Lügen vor dem Familiengericht

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich und meine Ex-Partnerin haben 1,5 jährige Zwillinge und haben uns vor ca. 1 Monat getrennt. Wir haben uns vorerst geeinigt im gemeinsamen Haus in verschiedenen Zimmern zu schlafen, um die Kinder weiterhin gemeinsam versorgen zu können. In dieser Zeit habe ich mehrfach versucht eine rationale Lösung der Situation, also eine geregelte Trennung oder zumindest ein Gespräch über die Situation auf ruhiger Basis zu erwirken. Ich habe dafür auch angeboten ein moderiertes Gespräch im Jugendamt durchzuführen, um ein Betreuungsmodell zu entwickeln, in welchem die Kinder beide Eltern möglichst häufig sehen können falls es zu einer endgültigen Trennung kommt. Diese Versuche wurden von meiner Ex-Partnerin blockiert und verweigert bzw. Mit Beleidigungen und Vorwürfen gekontert. Nachdem sie eines Abends jedoch auf sexueller Ebene einen Annaherungsversuch vollzogen hatte, den ich abgelehnt habe, da für mich die Situation inhaltlich hätte geklart werden müssen und ich dieses Verhalten nicht zielführend erachtet habe, war sie am nächsten Tag, als ich von der Arbeit kam, ohne Ankündigung mit den Kindern und einer Menge Klamotten und Gegenstände aus dem gemeinsamen Haus verschwunden. 5 Tage lange konnte ich keine Information von ihr erhalten wo sich die Kinder und sie aufhalten. Es war jede Spur verschwunden, alle ihre Familie mitglieder waren nicht erreichbar. Das Jugendamt hat versucht mir zu helfen und meine Ex-Partnerin kontaktiert. Es hat sich herausgestellt, dass sie sich in das Frauenhaus begeben hat und dort behauptete, ich wäre ihr und den Kindern gegenüber gewalttätig geworden und sie musste aus Angst fliehen. Es gab keine körperliche Auseinandersetzung und ich bin weder ihr noch den Kindern gegenüber gewalttätig geworden. Ferner gab es nach dem von mir abgeblockzen sexuellem Annäherungsversuch keine Kommunikation mehr zwischen uns.


    Aufbauend auf dieser Lüge verweigerte sie mir daraufhin die Umgänge mit den Kindern. Daraufhin habe ich einen Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich im Eilverfahren beantragt, zumal ich für die Zwillinge die primäre Bezugsperson war.

    Das Jugendamt hat in seiner Stellungnahme glücklicherweise eine Empfehlung ausgesprochren, dem Antrag zuzustimmen, im Sinne der Kinder.


    In ihrer Stellungnahme zu meinem Antrag sind lediglich Falschbehauptungen und Lügen zu finden, die sowohl angebliche Gewalttaten ihr gegenüber als auch den Kindern gegenüber sowie akute Verletzungen meiner Sorgepflicht beinhalten. Sie geht soweit zu behaupten, ich hätte gedroht meinen Sohn umbringen zu wollen. Dies entspricht in keinster und absolut keinster Weise der Wahrheit. Nichts davon.


    Ich bin einfach unheimlich verzweifelt und weiß nicht, wie ich mich gegenüber diesen falschen Anschuldigungen schützen kann. Ich liebe meine Kinder und habe ihnen und auch meiner Ex-Partnerin nie etwas getan. Ihre Reaktion beruht alleinig auf ihrer persönlichen Enttäuschung, dass ich nicht auf Ihren Annaherungsversuch eingegangen bin bzw. Dass Sie mich nicht mehr unter Kontrolle hatte.


    Trotz des Eilverfahrenes ist eine Anhörung erst Ende des Monats angesetzt und gegenüber dem Jugendamt hat sie geäußert, dass sie mir bis dahin die Kinder keinesfalls zur Betreuung überlassen wird. Ich weiß einfach nicht mehr weiter, ich bin für meine beiden Hauptbezugsperson und habe sie fast 1 Monat nicht gesehen und weiß nicht mal wo sie sich befinden und ob sie gut aufgehoben sind.


    Bisher lagen fast alle Belange im Bezug auf die Kinder in meiner Verantwortung (Anziehen, waschen, spielen, Vorlesen, kuscheln, ins Bett bringen, füttern, kochen etc.). Daher kam auch die enge Bindung zwischen mir und den Kindern zustande.

