Tochter 14 will zum Vater

  • Ich bin ganz neu hier und da mein Thema mehrere Bereiche betrifft, weiß ich gar nicht so recht wohin damit.


    Ich habe zwei Töchter 14 und 9 Jahre alt. Der Kindsvater wohnt 10 Minuten zu Fuß entfernt in der selben Stadt. Nach einem Streit in den Osterferien (Alkohol, Zigaretten, Nachts abgehauen) ist meine Tochter nach dem Papa-Wochenende nicht heimgekommen. Leider habe ich mich auf eine Whats App verlassen in der drin stand, dass sie nach Absprache den Jugendamtes bei ihm bleiben könne, bis alles geklärt ist. Alles stützte sich darauf dann ich sie ja nicht zwingen kann bei mir zu wohnen. Ich glaube dass es eine Fase ist, weil sie bei ihm wirklich alles darf, freien Zugang zum Handy hat uvm.

    Den Unterhalt für sie behält er natürlich und ich überweise ihm auch ihren Anteil vom Kindergeld. Jetzt möchte es aber dass ich sie offiziell ummelde zu ihm, dass das Kindergeld offiziell vom Amt an ihn gezahlt wird, ich ihm meine Lohnabrechnungen zukommen lasse und ich an ihn Unterhalt bezahle. Ich wurde im Januar auf Ende März gekündigt, habe bis dahin 1040,- € brutto verdient. Seit April bin ich als Heilpraktikerin selbständig und bekomme vom Arbeitsamt zusätzlich zu meinen Einnahmen den Existenzgründungszuschuss.

    Der wegfall vom Unterhalt muss ja erstmal kompensiert werden. Ich habe nicht vor mich klein zu halten und werde sicher nach Aufbau der Praxis gut verdienen. Aber er scheint an meine Existenz zu wollen und mich kaputt machen.


    Ich denke dass es eine bockige Teenagerfase ist. Er unterstützt dies mit allen mitteln. Der Kontakt zu mir wird komplett unterbunden.


    Meine erste Frage ist, muss ich meine Tochter zu ihm Ummelden auch wenn ich dem Umzug nicht zustimme? Ich weiß vom Jugendamt dass ihrer Meinung mit 14 Gewichtung gegeben wird, trotzdem ist sie noch ein Kind und ich habe ja auch Pflichten als Mutter. Von der Lehrerin weiß ich dass die Aufgaben nicht erledigt wurden, am angemeldeten Präsentsunterricht ist sie nicht aufgetaucht und die Lehrerin hat sie nach 10:00 Uhr in der Schulzeit aus dem Bett geklingelt. Gegen meinen Wunsch (Wegen Corona, sonst kann sie jederzeit zu ihren Großeltern mit ihm) ist er mit ihr nach Leverkusen gefahren. Von der kleinen weiß ich dass ihre große Schwester mit Knutschflecken heim kommt. Sie war vor Jahren nach seinem Weggang in Behandlung, auch mit Sätzen wie "Ich will nicht mehr leben" hatte sie gedroht und sich kurzzeitig geritzt. Ich mache mir große Sorgen dass er etwas übersieht. Die Lehrerin hat ihn darauf angesprochen. Er meint nur dass sie sich niemandem öffnen möchte und das haben wir zu akzeptieren. Das Jugendamt sagte mir sie können nur beratend zur Seite stehen, sie aber zu keinem Gespräch zwingen. Was mach ich denn nur?


    Ein großes Durcheinander.

    Muss ich sie ummelden oder er? Muss er das Kindergeld beim Amt für sie beantragen oder muss ich das für ihn erledigen? - Er behandelt mich noch immer gerne als seine Leibeigene die zu tun hat was er sagt.

    Muss ich zum Jugendamt um berechnen zu lassen was ich an ihn zu zahlen habe? (Ein Kind ist bei ihm eins bei mir)

    Hebt sich der Unterhalt gegenseitig auf und wenn er dem zustimmt, kann er dann später kommen, wenn meine Selbständigkeit gut läuft und sagen er will rückwirkend den Unterhalt?


    Ich hoffe dass ich mir dem Durcheinander keine Forumsregeln breche und einen Rat bekommen kann.


    Vielen lieben Dank

    Gerbera

  • Hallo Gerbera,


    Den Unterhalt für sie behält er natürlich und ich überweise ihm auch ihren Anteil vom Kindergeld.


    Was bedeutet "ihren Anteil" ? Der Vater kann das KG beim Amt beantragen und erhält die 204€.


    Bei deinem Einkommen wirst du z.Zt. keine Unterhalt zahlen müssen , dein Selbstbehalt beträgt 1160€ Netto (bereinigt).


