Unterhaltsfrage

  • Hallo,

    mein Sohn ist 11 und hat immer Unterhalt vom Kindsvater erhalten. Nun ist dieser aber leider in die Arbeitslosigkeit gerutscht. UVG wurde abgelehnt, da ich verheiratet bin.
    Mein Mann arbeitet und wir sind keine Kunden beim Jobcenter/Agentur für Arbeit.
    Dass der Kindsvater nun nicht mehr zahlungsfähig ist verstehe ich, aber trotzdem sind wir auf den Unterhalt angewiesen. Gibt es keine Möglichkeit diesen "erstmal" über eine andere Stelle zu erhalten? Ich möchte ungern ins Jobcenter gehen und wenn ich ehrlich sein soll finde ich das auch nicht schön dass ich hinterher rennen muss um Sachen zu beantragen :(
    Laut Arbeitsvermittler vom Kindsvater soll ich aber ins Arbeitsamt.

    Über eine Antwort freue ich mich.
    Liebe Grüße

  • Hi,


    letztlich haben wir im Unterhaltsrecht das System, dass primär die Eltern (und nicht irgendeine Stelle) für den Kindesunterhalt zuständig sind. Das ist die Regel. Wenn das nicht geht, dann nimmt die öffentliche Hand unter gewissen Voraussetzungen diese Elternpflicht wahr. Das ist die Ausnahme. Wann eine Ausnahme greift, das ist gesetzlich festgelegt. Unterhaltsvorschuß setzt nun mal voraus, dass das erziehende Elternteil alleinerziehend ist. Und ALG II setzt voraus, dass die Bedarfsgemeinschaft, in welcher das Kind lebt, bedürftig im Sinne des ALG II ist. Ist beides nicht der Fall, so käme eventuell noch Wohngeld in Betracht. Oder aber, wir kommen zum Regelfall zurück, und der erziehende Elternteil muss auch finanziell für das Kind sorgen.


    Herzlichst


    TK