Komlizierter Fall ? Kindsvater tot krank

  • Hi Ihr,

    ich hab einen, so glaube ich, etwas komplizierteren Fall und würde gerne mal Eure Meinung hören.

    Ich versuche so kurz wie möglich alles zu schildern.


    Mein Vater 70, ist vor 10 jahren meiner Mutter mit der er jetzt noch verhreiratet ist, fremd gegangen. Er hat einen Sohn gezeugt der heute 10 Jahre alt ist.

    Meine Mutter ist mittlerweile ein Pflegefall mit Pflegestufe 2 und kann nicht mehr arbeiten.

    Mein Vater hat Lungen-Nieren Krebs mit Hinrmetastasen und ist nun nicht mehr ansprechbar auf einer Paliativstation..ich denke jeder weiß was dies bedeutet. Davor hat er gearbeitet um den Unterhalt für den kleinen zu bezahlen ohne an seine eigentliche Rente gehen zu müssen wegen meiner Mutter.

    So...wie sieht das ganze nun mit dem Unterhalt für den kleinen aus ? Meine Mutter lebt von der Rente meines Vaters, da sie noch nie arbeiten gehen konnte aufgrund schweren Krankheiten.

    Hat da jemand ungefähre Ideen wie das ganze nun ist ?

    Vielen Dank

  • Hallo,


    wie hoch ist die Rente deines Vaters?


    edy

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  • Hallo,


    als "nicht Berufstätiger" ist sein Selbstbehalt 960€.


    Er kann also "dem Grunde nach" Unterhalt zahlen.


    Geht seine Rente usw. auf das Sozialamt über?


    Kindesunterhalt ( wenn ein Titel besteht) steht vor den anderen Verpflichtungen ganz vorne.


    Falls seine Rente auf das Sozialamt über geht, ist der Titel dem Sozialamt mitzuteilen.


    Die Kindesmutter hat natürlich auch die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


    edy

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  • wie meint ihr das ob seine Rente auf das Sozialamt über geht ? Ich weiß auch nicht ob er ein Titel hat. Mein Vater war nie ein..nennen wir es..offener Mensch. Wir müssen jetzt praktisch alles zusammen suchen und regeln.

    Die Paliativstation ist im Krankenhaus. Wahrscheinlich bleibt er dort. Wenn er nochmals verlegt werden sollte, was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, dann in ein Hospiz.

    Ist es nicht so das meine Mutter, als Ehefrau und weil sie ein Pflegefall ist, eher sozusagen unterhaltspflichtig ist ? Weil sie ja von seiner Rente abhängig ist ?

  • Okay, die Situation kenne ich. Er wird nicht lange in der Station bleiben, er wird wohin auch immer verlegt werden. Das bedeutet: derzeit zahlt die Krankenkasse, er kann also weiterhin Unterhalt für sein minderjähriges Kind leisten. Wenn er noch in ein Hospiz kommt, dann werden dort die Kosten nicht mehr nur von der Krankenkasse getragen, sondern eben auch vom Sozialamt, da ist kein Unterhalt mehr zu zahlen.


    Aber bis dieser Fall eintritt schon.


    Ich wünsche dir viel Kraft für diesen schweren Weg.


    Wenn du Fragen hast, nur Mut! Wir sind da.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Hayasiz,


    so lange der Vater lebt, ist er Unterhaltspflichtig entsprechend seiner Leistungsfähigkeit.

    Hat er bisher nur freiwillig gezahlt, dann muss die Mutter des Kindes sich halt kümmern.

    Gibt es einen Titel, kann auch vollstreckt werden.

    Mit dem Tod erlischt die Unterhaltspflicht deines Vaters in dem Monat nach seinem ableben.


    Sollte das Einkommen von deinem Vater nicht für die Paleativpflege reichen, muss eh ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.

    Deine Mutter wird bestimmt auch mit der späteren Witwenrente eher knapp dastehen.

    Hier sollte man prüfen, ab ein Anspruch auf Grundsicherng besteht.

    Es gibt halt viele Einflussfaktoren, die eine genauere Beurteilung erschweren.


    VG frase

  • Normalerweise sind die Paliativstationen ziemlich rabiat mit der Verlegung, wenn jemand austherapiert ist. Du musst dich drauf einstellen, dass der Vater bald von euch geht. Das klingt jetzt hart, ich meine es nicht so, aber die Einschätzung der Lage ist für dich einfacher, wenn du das weisst.


    Solange die Krankenkasse noch zahlt, muss er auch Unterhalt leisten. Weil Geld da ist. Nach seinem Tod nicht mehr,der Unterhaltsanspruch des Kindes geht nicht auf die Erben über.


    Ich wünsche dir von ganzem Herzen viel Kraft für diese Zeit.


    Herzlichst


    TK

  • nicht nach dem Tod, sondern in der Phase jetzt. Da er sich ja nicht kümmern kann und wir uns einen Überblick verschaffen müssen. Aber da habt ihr mir ja gut geholfen. Wir wollen halt auch nicht das das Konto überzogen wird ect. Haben ja vorher nicht gewusst wie er alles regelt da er nie etwas gesagt hat.

    Ich danke vielmals für die Hilfe

    Es geht ja auch nicht darum das wir den Unterhalt prellen wollen oder so, sondern einfach das wir rechnen können welche Kosten monatlich anfallen und was meine Mutter zur Verfügung hat. Da ja sein zusätzliches Gehalt nun wegfällt.

  • So hatte ich es auch verstanden. Nochmals in kleinen Schritten: es wird einen Titel geben, aus dem geht hervor, wie viel Unterhalt der Vater zahlen muss. Dieser Titel ist zu bedienen, zumindest bis er in ein Pflegeheim/Hospiz kommt. Dann ist neu zu rechnen und der Titel gegebenenfalls abzuändern. Aber zur Zeit stehen ja die 1500 € zur Verfügung. Die Zahlungen gehen also weiter.


    Beim Tod des Vaters sind die Zahlungen einzustellen. Ehegattenunterhalt bzw. Exenunterhalt kann über den Tod hinaus gehen, Kindesunterhalt nicht. Das Kind hat ab dem Tod einen Anspruch auf eine Halbwaisenrente.


    Herzlichst


    TK