Frage zur Berechnung des Kindesunterhalt beim volljährigem Kind

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte vorerst die Lage erklären:


    Meine Tochter, gerade 18 Jahre geworden, lebt bei ihrer Mutter (arbeitslos). Sie ist derzeit in einer Ausbildung und bekommt ca. 450,-Euro im Monat.


    Ich habe wieder geheiratet und es gibt mittlerweile 2 weitere eigene Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren. Meine Frau kann derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig, also arbeitslos.

    Ich verdiene monatlich ca. 2000,-Euro im Druchschnitt. Meine Fahrtkosten (Fahrkarte) zur Arbeit betragen monatlich 110,-Euro.



    Wie wird mit diesen Angaben nun der Unterhalt berechnet? Inwieweit werden dabei meine beiden minderjährigen Kinder in unserem Haushalt mitberechnet?


    Ich habe schon verschiedenes im Internet dazu gelesen/gesucht, aber konkretes zu meiner Lage nicht gefunden.


    Meine Tochter würde das gerne vom Jugendamt in einem Beratungsgespräch berechnen lassen, aber diese sagen, dass es 3-4 Monate dauern könnte, bis ein Ergebnis heraus ist. Das Jugendamt hat meiner Tochter deshalb direkt vorgeschlagen, lieber zu einem Anwalt zu gehen.


    Ich bin natürlich bereit, den erforderlichen möglichen Unterhalt zu zahlen, will mich aber auch nicht übers Ohr ziehen lassen.


    Wenn mir jemand von euch bei der Berechnung helfen könnte oder was ich zu beachten habe, wäre das toll.


    Vielen Dank :)

  • VRdevil

    Hat den Titel des Themas von „Frage zur Berechnung des Kindesunterhalt“ zu „Frage zur Berechnung des Kindesunterhalt beim volljährigem Kind“ geändert.
  • Hi,


    ich möchte nicht großartig rechnen, weil es sich in dem Fall nicht lohnt. Du bereinigst dein Netto-Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen. Da bleiben knapp 1900 € übrig. Den Unterhalt für die beiden minderjährigen Kinder kannst du dann in der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Von diesem Betrag ist dann das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen, dann weisst du, was übrig bleibt. So, mit diesem möglichen Unterhaltsanspruch der Großen ist dann das Kindergeld voll zu verrechnen, auch ihr Verdienst abzüglich pauschalierter 90 € für ausbildungsbedingte Aufwendungen.


    Anders geschrieben, nach diesem Verdienst müsste noch ein Anspruch von über 450 € bestehen, ehe du etwas zahlen müsstest.


    Eine ganz grobe Rechnung, klar. Aber mehr lohnt sich bei der Einkommenslage einfach nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Da die Tochter volljährig ist, nicht mehr priviligiert, käme rechnerisch nur dann was bei raus, wenn du so viel verdienen würdest, dass ein Anspruch von über 450 € unter Berücksichtigung der anderen Kinder und der nicht arbeitenden Frau als Rechenfaktor da wäre. Und das ist nicht der Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK ich bin etwas anderer Meinung.


    Nach der Beschreibung sind alle Kinder gleichwertig zu unterhalten.

    Da die Tochter noch bei der Mutter wohnt und sich in der ersten Ausbildung befindet ist Sie doch den anderen Kindern noch gleichgestellt, oder?


    VG frase

  • Nur, wenn sie einer allgemeinen Schulausbildung nachgehen würde. Eine Berufsausbildung zählt nicht dazu

  • Hallo,


    Meine Tochter, gerade 18 Jahre geworden, lebt bei ihrer Mutter (arbeitslos). Sie ist derzeit in einer Ausbildung und bekommt ca. 450,-Euro im Monat.


    Dein Netto-Einkommen dürfte nach Bereinigung bei ca. 1900€ liegen.


    Demnach ist der Bedarf der Tochter bei 530€


    Ihr Einkommen (bereinigt bei 90€ Ausbildungspauschale) ist ca.360€.


    Sie bekommt außerdem 204€ Kindergeld.



    360€ + 204€=564€. Ihr EK ist also höher als ihr Bedarf.


    edy

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  • Ich habe das mal selbst berechnet, nach dem, was ich so im Netz gelesen habe:


    Ich habe ein Einkommen von 2000 €


    1300 € Selbstbehalt (bei nicht privilegierten Kindern)

    100 € Berufliche Aufwendungen

    = 1400 € bleiben mir


    Es bleiben 2000 € minus 1400 €

    = 600 € für die Verteilung auf die Kinder über



    Die vorrangigen 2 minderjährige Kinder haben Anspruch auf je 446 € = 892 €

    Davon abzüglich je die Hälfte vom Kindergeld 204 € / 2 * 2 Kinder = 204 €

    = 688 € erhalten die minderjährigen Kinder


    Die 600 €, die von meinem Einkommen bleiben, gehen also komplett an die minderjährigen Kinder


    ---


    Die 18jährige Tochter hat einen Anspruch auf 557 € laut Düsseldorfer Tabelle


    Daran wird das volle Kindergeld von 204 € und ihr eigenes Einkommen von 450 € voll angerechnet

    davon aber 90 € für ausbildungsbedingte Aufwendungen abgezogen

    204 € + 450 € - 90€ = 564 €


    Ihr Gesamteinkommen übersteigt also ihren Anspruch um 7 €

    Sie hätte also keinen Anspruch mehr auf einen Kindesunterhalt



    ------


    Ist diese Berechnung richtig?


    ------


    Meine weitere Frage dazu wäre dann, ... wird das Kindergeld meiner volljährigen Tochter trotzdem als ihr Einkommen angerechnet, obwohl ihre Mutter, bei der sie noch wohnt, es erhält?


    Und ... meine beiden minderjährigen Kinder werden voll angerechnet, obwohl sie bei mir wohnen?

  • Danke


    Ich dachte, die Düsseldorfer Tabelle geht von dem unbereinigtem Nettoeinkommen aus. Berufsbedingte Aufwendungen werden erst abgezogen und dann wird erst nach der Tabelle gegangen?


    lg VR

  • Hi,


    ich habs schon weiter oben geschrieben, es lohnt sich bei deinen Einkommensverhältnissen gar nicht, zu rechnen. Die volljährige Tochter steht ganz hinten an in der Berechnung, die minderjährigen Kinder sind erst zu bedienen. Und das ist nicht in einen Topf zu schmeißen. Erst wenn diese Kids bedient sind, dann kommen die nicht priviligierten Kids dran. Hier die Tochter. Und ab Volljährigkeit wird nun mal das Kindergeld voll angerechnet. Und das Einkommen (des Kindes) abzüglich der 90 €. Wie die Tochter das mit der Mutter regelt, das geht dich nichts an und kann dir einerlei sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich dachte, die Düsseldorfer Tabelle geht von dem unbereinigtem Nettoeinkommen aus. Berufsbedingte Aufwendungen werden erst abgezogen und dann wird erst nach der Tabelle gegangen?

    Die DT geht vom bereinigten Netto aus.


    Weil das viele nicht wissen, wird dies gerne vom JA und gegnerischen Anwalt

    genutzt.


    Auch die "Selbstberechner" zahlen so oft drauf.


    edy

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