    Am Anfang hatte sie dazu gesagt, sie könne das alles nicht machen, weil die Schwangerschaft sie noch zu sehr belastet, was für mich verständlich war und was ich natürlich akzeptiert habe. So ist aber diese Vorgehensweise auch nach 1,5 Jahren so geblieben und es hat sich so eingespielt, dass ich diese Aufgaben übernehme.


    Was kann ich gegen solche Lügen in einem Gerichtsverfahren tun bzw. Wie ist es möglich dass sie trotz des gemeinsamen Sorgerechts mir die Kinder so entziehen kann? Werden ihr diese Behauptungen vor Gericht geglaubt auch wenn sie dafür keine Nachweise erbringen kann? Natürlich würden alle meine Verwandten und Freunden das von mir Gesagtr bestätigen und selbst ihre Mutter hat mir das mehrfach während der Beziehung gesagt, dass sie sich Sorgen macht, da ich mich quasi allein um die beiden kümmern muss und was denn mit meiner Ex-Partnerin los wäre. Wir haben ihr extrem viele Hilfsangebote gemacht und ich bin seit dem Beginn der Probleme mit dem Jugendamt in Kontakt.


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, dass ein offensichtlich zwischen den Partnern bestehender Konflikt auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wurde und dass in diesem Konflikt auch vor verheerenden Lügen vor Gericht kein Halt gemacht wird um als "Gewinner" aus dem Streit hervorzuheben bzw. Dem. Ex Partner einfach nur weh zu tun. Für mich haben wir ohnehin schon alle verloren, einen Gewinner gibt es hier nicht, ich möchte einfach nur dass es meinen beiden Mäusen gut geht und dafür müssen sie doch auch ihren Papa sehen. Ich will ihr ja die Kinder niemals wegnehmen, ich will nur die Kontrolle über die Situation zuruckerlangrn, damit eben eine Lösung gefunden werden kann, in dem die Kinder ihr Recht auf beide Eltern realisieren können.


    Vielen Dank für jede Antwort vorab und liebe Grüße,


    Verzweifelter Papa

  • ILE, es wird nirgendwo so viel gelogen wie beim eigenen Anwalt und vor Gericht. Der Zeuge darf nicht lügen, klar, aber die Parteien können das und das wird auch mit Intensität getan.


    Jetzt kommt demnächst die Verhandlung, da wird dann alles erörtert. Es ist immer schwierig, wenn wie hier die Trennung noch relativ frisch ist. Und eines muss dir klar sein. Es gibt hier keine Gewinner. Jeder muss bei so einer Trennung Abstriche machen. Wer hat denn die Kids tagsüber versorgt? Das dürfte unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Versorgung/Erziehung wichtig sein.


    Noch etwas: vieles von dem, was du hier schreibst, ist letztlich eine Sache des Hauptverfahrens. Das Eilfverfahren ist nur einer pauschalen Überprüfung zugängig. Zeugen werden nicht geladen. Dass hier ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird, das zeigt, dass wohl alles nicht so klar ist.


    Herzlichst


    TK

  • ile,


    Es kommt im Familiengericht jede Lüge durch. Je mehr gelogen wird, umso glaubhafter ist das. Wenn ich dir einen guten Rat geben darf, dann zieh deinen Antrag zurück und mach einen großen Bogen um das Jugendamt und Familiengericht. Es kommt hierbei nie etwas sinnvolles raus. Geh zu deiner Kindesmutter und klär die Dinge mit ihr persönlich. Im Notfall mach eine Mediation. Du willst ihr die Kinder nicht weg nehmen aber beantragst das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was ist das sonst als ihr die Kinder weg nehmen zu wollen. Versuch raus zu finden was ihr fehlt. Wenn es das ist was ich aufgrund deiner kurzen Schilderung hier vermute wirst du im Gericht keine Freude haben. Und auch keinen Erfolg. Warum bleibst du nicht einfach da wohnen. Frauenhaus ist ein schöner Trick den Vater los zu werden. Vafk kann ich dir nicht emfehlen. Da triffst du zwar mit Betroffene aber keine, die dir sinnvolle Dinge raten. Wenn es dir um deine Kinder geht bleib bei ihnen und finde mit ihrer Mutter eine Lösung. Vergiss deine Wünsche nach Harmonie mit dieser Frau wirst du die nicht bekommen. Sparen dir deine Nerven und dein Geld und such nach eigenen Lösungen. Du kannst hierbei nur verlieren. Glaub mir wir alle haben das schon probiert. Niemals Jugendamt und Familiengericht.