Ausgleichszahlung bei Wechselmodell normal?

  • Hallo, wir haben uns bis jetzt ohne Anwalt auf ein Wechselmodell entschieden. (2 Kinder).

    1. Ist es trotzdem so, dass anteilig am Einkommen eine Ausgleichszahlung stattfinden kann?

    Mein Mann verdient Netto 3500,- ...ich derzeit 1300,-!

    Wie ist hier die Regelung?

    2. über wen ( Resultat anwendbar für Anwälte und Bank) kann man am besten und kostengünstigsten den Verkehrswert eines Hauses feststellen lassen?

    Danke vorab für Tips!

  • Hallo,


    Zu 1)

    Beim WM wird im Verhältnis der bereinigten Einkommen gequotelt.


    Der Bedarf des Kindes ergibt sich aus den beiden addierten Elterneinkommen.


    Die Quotelung wird wird nach Abzug des jeweiligen Selbstbehaltes vorgenommen.


    Jeder hat einen Selbstbehalt von 1160€ (gegenüber dem Kind).


    Dein 1300€ Einkommen wird nach Bereinigung ca.1200€ betragen, da wäre für den Unterhalt nur noch wenig übrig.


    Zu 2)


    die beste (aber teuerste Variation) ist ein "amtliches" Gutachten.


    Anhaltswerte für den Verkehrswert können Immobilienmakler geben.


    Auch eine Anlehnung an die Feuerversicherungswerte (1914) sind möglich.


    Am besten man einigt sich auf eine gemeinsame Summe.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    anders ausgedrückt: du zahlst für die 14 Tage Unterhalt an den Mann, die sich die Kinder dort befinden, er zahlt für die 14 Tage Unterhalt an Dich für die Zeit, die sich die Kinder bei dir befinden. Und da kann man durchaus auf die Idee kommen, nachzuforschen, wieso du so wenig verdienst, ob man mit einem fiktiven höheren Gehalt wegen des geringen Verdienstes rechnen wird, das kann ich hier nicht abschätzen.


    Wenn man sich einig ist, was das Haus angeht, dann kann man ja selbst mal vergleichbare Objekte raussuchen und schauen, was der Markt so hergibt. Es muss ja nicht immer der vereidigte Sachverständige sein. Wenn das Haus längerfristig gesehen verkauft werden soll, dann kann man auch einen Makler einschalten, der eventuell ein Gutachten erstellt, das kostet dann auch nicht die Masse.


    Herzlichst


    TK