 2021 die ungünstige Steuerklasse I hat, sein Einkommen noch zu bereinigen ist, und der Unterhalt, den die Mutter ja noch einige Zeit bekommt, vorrangig zu leisten ist. Aber auch die wird Probleme bekommen, fängt schon bei der Krankenkasse an. Dafür muss sie in absehbarer Zeit auch selbst aufkommen.


    Dieses Umdenken aus einem "ich bin ja versorgt, was ich verdiene, das ist mein Taschengeld und Daddy verdient ja gut" zu "ich muss für mich selbst sorgen, bin für mich und meine Lebensplanung selbst verantwortlich," die fällt wohl immer schwerer.


    Herzlichst


    TK

  • Ich arbeite ja :)


    Unterhalt "bräuchte" ich 1- 1,5 Jahre, da ich ja im letzten Abijahr Bafög beantragen kann.

    Das Biologiestudium wird aber erst in 2-3 Jahren anfangen, wenn ich das (zeitungebundene) Abi fertig hab.

    Je mehr ich arbeite, um so langer dauert es bis ich unabhängig bin.

    Abi fertig machen geht auch schneller als jetzt noch irgendeine Ausbildung anzufangen.

  • Hallo Rena,


    wie war es denn bisher bei dir geregelt?

    Du hast bei den Eltern gewohnt.

    Hast du Unterhalt bekommen?

    Hast du Kostgeld abgegeben?


    Wie steht denn dein Vater zu deinen Plänen, hast du mit ihm darüber gesprochen?


    VG frase

  • Hi,


    bei Fernstudium war ich natürlich davon ausgegangen, dass das Studium unmittelbar angefangen werden soll, also im Wintersemester. Jetzt frage ich mich natürlich, wie das zu verstehen ist. Will sie hier eine Auskunft über das Bio-Studium haben, welches in xy Jahren vielleicht anfängt? Oder was sonst?


    Für mich ist eigentlich völlig klar, dass die Fragestellerin seit Abbruch der ersten Ausbildung keinen Untrhaltsanspruch mehr hat. Zumal die Ausbildung ja in der Regel nur zwei Jahre dauert. Wenn die Eltern sie zu Hause durch Nauralien weiter unterstützt haben, prima. Nur einen Anspruch für die Zukunft kann man daraus nicht herleiten.


    Und jetzt fragt sie nach Ansprüchen, die eventuell in 2-4 Jahren entstehen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Tk,


    ich habe es etwas anders verstanden.

    Sie denkt, das durch die Trennung der Eltern jetzt eine neue Situation entsteht.

    Sie will bei der Mutter bleiben. Die Mutter arbeitet z.Z. nur auf 450€ Basis.

    Da ist klar, das die Finanzdecke nicht reicht.

    Der Vater wird sicher Trennungsunterhalt für die Mutter zahlen müssen.

    Nun schaue ich in die Glaskugel und erkenne, das die Tochter denkt, wenn Sie Unterhalt verlangt, kann das im Haushalt der Mutter die Finanzdecke stärken.

    Hier werden einfach zwei Sachverhalte vermischt.


    Es steht der Tochter ja frei, ihren Ausbildungsweg zu wählen.

    Das die Eltern bisher alles so akzeptiert hatten ist ja auch deren Entscheidung.

    Klar bleibt aber, das der Unterhaltsanspruch der Tochter kaum zu begründen wäre.

    Daher würde ich mit dem Vater reden und sehen was geht.

    Unterhalt "bräuchte" ich 1- 1,5 Jahre,

    VG frase

  • Nu ja, bei Studium denke ich an Studium und nicht an einen Schulabschluß auf dem 2. Bildungsweg.


    Nur, es ändert bei mir nichts an der juristischen Einschätzung. Sozalassistentenausbildung dauert mit mittlerer Reife zwei Jahre, damit sind die Eltern ihren Verpflichtungen nachgekommen, das wars. Etwas anderes hätte sich ergeben, wenn darauf aufbauend sofort hinterher das Studium Sozialarbeit/Sozialpädagogik an einer Fachhochschule angefangen hätte. War aber nicht der Fall. Damit sind die Eltern raus.


    Herzlichst


    TK