    Beim Einwohnermeldeamt ist die Adresse anzugeben, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


    Ummelden muss er die Tochter, KG muss er beantragen.


    edy

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  • Hi,


    solange du das Kindergeld behältst, musst du es ihm voll überweisen. Wenn er es nicht auf dem Umweg erhalten will, dann muss er sich drum kümmern. Ob du derzeit Unterhalt für das Mädchen zahlen musst, das können wir hier schwer einschätzen, da müsste man schauen, wie die Einnahmen + Existenzgründungszuschuss aussehen. Wenn der Vater nicht wieder verheiratet ist, dann kann er auch Unterhaltsvorschuß beantragen. Vielleicht mal darauf hinweisen.


    Ansonsten solltest du dich nicht über Sachen aufregen, die es nicht lohnen. Besuch bei den Großeltern ist doch okay, auch in Corona Zeiten. Hinsichtlich der Schule, da kann sich die Schule direkt durchsetzen, da würde ich mich in der schwierigen Übergangsphase raushalten.


    Nun ja, Pubertät ist, wenn die Eltern anfangen, schwierig zu werden. Die Tochter ist jetzt in einem Alter, in welchem sie vieles ausprobiert, auch Jungen, das kannst du nicht verhindern. Weder, wenn sie bei dir wohnt, noch, wenn sie bei ihrem Vater wohnt. Bemühe dich um etwas mehr Gelassenheit. Ja, ich weiss, es fällt schwer, ging mir auch so, zumal heute ja vieles zeitiger anfängt, als zu meiner Zeit. Aber damit müssen wir Älteren leben.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    Ich danke euch, dass hat mir schon geholfen!


    Mit ihrem Anteil meinte ich dass komplette Kindergeld für sie. Ist unglücklich ausgedrückt. Da wir zwei Töchter haben, bleibt der Anteil von der kleinen natürlich bei mir. Ich denke ich lass mich einfach darauf ein, dass es keinen Unterhalt mehr gibt, in keine Richtung.


    Das kam von ihm:

    1.      Der Anspruch für den Kindesunterhalt von der Mutter xxx für das Kind xxx kann durch die Streichung des Kindesunterhalts für Kind 2 xxx abgegolten werden. Falls dies nicht gewünscht ist, so wird die Kindesunterhaltsberechnung mithilfe von Anwälten oder dem Jugendamt ermittelt.


    Oder ist das doof und er kann irgendwann kommen und rückwirkend eine Berechnung einfordern. Sagen wir er wartet bis ich besser verdiene, lässt mich dann berechnen und will Rückwirken alles an Unterhalt?


    Für Mai hatte er noch normal überwiesen und schreibt jetzt, er hab dies aus reiner Herzensgüte gemacht und wolle ihn aber jetzt wieder zurück.


    Unterschreiben werde ich ihm nichts und wenn er etwas umgemeldet haben möchte, soll er sich selbst darum kümmern. Mir war nur nicht klar, ob ich dazu verpflichtet bin all das zu tun, da meine Tochter ja gesagt hat dass sie erstmal bei ihm bleiben möchte. Er meinte dass ich das alles muss, weil sie mit 14 selbst entscheiden kann wo sie leben möchte.Ich bin immer wieder verunsichert, da er ein Talent dafür hat mir seine Regeln als Rechtskräftig unterzujubeln.


    Er ist ein Meister darin Menschen für sich zu gewinnen und sie dann von der Außenwelt abzuschotten. Man himmelt ihn an, glaubt ihm jedes Wort. So erging es mir, dem Richter und beiden Anwälten (auch meinem).


    Ich ÜBE mich in Gelassenheit. Ist wirklich nicht leicht. Die Angst rechtlich etwas falsch zu machen, was hinter her gegen mich verwendet wird oder einer meiner Töchter schadet ist groß. Da fehlt einfach das Wissen, was ich darf, was nicht und was muss ich tun. Vom Jugendamt her hieß es ich habe auch pflichten und müsse mich kümmern wenn ich von Dingen wie Alkohol, Zigaretten und anderen Dingen weiß. Aber ich komm ja nicht an sie ran. Selbst am Telefon werde ich weggedrückt.


    Ich bedanke mich nochmal ganz herzlich für eure Zeit! Es ist immer wieder heilsam zu erfahren, dass nichts so heiß gegessen wird wie gekocht.


