Krankheitsbedingter und Ehegattenunterhalt Frage // Frau müsste mir Unterhalt zahlen.

  • Hallo

    Ich bin psychisch erkrankt und sei Monaten Krankgeschrieben, meine Frau hat sich vor wenigen Wochen von mir getrennt und mich zurückgelassen mit den ganzen Kosten des Hauses ect.

    Ich bekomme Krankengeld und muss Unterhalt für mein Kind davon zahlen.

    Ich habe im unterm Strich ich sage mal ne Summe 1700 Euro Krankengeld (Unterhalt Kind ist ab) und sie hat inkl dem Kindergeld und Unterhalt für mein Kind(zahle es ja auch gerne) 2200 Euro.

    Sie hat also 500 Euro mehr zur Verfügung.


    Ich komme mit dem Geld nicht aus, Belastungen sind zu hoch. (Ich denke auch langfristig darüber nach das Haus zu verkaufen)


    Wäre meine Frau mir Unterhaltspflichtig? Und wenn ich wegen meiner Erkrankung vielleicht Jahrelang nicht mehr arbeiten kann und ich bald Arbeitslosengeld bekomme weil das Krankengeld wegfällt, wieviel Unterhalt auch Krankheitsbedingt würde ich in etwa erwarten können?


    Meine Frau will nun schon über nen Anwalt den Verzicht auf Ehegattenunterhalt erwirken.

  • Hallo,


    Kinder Geld und Unterhalt für Kind, ist Geld des Kindes.


    Sie hat also nicht mehr zur Verfügung als du.


    du wirst keinen Unterhalt von deiner (Noch)-Frau ? bekomen.


    edy

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  • Hallo JO,


    bei einer Trennung entstehen immer neue Kosten, die natürlich höher sind als ein gemeinsamer Haushalt.

    Den Unterhalt für das Kind kannst du je nach deinem Einkommen berechnen oder berechnen lassen.

    Ändert sich bei deinem Einkommen etwas, (Abweichung ca. 10 %) dann geht auch eine Neuberechnung.


    Was das Haus angeht, da gibt es bestimmt einen gemeinsamen Kredit?

    Hier ist deine noch Ehefrau mit dir Gesamtschuldner (in den meißten Fällen).

    Da Sie aber das Haus verlassen hat, kann Sie nun auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

    Die Höhe beträgt etwa die Hälfte einer ortsüblichen Kaltmiete und angemessener Wohnungsgröße.

    In vielen Fällen gleichen sich also Kreditanteil und Nutzungsausfallentschädigung aus.

    Daher ist die Überlegung, das jetzt zu große Haus zu veräußern, nicht verkehrt.


    Was die Sache mit dem Ehegattenunterhalt angeht, da solltest du dir dann auch einen eigenen Anwalt suchen und dich beraten lassen.


    VG frase

  • Frase hat recht. In den meisten Fällen kommt da hinsichtlich des Hauses eine Null-Nummer raus. Nutzungsentschädigung gegen Kreditbeteiligung.


    Nun zum anderen Problem: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bekommst du 18 Monate Krankengeld, dann nahtlos nochmals 18 Monate Arbeitslosengeld 1 wenn du weiterhin krank bist. Die ersten 36 Monate stehen also finanziell. Wie es dann weiter geht, das können wir hier schwer abschätzen. Mal von einem Verdienst der Frau von 1700 € ausgehend, nach Bereinigung blieben da vielleicht 1500 € übrig. Wobei noch die ungünstigere Steuerklasse, die ja auf sie zukommt, zu berücksichtigen wäre. Keine Ahnung, ob da 100 bis 200 € im Monat raus kämen. Und ob überhaupt ein Anspruch besteht. Denn grundsätzlich muss ja heute jeder für sich selbst sorgen. Ich sehe da im Augenblick keinen Ansatzpunkt für Unterhaltsansprüche.


    Allerdings würde ich so einen Unterhaltsverzicht nie unterschreiben. Davor kann ich bei der Konstellation nur warnen. Abgesehen davon greift er ohnehin nicht, wenn du Sozialleistungen in Anspruch nehmen solltest (z.B. ALG II). Also, das Teil nutzt nur dem Giro-Konto des Notars, weder deiner Frau noch dir.


    Lass die ganze Sache etwas sacken. Und dann überlege dir, ob du dir nicht einen eigenen Anwalt leisten solltest. Damit die Weichen richtig gestellt werden.


    Herzlichst


    TK