Versorgunfsausgleich anerkannt wenn Mann im Ausland arbeitet?

  • Hallo zusammen, ich habe mich vor einer Woche von meinem Mann getrennt. Er arbeitet prozentual gesehen mehr in der Tschechei als in Deutschland. Auch sein Gehalt wird in Kronen ausbezahlt. Er ist aber deutscher Staatsbürger. Wie bzw wo kann ich herausbekommen, ob ich Anspruch auf gesetzliche Rentenpunkte habe? Mein Plan ist eine Scheidungsfolgevereinbarung mit meinem Mann festzulegen. Hierfür muss ich aber wissen, ob es bei dieser Arbeitskonstellation evtl. Nachteile bezüglich Anrechnung für mich geben kann.

    Zweite Frage:

    Ich habe ein Haus meines verstorbenen Vaters geerbt ( zusammen mit meiner Schwester). Wir verkaufen das Haus. Wenn nun das daraus resultierende Bargeld auf meinem Konto ist, gilt dies dann auch als Zugewinn?

    Danke vorab für Eure Ratschläge und Tips

  • Hi Mari,


    ob du einen Ehevertrag wirklich benötigst, das würde ich sorgfältig prüfen. In der Regel nutzen die Eheverträge nur einem: dem Konto des Notars. Und, Eheverträge müssen ja auch vom Scheidungsrichter genehmigt werden, gehen kostentechnisch also auch noch in die Scheidung mit ein, wird also doppelt bezahlt. Was soll denn im Ehevertrag geregelt werden? Wie lange wart ihr verheiratet, ist außer dem halben Haus noch Vermögen da?


    Das halbe Haus fließt nicht in den Zugewinn, allerdings eine mögliche Wertsteigerung während der Ehezeit schon.


    Nun zum Versorgungsausgleich: entscheidend sind die Anwartschaften, die während der Ehe auf beiden Seiten erworben worden sind. Ich würde als erstes überprüfen, ob in Deutschland während der Ehe Anwartschaften erworben worden sind. Das kann man schon auf den Lohnabrechnungen sehen. Und dann, ob auch oder nur in Tschechien eingezahlt worden ist. Das wäre der erste Schritt, dann geht es weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo. Zur Scheidungsvereinbarung...ich bin aus unserem Haus in eine Mietwohnung gezogen. Wir haben uns auf das Wechselmodell beider Kinder festgelegt. Ich habe bis jetzt noch keine Ansprüche gegenüber meinem Mann geltend gemacht und zahle die Miete zum Teil aus dem Erbe meines Vaters und meinen Einnahmen.

    Ich möchte mich mit einem 1x Betrag auszahlen lassen ( evtl. über 1x Betrag + Ratenzahlungen) dafür aus den laufenden Darlehen raus und meine Hausanteile an ihn übertragen. Dafür würde ich ihm in anderen Dingen wie Trennungsunterhalt..., Zugewinn... entgegenkommen. Ich habe von der Bank die Auskunft erhalten, dass sie erst einen finanziellen "Plan", notariell beurkundet, braucht, um entscheiden zu können in welcher Höhe mein Mann überhaupt kreditfähig ist, wenn er das Haus halten und mich auszahlen will. Ein gemeinsamer Anwalt wäre hierfür doch


    die beste Lösung...???

    Bis zur Scheidung in einem Jahr warten ohne Details schriftlich geregelt zu haben ist eher naiv, zumal mein Mann keinen Cent zu viel an mich abgeben wird.

  • .... und wie willst du ihn zwingen, einen Vertrag abzuschliessen?


    Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt ist immer Interessenvertreter, der kann also nur eine Seite vertreten. Alles andere ist Parteiverrat. Und, es gibt durchaus Fälle, in welchen so etwas strafrechtlich verfolgt wurde, also vergiss es.


    Was spricht denn dagegen, den sauberen juristischen Weg zu wählen?


    Herzlichst


    TK

  • Wie bzw wo kann ich herausbekommen, ob ich Anspruch auf gesetzliche Rentenpunkte habe?



    Deutsche Rentenversicherung DRV

    Zitat

    Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Der Versorgungsausgleich ist Teil des Scheidungs- bzw. Aufhebungsverfahrens. Sie müssen den Versorgungsausgleich nicht gesondert beantragen. Um diese Entscheidung treffen zu können, fordert das Familiengericht von Ihren Versorgungsträgern Auskünfte über Ihre Anrechte an.

    ...

    Verändert sich später ein in der Zeit der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenes Anrecht wesentlich, kann das Familiengericht den Versorgungsausgleich auf Antrag ändern.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • muss ich aber wissen, ob es bei dieser Arbeitskonstellation evtl. Nachteile bezüglich Anrechnung für mich geben kann.

    Du bzw. dein Anwalt kann deinen Ex bitten dir eine Aufstellung über die erworbenen Anwartschaften zu erteilen. Ob es wirklich in deinem Sinne ist, kann ich nicht beurteilen


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • arbeitet prozentual gesehen mehr in der Tschechei als in Deutschland


    ob er Rentenanwartschaften in Tschechien hat..

    evtl. wird dir die DRV helfen dies zu klären


    https://www.deutsche-rentenver…bindungsstellen_node.html

    https://www.deutsche-rentenver…henstaatliches_recht.html


    nicht jedes Land erteilt solche Auskünfte über Rentenanwartschaften, auch nicht jedes EU Land, so viel ich weiß,

    auch wenn die Auskunft von einem (deutschen) Gericht gefordert wird

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Verträge kosten extrem viel.


    Abgesehen davon weiss in der Regel niemand, welche Anwartschaften man erworben hat, und was sie wert sind. Die Fragestellerin sollte erst einmal klären, wo möglicherweise Anwartschaften erworben sind. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK