Fremdunterbringung

  • Hallo zusammen,


    da ich mir leider keinen Anwalt leisten kann, hoffe ich hier eine Antwort zu erhalten.

    Meine jetzt 17 jährige Tochter ist in Fremdunterbringung seit 4 Jahren.

    Aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten und kann somit nicht dem gefordertem Betrag nachkommen.

    Seit 2 Jahren habe ich nun endlich auch wieder einen Partner und wir haben schon ab und an mit dem Gedanken gespielt zu heiraten.

    Was mich an der ganzen Sache aber wurmt ist, das ich nicht möchte, das der Unterhalt von meinem zukünftigen Mann geholt wird, oder dann von meinen knapp 900 Euro die ich raus bekomme, mit der Ausrede, mein Mann könnte mich ja unterstützen..
    Wir haben beide, trotz das wir zusammen wohnen/leben seit bereits einem Jahr unsere eigenen Konto und entscheiden auch selbst was wir mit unserem Geld tun.
    Grundkosten wie Miete/Strom trage ich ein Stück mit. Aber Schulden oder Anschaffungen, wenn sie nicht gerade für die gemeinsame Wohnung sind, werden alleine von dem getragen, der was auch immer gerade will, bei Schulden halt der Verursacher.


    Ist es also möglich in der aktuellen Situation zu heiraten, ohne das mein zukünftiger Mann auf irgendeine Art und weise für mich aufkommen muss?

    Kann so eine Forderung der Kosten für eine Fremdunterbringung auch verjähren?


    Ich danke jedem der sich die Zeit nimmt um sich mit meiner Thematik aus einander zu setzten und mir vielleicht auch darauf antworten kann!


    Vielen Dank.

  • Hi,


    ich tu mich immer schwer mit Fragestellern, die wissen wollen, wie sie möglichst ihren gesetzlichen Verpflichtungen entkommen. Hab mir auch die älteren Beiträge von dir angeschaut. Es ging doch immer darum, dass man nicht zahlen wollte, für das eigene Kind. Dafür ist man aber verantwortlich. Man hat es in die Welt gesetzt.


    Nein, man kann sich nicht aus finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinem Kind rausschleichen, indem man sich künstlich bedürftig macht. Mit einer Eheschließung gehen man nunmal auch Verpflichtungen einher, nicht nur steuerliche Vorteile.


    Herzlichst


    TK

  • Scheinbar tust du dich auch schwer sachlich zu bleiben, nur weil dir nicht gefällt was da gefragt wird.

    Vor allem auf Grund von eigenen Vorurteilen auf solch ein Sachverhalt zu schließen und mir entsprechende Vorwürfe zu machen, das ist schon wirklich eine Frechheit. Gerade von einem "Moderator" erwartet man da eigentlich anderes....


    Vielen Dank

  • Hallo MP ,


    wo ist denn das Kind "fremd untergebracht" ? sollst du Unterhalt zahlen,oder sollst du dich


    an Kosten beteiligen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo MP,


    wenn das Kind "fremd untergebracht" ist, zahlen ja beide Elternteile nach ihrer Unterhaltspflicht, den Rest trägt dann oft der Staat.

    Es gibt rechtlich keine Verpflichtung, das Stiefeltern für die Kinder des Partners Unterhalt zahlen.

    Natürlich ist das in der Praxis oft anders, wenn die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und aus eine gemeinsamen Haushalteinkommen gewirtschaftet wird. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.


    Gruß

    frase

  • frase, der Selbstbehalt geht aber runter, es gibt sogar Gerichtsentscheidungen, die sagen, es sei dem unterhaltspflichtigen Elternteil zuzumuten, zumindest eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen und dieses Geld komplett für den Kindesunterhalt einzusetzen, weil der Ehepartner ja verpflichtet sei, für den Verpflichteten zu sorgen.


    Und der Staat zahlt durchaus nicht immer bei Bedürftigkeit des Kindes. Unterhaltsvorschuß gibt es nur, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und dieses nicht verheiratet ist. ALG II gibt es nur, wenn die gesamte Bedarfsgemeinschaft bedürftig ist. Es gibt genug Fälle, in denen die Familie, bei der das Kind lebt, letztlich für das Kind aufkommen müssen, allein ohne staatliche Hilfe.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Eine Möglichkeit wäre natürlich zu heiraten, und das Ehegatten - Splitting


    bei der Steuer zu nutzen.


    Vorteil man hätte Geld, das man ohne Heirat nicht hätte.


    edy

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