Pflegegeld Unterhaltspflichtiger Einkommen?

  • Liebe Mitglieder


    Ich bin gegenüber einem unehelichen minderjährigen Kind (noch nie Kontakt gehabt) seit Jahren Unterhaltspflichtig und zahle regelmäßig.


    Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, eine Verletztenrente der BG da Dienstunfall und habe einen Pflegegrad 3 wegen einer schweren psychischen Erkrankung und einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.


    Nun schrieb mich das zuständige Amt für Jugend und Familie (600 Km entfernt in einem anderen Bundesland), etc. im Rahmen der Vermögensüberprüfung an, dass ich Nachweise erbringen soll, für was mein Pflegegeld verwendet wird (Medikamente, Arztbesuche, etc.pp), da ansonsten das PG in voller Höhe als Einkommen berechnet wird.


    Ich habe 2 Pflegepersonen aus meinem Umfeld, die mich unterstützen und denen ich je zur Hälfte das PG in Bar auszahle. Dies akzeptiert das Amt aber nicht, obwohl nach eigenen Recherchen im

    § 37 elftes Gesetzbuch (SGB XI) folgendes steht:


    Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Geldleistung. Mit dieser wird die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung eines Pflegebedürftigen gestärkt, da damit die Pflegehilfen selbst gestaltet werden können. Der Gesetzgeber möchte mit der Leistung „Pflegegeld“ erreichen, dass ein Pflegebedürftiger seinen Pflegepersonen für die aufopferungsvolle Pflegetätigkeit und den Einsatz eine materielle Anerkennung zukommen lassen kann.

    Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, für die mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde und die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Nach § 37 Abs. 1 SGB XI können Pflegebedürftige das Pflegegeld anstelle der häuslichen Pflegehilfe beantragen, wenn mit diesem in dessen Umfang die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sichergestellt werden. Als häusliche Umgebung gilt der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.


    Nun meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?

  • Hallo malsehen123,


    eigentlich ist das Pflegegeld kein relevantes Einkommen und steht dem Pflegebedürftigen für seine Pflegezwecke zu.

    Ämter versuchen aber hier eine Quelle zu finden, die dann zu einem höheren Unterhaltsanspruch führen würde.

    In deinem geschilderten Fall ist das Problem des "nicht korrekt" nachgewiesene Einsatzes des Pflegegeldes.

    Würde ein Vertrag mir einem Pflegedienst vorliegen, dann hätte das Amt keinen Zugriff mehr, den der Pflegebedürftige hat den Einsatz seines Pflegegeldes glaubhaft dargelegt.

    Ich würde versuchen mir den Pflegepersonen zivielrechtliche Pflegeverträge zu schließen und die Zahlungen unbar, also per Überweisung auf deren Konten laufen zu lassen. Mit Pflegevertrag und Kontoauszug ist dann ein Nachweis erbracht, das auch das gesamte Pflegegeld eingesetzt wurde.


    Gruß


    frase

  • Nö,


    im Augenblick kannst Du Dir das Geld sparen. Ich meine ja, dass das Pflegegeld überhaupt nicht anrechenbar ist. Aber ich würde auf die Meldung der Pflegepersonen hinweisen, auf die eingeschränkte Alltagstauglichkeit. Und das wars erst einmal. Wenn dann ein Bescheid kommt, dann musst du aufpassen. Da wäre dann ein Widerspruch angesagt, gegebenenfalls auch ein Anwalt. Aber, das hat im Augenblick noch Zeit.


    Herzlichst


    TK

  • Ich meine ja, dass das Pflegegeld überhaupt nicht anrechenbar

    Das dachte ich auch mal, es gibt aber Fallstricke.

    Das Amt kann einen Nachweis über die Verwendung verlangen.


    Sofern ein Versicherter ausschließlich Pflegegeld bezieht, müssen die sogenannten Pflege-Pflichteinsätze bzw. Beratungseinsätze durchgeführt werden.

    Das heißt, dass in regelmäßigen Abständen eine zugelassene Pflegeeinrichtung einen Beratungseinsatz in der Häuslichkeit des Versicherten durchführen muss. Anschließend wird bestätigt, ob die häusliche Pflege gesichert ist.

    Die Beratungseinsätze müssen für Versicherte in der Pflegestufe I und Pflegestufe II einmal halbjährlich, in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich durchgeführt werden.


    Wird kein anständiger Nachweis geführt, könnte das Amt die Teile des Pflegegeldes (die nicht für die Pflege nachgewiesen wurden) angreifen.


    Also, wie TK es schon vorschlägt, gegen die Ablehnung der Anerkennung einen Widerspruch einlegen.