    Herzlichst Gerbera

  • Hi,


    bei Kindesunterhaltsregelungen ist es so, dass letztlich niemand rechtswirksam drauf verzichten kann, das wäre quasi ein Vertrag zu lasten Dritter, und das geht nicht. Aaaber, solange niemand dran rüttelt, ist das auch okay. Lass erst einmal Ruhe einkehren und dann sieht man weiter. Natürlich kannst du auch Unterhaltsvorschuß beantragen, wenn du nicht wieder verheiratet bist, oder aus einem Titel vollstrecken, sofern einer da ist. Musst du abwägen, ob es was bringt, oder ob dann mit einer Retourkutsche zu rechnen ist.


    Wenn sich die Tochter zur notorischen Schulschwänzerin entwickelt, dann hat die Schule doch Möglichkeiten: das ist eine Ordnungswidrigkeit, die normalerweise auf Antrag der Schule mit einer Geldbuße geahndet wird, gegen das verantwortiche Elterntei, und gegen das Kind auch. Allerdings wandelt der Jugendrichter beim Kind diese Buße in der Regel in Sozialstunden um, und es tut schon weh, wenn die Freundinnen im Sommer ins Freibad gehen, man selbst aber 20 Arbeitsstunden wo auch immer absolvieren muss. Halte ich für pädagogisch sehr wertvoll!


    Nimm die Termine bei den Elternsprechtagen wahr, sammle Infos, schreib dir alles auf, vielleicht brauchst du es ja mal irgendwann. Und warte erst einmal ab, was sich wie entwickelt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Gerbera,


    wie ist denn das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bisher gereglt gewesen?

    Ich finde es auch besser, wenn man dem Jugendlichen keine Steine in den Weg schmeißt.

    Mit 14 hat man ein Mitspracherecht, das bedeutet aber nicht, das man schalten und walten kann wie man will.

    Die Schule sollte über die neue Situation informiert werden, denn der Vater muss dann auch wissen, wenn das Kind nicht erscheint.

    Z.Z. ist zwar alles etwas Coronakonfus, das sollte aber nicht dazu führen, das hier die Schulpflicht unterlaufen wird.


    VG frase

  • Hallo Frase,


    wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Schule weiß ganz genau bescheid und die Lehrerin weiß über um die Situation. Sie hat an den Hausaufgaben gemerkt dass es nicht die Schrift meiner Tochter ist, sie hat festgestellt dass das Kind während der Schulzeit um 10:00 Uhr noch schläft mir dem Handy am Kopf, weil sie angerufen und das Kind aus dem Schlaf gerissen hat. Wenn die Lehrerin den Vater am Telefon hat, erfindet er Ausreden für sie, die Entschuldigung für den Unterricht hat er ihr rückwirkend einfach ausgestellt. Auf den Hinweiß hin dass unsere Tochter Hilfe von außen brauche (sie hat auch bei mir vor 2 Wochen nach ihrer Therapeutin gefragt) meinte er zur Lehrerin dass das Kind sich niemandem öffnen möchte und er das akzeptiere. Seit dem verweigert sie jedes Treffen, mit jedem. Egal ob mit mir oder Oma und Opa wo sie sonst wöchentlich aufgeschlagen ist. Der Kontakt zu uns wird systematisch unterbunden. Aber wie mir gesagt wurde, kann ich nichts tun so lange er das gut heißt und ihr handeln nicht nur unterstützt sondern auch noch bestärkt. Sie wird ausnahmslos alles bekommen so lange sie bei ihm bleibt.


    VG Gerbera

  • Lieber TI,



    du schreibst -so lange niemand daran rüttelt - . Wenn ich jetzt zustimme dass sich der Unterhalt gegenseitig aufhebt, kann er mir hinterher einen Strick daraus drehen und mich Rückwirkend zahlen lassen? Ist es dann nicht besser ich lasse mich gleich vom Jugendamt berechnen? Sonst muss ich doch immer Angst haben dass er später doch noch kommt, oder?


    LG Gerbera

  • Hallo,

    Ist es dann nicht besser ich lasse mich gleich vom Jugendamt berechnen? Sonst muss ich doch immer Angst haben dass er später doch noch kommt, oder?


    LG Gerbera


    Du kannst den Unterhalt gerne vom JA berechnen lassen, das Ergebnis wird sein dass du zur Zeit nichts zahlen musst.


    edy

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  • hey :-)


    dann würde wahrscheinlich gegengerechnet werden. Er muss offen legen und wird für die kleine berechnet und ich ebenso und werde für die große berechnet. Das hört sich nach einem guten Rat an. Dann ist alles offiziell geregelt und mir kann keiner etwas.

    Ich werde mit der Beistandschaft der Kinder Kontakt aufnehmen.


    Vielen, vielen Dank!

  • Hallo TK,


    ja ist wirklich möglich. Aber es könnte sich trotzdem ausgleichen.


    Er zahlt + sie zahlt auch.


    edy

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