Unterhalt zahlen bei Vater mit Asperger

  • Halli Hallo,

    Ich wollte was nachfragen und schildere hier mal den Fall.


    Ich habe mit meinem Ex Freund eine Tochter.

    Seit unserer Trennung wohne ich mit meinem neuen Freund zusammen.

    Seit dem zahlt er keinen Unterhalt, er war zu dieser Zeit auch noch Schüler, da er eine Ausbildung nachgeholt hat.

    Desweiteren sieht er sein Kind auch nicht, da er weggezogen ist und nun ca 500km von uns weg wohnt.

    Er selber sagt auch, dass es ihm nichts ausmacht... Ich verstehe das nicht...

    Er hat auch vor über 1 Jahr seine Diagnose bekommen, dass er Asperger Autist ist.

    Selber kann er es nicht nachvollziehen, warum er Unterhalt zahlen soll.

    Ich habe schon einen Anwalt wegen dem Unterhalt eingeschaltet und nun ist die Frage, wie ich da vorgehen soll.

    Ob es irgendwas zu beachten gillt, da er dies laut seinen Aussagen nicht so nachvollziehen kann. UNd wenn ich mich nicht irre asperger auch als behinderung gilt.

    Ich selber kenne mich mit diesem thema also asperger nicht wirklich aus, ist mir aber auch egal. Er ist auch ein Mensch also kann er sich auch wie ein Mensch benehmen.


    Liebe Grüße

    Lisa

  • Hallo Lisa,


    willkommen hier und gleich einige Rückfragen.

    Auf welcher Grundlage hatte denn der Vater damals Unterhalt gezahlt?

    Warum beantragst du nicht Unterhaltsvorschuss oder bist du mit dem neuen Freund verheiratet?


    VG frase

  • Hallo,

    ich meinte damit, ob es irgendwas zu beachten gibt im allgemeinen.

    Ob es eventuell einen unterschied gibt, wenn eine Person als "normal" oder als "behindert" diagnostiziert wird.



    Wir hatten zu den Zeiten noch zusammengewohnt und somit die Wohnung gemeinsam gezahlt und da haben wir uns alles aufgeteilt.

    Ich bin nicht mit meinem neuen Freund verheiratet, aber sagen wirs so, wir beide verdienen nicht schlecht.

    Eventuell kann er es auch nicht mit sich ausmachen, weil es sich bei meinem Freund um seinen Kuseng handelt und dies auch sehr schnell ging.


    Liebe grüße

    Lisa

  • frase,


    ob der Vater zahlen muss, das hängt natürlich von seinem Einkommen ab, sofern er eines hat. Viele Autisten sind ja nicht in der Lage zu arbeiten. Aber da wird der Anwalt schon alles in die Wege geleitet haben. Ich weiss immer noch nicht, was die Fragestellerin mit ihrem letzten Satz meint. Es könnte auch um Umgang gehen - und es kann ihr natürlich einerlei sein, was er hat. Nur, man sollte sich dann aber mit nicht realisierbaren Forderungen zurückhalten. Genauso wenig, wie man von einem Blinden erwarten kann, dass er sich wie ein Sehender benimmt, kann man von einem Autisten im Umgang mit anderen Menschen das erwarten, was man von Menschen ohne diese Entwicklungsstörung erwarten kann.


    Herzlichst


    TK

  • Lisa, ich wiederhole mich. Geht es um Umgang, geht es um Kontakt, geht es um Unterhalt, geht es um Unterschriften, die er eventuell leisten muss, um was geht es? Geht es darum, was du ihm über die Entwicklung des Kindes wann wie berichten musst, benötigst du eine Zustimmung von ihm für irgend was?


    Unterhaltsvorschußkasse, die bewilligt Unterhalt unabhängig vom eigenen Verdienst. Und was tut der Anwalt, wie lautet da das Mandat?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Was mich am meisten aufregt ist dass er kein Kontakt mit dem Kind hat.

    Da kommt er nie auf mich zu und fragt danach.

