Zugewinn und privilegierter Erwerb

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, meine ExFrau hat vor etwa 15 Jahren von ihrem Vater ein Haus überschrieben bekommen. Nach seinem Tod soll sie angeblich 100 000.-- geerbt haben.

    Diese Transaktion habe ich nie gesehen und hatte niemals Zugriff auf das Geld. Sie hat dann von dieser Summe wohl 30000.-- immer wieder auf mein Gehaltskonto eingezahlt um gemeinsame

    Verbindlichkeiten zu tilgen. Ich habe in das Haus eine Sauna und eine Schwimmhalle eingebaut. Gehen wir mal davon aus sie hatte das Geld wirklich bekommen und es war nicht nur irgendwann ein Auszug vom Schwiegervater seinem Konto. Wird jetzt folgendes behauptet: (hypothetische Werte) Damals Überschreibungswert des Hauses 600 000.-- plus spätere Erbschaft 100 000.--. Theoretischer Wert zum Scheidungstermin Haus 700 000.-- Das Geld ist weg, also Zugewinn gleich 0. Meine Anwältin sagt, sie muss keinen Nachweis über das Geld erbringen, selbst wenn sie es im Garten vergraben hätte, wird es zu Ihrem Anfangsvermögen gerechnet. Ich bin sicher, wenn sie es bekommen hatte, hatte sie zur Trennung noch 50 000.-- und verstehe auch nicht das Sie keinen Nachweis führen muss. Ich belastet werde, obwohl nie klar war ob sie es in die Ehe einbrachte, oder ohne meine Zustimmung einfach verbraucht oder gehortet hatte.

    Ist das so richtig?

    Danke

    Andreas

  • Hi,


    ich stimme deiner Anwältin zu. Wenn sie das Geld jemals bekommen hat, so geht es in ihr Anfangsvermögen ein. Du hast allenfalls Anspruch auf die Zinsen, wenn denn welche erzielt worden sind. Ich denke mal, das Geld kannst du vergessen. Allerdings weiss ich nicht, ob das Haus eine Wertsteigerung erfahren hat. Die könnte Gegenstand des Zugewinns sein.


    Noch ein Hinweis/eine Frage: wieso sollte die Frau deine Zustimmung zum Verbrauch ihres Geldes benötigen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Da Anfangsvermögen muss nachgewiesen werden.


    Nach seinem Tod soll sie angeblich 100 000.-- geerbt haben.

    Das kann sie doch sicher nachweisen? ( Stichtag -Hochzeitstag)


    edy

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  • Hallo TK,


    vielleicht muss ich noch einen Kaffee trinken?, Aber wenn sie das Erbe nicht nachweisen kann, hat sie 100 000€ weniger


    Anfangsvermögen (und dadurch evtl. einen Zugewinn).


    edy

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  • edy, hier ist nicht die Frau der Fragesteller, sondern der Mann, der offensichtlich an dem Geld wie auch immer teilhaben will. Und da sehe ich keinen Anhaltspunkt. Hätte die Frau hier gefragt, dann hätte ich eventuell was anderes empfohlen, aber so .......


    Was nicht ausschließt, dass der Zugewinn aus anderen Gründen durchzuführen ist, da hatte ich ja drauf hingewiesen. Und - nochmals, die Frau braucht keine Zustimmung des Ehemannes, um Geld zu verbrauchen, die Zeiten sind dem Himmel sei Dank lange vorbei.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, meine ExFrau hat vor etwa 15 Jahren von ihrem Vater ein Haus überschrieben bekommen. Nach seinem Tod soll sie angeblich 100 000.-- geerbt haben.

    Diese Transaktion habe ich nie gesehen und hatte niemals Zugriff auf das Geld

    Wenn das mit den 100 000€ "durch geht", dann hat die Frau ein höheres Anfangsvermögen.


    Überschreibungswert des Hauses bei Hochzeit 600 000€.


    Heutiger Wert des Hauses 700 000€ (also ein möglicher Zugewinn von 100 000€).


    Wenn das Erbe nachgewiesen werden kann kein Zugewinn.


    edy

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  • Hallo,


    ich verstehe es so, dass sie dass Anfangsvermögen angerechnet haben will, aber das Endvermögen eben nicht.

    Denn hätte sie tatsächlich noch Eur 50.000 von dem Geld, wäre der Zugewinn für den Fragesteller eben nicht null.


    Selbstverständlich hat die Frau die Pflicht einer wahrheitsgemäßen Vermögensauskunft. Und wenn Eur 100.000,- verschwinden wird sie das wohl erklären müssen.


    Es ist zu unterscheiden: was die Frau mit dem Geld macht ist ihre Sache. Aber das von der Summe nichts an Wert geblieben ist, darf angezweifelt werden.


    Übrigens, hätte sie es im Garten vergraben, hätte sie das Vermögen ja quasi noch und die Auskunft wäre falsch. ;-)


    VG

  • Hallo,


    doch, das habe ich verstanden. Du hast aber anscheinend nicht verstanden, dass alles an Vermögen offen gelegt werden muss. Ich kann doch nicht 100.000 zu Anfangsvermögen hinzurechnen und dann behaupten, die 100.000 habe ich verloren.


    In diesem Beispiel (Indexbereinigung aussen vor) macht es durchaus einen Unterschied.


    Anfangsverm.
    M 0

    F 700000 (Haus 600000 + 100000 Bar)


    Endvermögen:

    M 0

    F 700.000 (Haus)


    ODER (wenn sie das Geld im Garten wiederfindet):


    Neues Endvermögen:
    M 0

    F 750.000


    In einem Fall steht M nichts zu, im anderen Fall 25.000.


    es ist völlig irrelevant woher der Wertzuwachs kommt, von Zinsen, Hauswert, Arbeitseinkommen. Dass M nichts vom dem ursprünglichen Geld bekommt wird durchs Anfangvermögen eben geregelt. Und lasse ich Vermögen verschwinden, bin ich ärmer und somit muss ich weniger Zugewinn abgeben...


    Grüsse

  • Hallo NewLife,


    ähnlich ist es wenn die 100 000€ als Anfangsvermögen nachgewiesen werden können, oder nicht.


    edy

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  • Hallo,


    so einfach ist es nicht.

    Sollte versucht werden Vemögen zu unterschlagen, es zu verschwenden oder ähnliches, wird dieses Vermögen fiktiv dem Anfangevermögen zugerechnet.

    Natürlich muss es ein Beweis für das mal vorhandene Vermögen vorgelegt werden!


    Gruß


    frase

  • Hallo TK,

    dass die Ehefrau privates Vermögen nur mit Genehmigung des Mannes verbrauchen darf

    das ist doch ein alter Hut und gilt andersrum genau so.

    Der Fragesteller ist ja anscheinend abgetaucht und wir diskutieren hier munter weiter.

    Er hat ja genau auf diese Frage von dir nicht geantwortet.


    Es geht doch oft in der Sache darum, das ein Partner versucht, seine Bilanz zu schönen.

    Der Fragesteller hat ja auch schon eine richtige Antwort von seiner Anwältin dazu erhalten.


    Gruß


    frase