    Wenn keine unbaren Geldflüsse erfolgten, gehen auch Quittungen ("für erbrachte Pflegeleistung im Zeitraum...")

    Dann die Meldung der Pflegeperson und die Bestätigung der Pflegekasse dazu und abwarten was das Amt macht.

    Man muss noch keinen Anwalt einschalten.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    nach meiner Kenntnis sind die Pflege- bzw. Beratungseinsätze nicht Pflicht. Ich bin ja selbst ein Pflegefall, habe seit Bewilligung des Pflegegrades niemanden mehr gesehen. Bei Pflegegrad eins ist das sowieso überflüssig, weil da ja nur bestimmte Leistungen nach Rechnungslegung bezahlt werden. Und ab Pflegegrad zwei ist ja keine Rechnungslegung mehr erforderlich. Da sollen von dem Geld ja auch Haushaltshilfen, Taxifahrten u.s.w. bezahlt werden. Da hat ja vor nicht allzulanger Zeit ein Wechsel stattgefunden, es gibt keine Pflegestufen mehr, nur noch Pflegegrade. Und eine Nachweispflicht besteht nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    bei meiner Mutter waren Beratungseinsätze pflicht.


    Man konnte sich selbst einen Pflegedienst aussuchen.


    Dieser hat dann mit der Pflegekasse abgerechnet.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Du, die Frage ist doch, was Beratungseinsätze mit der Anrechnung von Pflegegeld unterhaltsrechtlich zu tun haben. M.E. gar nichts. Bei mir sind aber keine Beratungseinsätze Pflicht, allerdings auch nur Pflegegrad 1. Fakt ist hier, dass ein Pflegegrad feststeht, und es ab Pflegegrad 2 nicht mehr auf Nachweise ankommt.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, ist dem Amt bekannt und ich werde den Verdacht nicht los, dass sich die zuständige Sachbearbeiterin auf mich eingeschossen hat und vor allem keine Ahnung vom SGB XI hat.


    Seit 5 Wochen jede Woche ein Schreiben mit weiteren Forderungen, Nachweise zu erbringen und Fragen ohne Ende.


    U.a. wurde meine Verletztenrente von der BG um ein paar EUR gekürzt, wegen meiner recht hohen EU Rente, was korrekt ist.


    In einem der vielen Schreiben, stand dann, dass sie wissen möchte, warum die Kürzung erfolgte.


    Habe Sie dann auch direkt an meine BG verwiesen, da ich auch eine Verletztenrente beziehe, die wie gesagt mit der EU Rente verrechnet/gegen gerechnet wird.


    Auch das hat sie anscheinend nicht verstanden, obwohl ich ihr dies detailliert per Mail erläutert habe.


    Das ich einen Pflegegrad habe und auf Unterstützung angewiesen bin, ist der Behörde seit ca. 7 Jahren bekannt.


    Ich werde nun eine Kanzlei für Familierecht mit einbeziehen, da mir das Ganze zu "blöd" wird.


    In dem Schreiben bezüglich Anrechnung des Pflegegeldes in voller Höhe wird mir von der Dame durch die Blume unterstellt, dass ich simuliere.


    Habe deswegen auch schon auf telefonischen Rat (Vorabgespräch, weil ich ihn gut kenne) meines Anwaltes, Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingereicht.

  • Hallo malsehen123,


    da würde ich auch einen Fachanwalt beauftragen.

    Ich habe auch schlechte Erfahrungen gemacht.

    Seit dem meine Post direkt zu meinem Rechtsbeistand ging, wurden die Wogen flacher.

    Diese SB hat bestimmt auch eine Leitung, bei der man sich beschweren kann.


    Gruß


    frase

  • Nachtrag:


    Habe insgesamt 3 Ärztliche/Fachärztliche (von Ärzten, bei denen ich in Behandlung und Therapie bin) Atteste über die schwere meiner Erkrankung und der daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit bekommen und meinem Anwalt übergeben lassen zuzüglich Bescheinigung des beratenden Pflegedienstes und Schwerbehinderung Nachweis.


    Jetzt bin ich mal gespannt.

  • Hallo,


    dann lass uns auch am Ergebnis teilhaben.

    Mich würde die generelle Frage zum Verwendungsnachweis interessieren.

    Das ist ein Punkt, der unterschiedlich bewertet wird.


    Viel Erfolg!


    frase

  • UPDATE


    So Ihr Lieben


    Dank meinem Anwalt für Familienrecht wurde mein Pflegegeld NICHT als Einkommen vom Jugendamt angerechnet aufgrund folgender Gesetzgebung:


    § 1610a
    Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

    Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.


    Darunter fällt natürlich auch das Pflegegeld.


    Aber naja....man kann es ja mal versuchen als Sachbearbeiter des JA.