Zugewinngemeinschaftsansprüche nach Scheidung beim Hausverkauf

  • Wie schaut das aus wenn ich meine noch Frau mit der Zugewinngemeinschaft ausbezahle und wir sind geschieden, ich dann 4 Wochen Später das Haus, welches mein Haus ist, doch verkaufe und eventuell mehr bekomme als das was geschätzt wurde?

    Muss man eine gewisse Zeit lang den Zugewinn aus Immobilie auch nach der Scheidung und Ausbezahlung "nachbessern"? Kann das neu ausgerechnet werden?

    Danke für Eure Antworten

  • Hi,


    das kommt drauf an. Wenn das Zugewinnverfahren einvernehmlich abgeschlossen ist oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, dann ist es einerlei, was später bei einem Hausverkauf erwirtschaftet wird. Wenn man allerdings einfach auf der Basis eines Gutachtens nur mal zahlt in der Hoffnung, dass dann Ruhe ist, dann ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Dann können noch Ansprüche des Berechtigten entstehen. Letztlich kommt es ja bei Ermittlung des Wertes auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung an. Es macht durchaus Sinn, erst bei klaren Verhältnissen zu verkaufen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    das klingt so, als ob man die Frau über den Tisch ziehen will, mit einem Gefälligkeitsgutachten über die Immo.

    Muss jeder selber wissen was er da tut.

    Ist das Verfahren und die Scheidung formell erledigt, dann muss über den Verkauf auch nicht informiert werden.

    Es ist dann ja dein Haus, du kannst tun und lassen was du willst damit.


    VG frase