Volljährigenunterhalt während Abendrealschule

  • Hallo liebe Gemeinde,


    folgender Sachverhalt:

    Kind (fast 18) hat nach Erlangen seines Hauptschulabschlusses eine Ausbildung begonnen, welche aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste.

    Nun wird er 18 und ist zur Zeit in einer Abendrealschule (4 Abende in der Woche á 5 Stunden) um einen Realschulabschluss nachzuholen (hat Hauptschulabschluss nach Klasse 10).


    Wie sieht das mit der Unterhaltspflicht des Vaters aus (hat 2 weitere Kinder 16 und 11 Jahre alt, eins lebt in einer Einrichtung für die er 300€ für die Unterkunft zahlt und ein Kind lebt bei ihm und seiner neuen Frau) sobald der Junge volljährig ist?

    (Mutter des fast 18 jährigen befindet sich selbst in Ausbildung und liegt unter dem Selbstbehalt)

    Kann man dem Jungen zumuten nebenbei zu arbeiten um für seinen Lebensunterhalt weitestgehend selbst aufzukommen?

    Oder muss der Vater weiterhin Unterhalt zahlen?


    Im voraus möchte ich mich bereits bedanken.

  • Hi,


    bei Abendschulen tu ich mich immer schwer. Einerseits ist es eine klassische Schulausbildung, die einen Unterhaltsanspruch begründet, andererseits sind die Schulen ja drauf ausgerichtet, dass tagsüber auch noch einer Tätigkeit nachgegangen wird. Eigentlich könnte der Sohn ja auch eine Tagesschule besuchen, nur nehmen diese "Rückkehrer" in der Regel nur sehr ungern auf. Und, nebenbei einen Job zu finden, das halte ich derzeit für ziemlich aussichtslos. Zumal ja schon einmal gesundheitliche Gründe gegen eine Tätigkeit sprachen.


    Die erste Frage ist, ob ein Unterhaltstitel (Jugendamt oder Gericht) existiert, der über den 18 Geburtstag hinaus geht. Wenn ja, ist dieser einzufordern, denn der Unterhalt ist auf jeden Fall zu reduzieren, es muss neu gerechnet werden. Der Junge ist noch priviligiert, eben wegen der Schulausbildung, aber eines ändert sich jedenfalls zu deinen Gunsten: das Kindergeld ist voll auf einen Unterhaltsanspruch anzurechnen. Wie die 300 € für die Einrichtung zu bewerten sind, das vermag ich aufgrund der sparsamen Angaben hier nicht zu bewerten. Kommt natürlich auch auf das Einkommen des Vaters an.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    danke für deine Antwort. Auf eine Tagesschule wollte der Junge nicht. Er wollte unbedingt auf eine Abendschule (Klar, sind ja dann nur 4 Tage anstatt 5).

    Was das gesundheitliche betrifft: er hat eine Dachdecker Ausbildung begonnen und ist dabei von der Leiter gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Mittlerweile ist alles wieder gut, allerdings ist er Laut Arzt wohl für diesen Beruf nun ungeeignet.

    Den Titel bekommen wir von der KM ausgehändigt.

    Der 16 Jährige lebt in einem betreuten Wohnen (durch das Jugendamt, entsprechend zahlt mein Mann anhand seines Einkommens für die Unterkunft, Unterhalt muss während des betreuten Wohnens nicht zusätzlich gezahlt werden).

    Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und bekommt (mit Zulage) ca. 2670€ im Monat raus. (Wie das mit dem 13. Monatsgehalt aussieht, wissen wir noch nicht, dafür ist er noch nicht lang genug dort beschäftigt).

  • Hi,


    ist ja schon mal gut, wenn der Titel rausgegeben wird, eine Baustelle weniger. So, weiter gehts.


    Die 300 €, die der Vater ans Jugendamt zahlen muss ist weniger als er nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste. Können wir also vernachlässigen. Da er für drei Kinder finanziell sorgen muss, wäre eine Runterstufung in die nächst geringere Gehaltsstufe angesagt. Die DT geht von zwei Kindern aus. Du nimmst das Netto- Jahresgehalt zuzüglich Steuerrückerstattungen, Weihnachtsgeld u.s.w., dividierst diesen Betrag durch 12, bereinigst diesen um berufsbedingte Aufwendungen. Ich hab mal ganz grob gerechnet, bin von der 3. Gehaltsstufe in der DT ausgegangen, dann eine Stufe runter wegen drei Kindern, dann kannst du die zu zahlenden Beiträge ablesen. Von dem Beitrag für den Großen ist dann das volle Kindergeld in Abzug zu bringen.


    Das wäre der Beitrag, den ich leisten würde bis die Mutter mit ihrer Ausbildung fertig ist und in Lohn steht. Eine weitere Frage: wann ist denn der Schulabschluss zu erwarten? Ab da wird dann ja wieder anders gerechnet, auch wenn er keinen Ausbildungsplatz findet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Jay,

    er hat eine Dachdecker Ausbildung begonnen und ist dabei von der Leiter gestürzt und hat sich das Bein gebrochen.

