Garage auf Grundstück der Ehefrau gebaut --> Recht im Scheidungsfall?

  • Hallo,


    meine Frau und ich wollen für den Fall der Fälle einen Ehevertrag abschließen. Aktuell haben wir Zugewinngemeinschaft. Da ich aber eine Firma gegründet habe, wollen wir beide nun auf Gütertrennung gehen.


    Das Haus, in dem wir wohnen, wurde auf ihrem Grundstück gebaut und das Haus wurde offiziell auch durch sie gebaut (sie steht im Grundbuch und allen Rechnungen mit ihrem Namen als Rechnungsadressat). Ich unterstütze meine Frau bei der Kredittilgung durch einen monatlichen Betrag x, den ich ihr überweise. Mittlerweile sind hierbei über 40.000 € an meine Frau überwiesen worden.


    Ich würde nun gerne eine Garage auf ihrem Grundstück bauen. Die entsprechenden Rechnungen würden dann alle auf meinen Namen stehen.


    Wie würde es sich nun im Falle einer Scheidung verhalten?

    1. Hätte ich irgend ein Anrecht darauf, dass mir meine Frau dann den entsprechenden Verkehrswert der Garage auszahlen muss, weil ich ja die Garage gebaut/ bezahlt habe, nachweisbar durch die Rechnungen die auf meinen Namen stehen? Oder habe ich

    2. kein Anrecht auf eine entsprechende Zahlung, weil die Garage fest mit ihrem Grundstück verbunden ist und damit rechtlich gesehen auch ihr gehört, ganz egal wesen Name auf den Rechnungen steht und diese bezahlt hat?


    Schon mal vielen Dank & freundliche Grüße

    Dominik Hauer

  • Hallo,


    hier ein Link zu ein paar Beispielen


    https://www.handelsblatt.com/m…-XDoolXozREx0mBmtauat-ap6


    Ihr könnt eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren.


    Wegen der Garage könntest du zu einem bestimmten Prozentsatz ins


    GB eingetragen werden.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft


    edy

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  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    meine Frau will nur bereits jetzt schon nicht (wo wir den Ehevertrag besprechen/verhandeln) dass ich irgendwelche Rechte geltend machen könnte an der Garage. Demzufolge würde sie auch einer anteiligen Eintragung ins Grundbuch nicht zustimmen.


    Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob ich dennoch irgendwelche rechtlichen Ansprüche stellen könnte, denn andernfalls wäre ich ja blöd, wenn ich die Garage bezahle und ihr dann sozusagen eine kostenlose Garage hinstelle

  • Hallo,


    Du kannst bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Firma


    außen vor lassen.


    Gehört die Garage deiner Frau, hat sie bei einer evtl.Scheidung i.d.R ein


    höheres Endvermögen (dadurch vielleicht einen höheren Zugewinn,den sie mit dir teilen muss).


    Man kann aber m.E. auch ein bestimmtes Anfangsvermögen für jeden Partner


    vereinbaren.




    edy

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  • Danke

    Soweit verstanden.


    Mir gefällt allerdings der Gedanke der Gütertrennung ganz gut da seit Eheschließung alles Geld/Vermögen ich erwirtschaftet habe und ich es nicht gerecht finden würde, wenn meine Frau im Falle einer Scheidung sich mit 50% der Ersparnisse ein schönes LEben macht im abbezahlten Eigenheim.


    Vereinbaren wir Gütertrennung, wären meine Ersparnisse gesichert.

    Hätte ich dann jedoch irgend ein Anrecht zum Ausgleich auf die von mir bezahlte Garage, die ja dann ihr gehört weil die Garage auf ihrem Grundstück steht?

  • Hallo,


    Im Ehevertrag könnte stehen:


    Im Falle einer Scheidung ist ein Betrag x für die auf dem Grundstück meiner


    Frau stehende Garage an mich auszugleichen (oder so).


    edy

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  • Hallo Stibitz,


    ich würde einen Fachanwalt fragen.

    Die Garage gehört dem, auf dessen Grund Sie steht. egal wer da was bezahlt hat.

    Der Zugewinn wird bei einer Trennung ab Tag Eheschließung berechnet.

    Der Tip von edy ist hier sehr gut, denn man könnte jetzt im Ehevertrag diesen Ausgangswert (jeweiliges Anfangsvermögen) festschreiben.

    Dieser Betrag führt in vielen Scheidungen zu erheblichen Streitigkeiten.

    Wurde das Haus in der Ehezeit schuldenfrei, so ist auch hier ein Zugewinn für beide Ehepartner entstanden.

    Auch der Verkehrswert des Grundstücks hat sich verändert und führt zu einem Zugewinn für Beide.


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