Unterhaltszahlung ab 18

  • Hallo,


    ich lebe derzeit mit meinen zwei volljährigen Geschwistern in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner alleinerziehenden Mutter.

    Mein Vater zahlt jeden Monat Unterhalt an das Jugendamt und hat vor, in zwei Monaten ab meinen 18. Geburtstag den Unterhalt direkt an meine Mutter zu zahlen. Dies wären circa 147€ für mich.

    Meine erste Frage:

    Habe ich ab 18 Jahren das Recht, den Unterhalt von meinem Vater auf mein Konto überwiesen zu bekommen? Ich bin noch mindestens ein Jahr Schülerin und danach Studentin.

    Meine zweite Frage: Kann meine Mutter von meinem Unterhaltsgeld dann Strom und Versorgungskosten verlangen, etwa für Essen? Sie bekommt immerhin Kindergeld etc.


    Vielen Dank!

  • Hi,


    du hast einen Anspruch darauf, dass der Unterhalt direkt an dich bezahlt wird. Allerdings wird sich bei euch durch die Volljährigkeit nicht viel ändern, da ihr ja offensichtlich von ALG II lebt. Das bedeutet, dass der Staat überwiegend für euch, auch für dich aufkommt, daran ändert sich nichts, nur weil du volljährig wirst. Dein "Einkommen" ist zu gering, als dass du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden würdest. Dies hat zur Folge, dass das Kindergeld auch voll in die Bedarfsberechnung mit eingeht. Die Mutter bekommt es zwar ausbezahlt, es wird ihr aber bei eurem Bedarf wieder abgezogen.


    Letztlich ändert sich bei der Konstellation für dich also gar nichts.


    Herzlichst


    TK