Hallo, wir haben uns bis jetzt ohne Anwalt auf ein Wechselmodell entschieden. (2 Kinder).
1. Ist es trotzdem so, dass anteilig am Einkommen eine Ausgleichszahlung stattfinden kann?
Mein Mann verdient Netto 3500,- ...ich derzeit 1300,-!
Wie ist hier die Regelung?
2. über wen ( Resultat anwendbar für Anwälte und Bank) kann man am besten und kostengünstigsten den Verkehrswert eines Hauses feststellen lassen?
Danke vorab für Tips!