    War das ein Arbeitsunfall?

    allerdings ist er Laut Arzt wohl für diesen Beruf nun ungeeignet.

    Welcher Arzt hat das festgestellt?

    Eigentlich könnte der Sohn ja auch eine Tagesschule besuchen,

    Das ist nicht so einfach möglich, wenn die 10-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist.

    Wie lange soll den die Abendschule noch gehen?


    Es stellt sich hier aber die Frage, ob diese Abendschulausbildung auch ein berechtigte Ausbildungsentwicklung darstellt, denn auch in einer Berufsausbildung wird der Schulabschluss qualifiziert. Dazu hatte TK ja schon was angemerkt.

    Weiterhin ist der Volljährige auch dazu verpflichtet, seine Lebensunterhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten selber zu bestreiten.

    Eine Abendschule erlaubt die Teilzeitbeschäftigung, dazu würde ich den Sohn auffordern.

    Bewerbungen, Bewerbungsgespräche etc. könnten als Nachweise eingefordert werden.

    Ab 18 gehen die Unterhaltsverhandlungen direkt mit dem "Kind" weiter.

    Hier sollte der Vater vom Sohn schon einen klaren Plan bekommen, wie er sich das weiter vorstellt.


    VG frase

  • Danke für die Antworten. Die Schule geht wohl bis Ende diesen Jahres (wenn seine Noten entsprechend sind).

    Ja es war ein Arbeitsunfall und er bekommt eine Art Rente (keine Ahnung was für eine und wie viel).

    Welcher Arzt das festgestellt hat, können wir auch nicht konkret beantworten.

    Ich weiß, viele Infos haben wir nicht aber daran können wir leider nichts ändern.

  • Na ja, sexy werden die Zuwendungen von der BG nicht sein. Auch zeitlich befristet und in der Regel nicht auf Unterhalt anrechenbar . Also noch ein halbes Jahr bis zum Ende der Schule, das ist ja nicht mehr lange. Da lohnt sich eigentlich nichts. Außer natürlich die Neuberechnung und Anrechnung des vollen Kindergeldes. Und dann mal abwarten, was hinterher passiert. Da er nach Schulabschluß volljährig ist, sehe da dann keinen Zahlungsanspruch mehr, wenn er nicht nahtlos unterkommt, und wenn er eine Ausbildungsstelle findet, ist der Unterhalt neu zu berechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Unfallrente ist...

    in der Regel nicht auf Unterhalt anrechenbar.

    Dieser Ansicht teile ich nur teilweise.

    Nur der Teil der Unfallrente, den der Sohn für medizinisch norwendige Mehraufwendungen einsetzt wird nicht angerechnet.

    Das muss der Sohn auch nachweisen.

    Ich würde bei der Neuberechnung den Sachverhalt ansprechen.

    Schule bis zum Jahresende, das kenne ich auch nicht.

    Schul- und Ausbildungsbeginn/Ende haben in Dt. fixe Daten.

    Also nach einer aktuellen Schulbescheinigung fragen, da steht Anfang und geplantes Ende drauf.

    (wenn seine Noten entsprechend sind).

    Da sind wir bei der Zielstrebigkeit, Kommentar erspare ich mir.


    Was man aber in dem Fall wirklich bedenken sollte, ist der Umstand, des er unverschuldet, seine erste Ausbildung abgebrochen hat.

    Er hätte nach meiner Auffassung daher eine zweite Chance verdient.

    Über solche Dinge sollte man auch sprechen, wenn es um die Neuberechnung ab 18 geht.


    VG frase

  • frase, die BG wird hier nur sehr wenig zahlen, der Bursche war doch noch arg kurz im Arbeitsverhältnis, und kann jetzt wohl wieder alles erledigen. Da werden nur die Zusatzkosten gezahlt, und Schmerzensgelder und vergleichbare Zuwendungen sind weder auf ALG II noch auf Unterhalt anrechenbar.


    Abendschulen von der VHS, die enden bei uns hier im Westen durchaus anders als die klassischen Schulen. Deshalb gibt es da dann häufig Probleme mit der Aufnahme einer Lehre. Mag örtlich unterschiedlich sein.


    Und ich sehe bei dem Jungen keine fehlende Zielstrebigkeit. Hat offensichtlich nach Abschluß der regulären Schule gleich eine Lehre angefangen, dann kam der blöde Unfall, der ja nicht so ganz ohne war, und jetzt geht er zur Schule, hat die bald beendet. Was will man mehr? Interessant wird es nach der mittleren Reife.


    Und bei der Konstellation hier, da hat er keine zweite Chance verdient, er hat einen Anspruch drauf. Juristisch gesehen.


    Herzlichst


    TK