    Dann auch noch der Unterhalt, den ich haben will für das Kind.

    Der Anwalt verlegt einen Termin nach dem anderen den wir haben. Und das schon seit mehreren Monaten.


    Liebe Grüße

    Lisa

  • So, jetzt wird es doch etwas klarer.


    Ich liebe "to do Listen." Erst einmal gehst du zur Unterhaltsvorschußkasse beim Jugendamt. Dort beantragst du den Vorschuß, den Anspruch hast du so lange, bis das Kind volljährig ist oder aber du heiratest. Ist zwar nicht viel, was du bekommst, aber das läuft dann wenigstens. Die setzen sich dann mit dem Vater auseinander, eine Weiterverfolgung durch den Anwalt insoweit lohnt sich nur, wenn er arbeitet und eine höhere Zahlung rauskommen könnte.


    Mit dem Umgang, das wirst du nicht gebacken bekommen. Diese Menschen mit der Entwicklungsstörung können nur sehr schwer bis gar nicht so etwas wie ein normales Umgangsrecht ausüben. Kontakte mit anderen Menschen sind sehr schwierig, deshalb ist die berufliche Entwicklung auch so problematisch, scheitert oft eben an dieser Barriere, die diese Menschen im Kopf haben. Das hat nichts mit Intelligenz zu tun, gerade Autisten haben häufig einen hohen IQ (Einstein war einer), häufig sind es Inselbegabungen. Aber, in irgendeiner Ausgestaltung ist es eben sehr problematisch mit Veränderungen, insbesondere die, die mit menschlichen Kontakten zu tun haben, die nicht "eingefahren" sind. Und solche, die nicht planbar sind. Ist für andere schwer nachvollziehbar. Aber, ich weiß wirklich, wovon ich schreibe.


    Daraus folgt, dass du da nicht viel wirst tun können. Halte Kontakt, schicke so etwa alle halben Jahre einen kurzen Bericht über die Entwicklung des Kindes, pack immer wieder auch Fotos bei. Vielleicht bekommt er es irgendwann doch gebacken mit dem Umgang. Aber fest einplanen würde ich den nicht.


    Herzlichst


    TK

  • ...zahlt er keinen Unterhalt, er war zu dieser Zeit auch noch Schüler

    ...weggezogen ist und nun ca 500km von uns weg wohnt


    wovon lebt er denn ?




    Ob es eventuell einen unterschied gibt, wenn eine Person als "normal" oder als "behindert" diagnostiziert wird.

    es gibt keinen direkten Unterschied, so würde ich an deiner Stelle die Sache sehen; es gibt allerdings einen Unterschied ob und welches Einkommen diese Person hat bzw. erziehen kann oder nicht


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, klar, unterhaltstechnisch gibt es keinen Unterschied. Man muss aber andere Maßstäbe anlegen, wenn es um die Überprüfung geht, wie der Umgang zu gestalten ist. Und darum ging es ja der Fragestellerin hier auch. Und, man wird nicht so leicht zu der ansonsten begründeten Forderung kommen, der Betroffene müsse alles tun, um eine Arbeitsstelle zu finden. Das funktioniert häufig nicht.


    Herzlichst


    TK

  • man wird nicht so leicht zu der ansonsten begründeten Forderung kommen, der Betroffene müsse alles tun, um eine Arbeitsstelle zu finden


    ja, habe ich auch schon geschrieben:

    "es gibt allerdings einen Unterschied ob und welches Einkommen diese Person hat bzw. erziehen kann oder nicht"

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Wir sind uns ja einig. Ich wollte nur verhindern, dass es hier zu Missverständnissen kommt. Das mit den Autisten ist ja ein ganz schwieriges Thema. Weil, wie die Fragestellerin meinte, man könne doch erwarten, dass er sich wie ein Mensch benehme. Oder so, wie sich andere Menschen benehmen. Dem ist eben nicht so. Und das muss man in alle anderen Überlegungen mit einbeziehen.


    Herzlichst


    TK