Elternunterhalt (Wohnung an Enkel?!)

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation, so kurz als möglich zusammengefasst:


    Oma ist verwitwet und hat eine Rente von ca. 1900€.
    Sie besitzt eine ETW (abbezahlt).

    Es kann gut sein, dass demnächst ein Pflegeplatz in einem Pflegeheim benötigt wird, da die Verfassung aktuell leider sehr schnell nachlässt.
    Der Selbstbehalt in unserer Region beläuft sich auf etwa 2.600 - 2.900€ im Monat.


    Ihre Tochter (Einzelkind) hat eine ETW, die noch mit Schulden (Kredit) belastet ist.


    Macht es nun Sinn, die ETW der Oma auf das Enkelkind zu überschreiben (Grundbuchänderung) mit lebenslangen Wohnrecht für die Oma?


    Auf die Enkelkinder darf der SHT ja nicht zurück greifen, wenn es um das Thema EU oder Kostendeckung des Pflegeheims geht, richtig?


    Denn sollte die Oma demnächst ins Pflegeheim kommen, dann wird für die monatliche Zahlung des Pflegeheims zunächst die Rente + bis dahin eventuelles Pflegegeld (je nach Pflegegrad) verwendet und dann „muss“ doch quasi zunächst die ETW verkauft um die Kosten zu decken?


    Wir/ich wären sehr dankbar für Antworten und Tipps.


    Vielen Dank und viele Grüße
    SH

  • Hallo SH123,

    Macht es nun Sinn, die ETW der Oma auf das Enkelkind zu überschreiben (Grundbuchänderung) mit lebenslangen Wohnrecht für die Oma?

    Dies kommt einer Schenkung nahe und würde wohl auch durch eine Rückforderung betroffen sein.

    Kann die Oma ihre Pflegekosten nicht selber tragen, dann wird ein Sozialhilfeantrag gestellt.

    Ergibt die Prüfung, das in den letzten 10 Jahren ein größeres Vermögen "verschenkt" wurde, kann das Amt den Antrag ablehnen oder Rückabwicklung der Schenkung verlangen.


    Der Selbstbehalt in unserer Region beläuft sich auf etwa 2.600 - 2.900€ im Monat.

    Ist hiermit der EEG gemeint?


    Meine Mutter ist in einem Berliner Pflegeheim und hat einen EEG von 1.800€

    Der Platz im Einzelzimmer kostet aber (bei PG4) jetzt 3500€


    VG frase



  • die Oma sollte sich vielleicht überlegen ob sie die Wohnung zu günstigen Konditionen an den Enkel verkaufen möchte

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • kann die Oma selbst festlegen, was günstige Konditionen sind? also auch für 1€?


    ich kenne die Wohnung zwar nicht, aber es hört sich nach einem "Scheingeschäft" an

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Gibt es eigentlich irgendwas in diesem Land wo der Staat nicht seine Hand aufhält?!


    Mit Sicherheit.

    Wer nichts hat bekommt einen Platz im Pflegeheim sozusagen umsonst.

    Bildung/Schulen kommen einigermaßen gut weg, ohne dass der "Staat seine Hand aufhält", zumindest in großen Teilen.

    Wer wenig hat zahlt wenig Krankenversicherung, eine teuere OP bekommt man trotzdem.

    In der aktuellen Krise bekommt ein Selbständiger bis zu 9000 Euro Hilfe ohne dass der Staat eine Gegenleistung erwartet.


    Alle diese und die anderen gute und schlechte Wohltaten werden über die Steuern und Sozialabgaben und Gebühren und auch Verbrauch des Eigenkapitals finanziert, das betrifft diejenige, die mehr als nichts oder mehr als wenig haben.


    Eine Eigentumswohnung ist mehr als wenig. Eine Rente von ca. 1900€ ist mehr als nichts. Ich kenne viele Menschen, die wider noch haben. Die Oma hat es sich verdient, bestreitet niemand. Nun ist es an ihr bzw. an der Familie sich Gedanken darüber zu machen, wie man mit dem Ersparten umgeht. Rhetorische Fragen über die Hand des Staates helfen da nicht, nachdenken und sich informieren kann helfen. Und ja, ich weiß, eine gute Lösung zu finden ist nicht immer möglich, hängt oft auch davon ab wie früh man angefangen hat nach einer Lösung zu suchen.


    Und ja, ich bin oft nicht weniger verärgert als du, meine Antwort hier nicht als Kritik zu verstehen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Je nachdem welchen Pflegengrad die jeweilige Person hat liegt dieser zwischen 2.600-2.900€.

    Der EEG ist unabhängig vom PG, daher auch seine Bezeichnung, er ist aber unter den Einrichtungen unterschiedlich.


    Sie es auch mal so, die Oma hat genau für den Fall vorgesorgt, das eben keiner aus der Familie für ihre Heimkosten herangezogen wird.


    kann die Oma selbst festlegen, was günstige Konditionen sind?

    Natürlich kann die Oma mit ihrem Vermögen machen was Sie will, Sie darf sich nur nicht vorsätzlich in eine Bedürftigkeit begeben.

    Es wäre also auch möglich die Wohnung zu vermieten und die Mieteinnahmen für die Pflege zu verwenden.

    Wenn das nicht reicht, dann zahlt die Familie dazu. So bleibt die Wohnung auch erhalten, es wurde keine Sozialhilfe beantragt, der Staat ist nicht involviert.


    Verkauft die Oma die Wohnung an xyz, wird der Verkaufserlös über die Zeit des Heimaufenthaltes aufgebraucht.

    Ja nach Lebenszeit der Oma, bleibt also etwas übrig oder es muss dann doch Sozialhilfe beantragt werden.


    Alles keine leichten Entscheidungen und natürlich auch vom Wert der ETW abhängig.


    VG frase