Widerspruch gegen Unterhaltsforderung vom JobCenter

  • Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Folgende Sachlage liegt vor:


    Die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes und ich (im Mai 3 geworden) leben getrennt. Wir ziehen ihn in einem 50/50 Wechselmodell auf. Er lebt zu gleichen Teilen bei Mama und Papa, hat bei beiden Elternteilen sein eigenes Zimmer sowie Lebensmittelpunkt.

    Ich bin berufstätig (Erzieher) die Mutter bekommt ALG 2. Das JobCenter zahlte in der Vergangenheit einen erhöhten Regelsatz für das Kind und die Mutter.
    Im Mai wurde ich vom JC aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offen zu legen und gestern erhielt ich eine Zahlungsaufforderung in welcher ich künftig monatlich den vollen Barunterhalt ( Mindestsatz ) von 267 € abzgl. Mangelqoute = 252 € zahlen soll. Zusätzlich soll ich rückwirkend ab Mai 756 € ans JobCenter zurück zahlen, da der Kindesunterhalt, so schreiben sie, auf sie übergegangen sei. Darüber hinaus soll ich dem JobCenter Nachweise über meine Zahlungen an die Mutter erbringen? Ist das alles rechtens?


    Die Mutter und ich mussten vor kurzem auch ein Formular vom JC ausfüllen in dem eingetragen werden sollte wie die Verteilung der Betreuung ist. Aus diesem geht klar hervor, dass wir ein Wechselmodell haben. Wozu das ganze, wenn dieser Punkt scheinbar ignoriert wird und keine Relevanz hat?


    Ihr Einkommen = 900€ + kompl. Kindergeld

    Ich = 1400€ unterhaltrechtliches Einkommen


    Die aktuelle Berechnung des JC beruht hier ganz einfach „plump“ auf den Werten der Düsseldorfer Tabelle und nicht auf Grundlage des zusammenaddierten bereinigten Einkommens, seht ihr das auch so?


    Wie würdet ihr jetzt verfahren?


    Vielen Dank schonmal

  • Hi,


    ich vermute mal, Du hast in der Vergangenheit gar nichts bezahlt? Das geht natürlich nicht. Du hast letztlich für die Zeit zu zahlen, die das Kind bei der Mutter lebt. Diese Zahlungen würde ich aufnehmen. Die Vergangenheit interessiert nicht, einfach weil du insoweit nicht in Verzug gesetzt wurdest.


    Herzlichst


    TK

  • In Ergänzung: ich wage zu behaupten, dass hier für die Vergangenheit kein Anspruch besteht, da er nie geltend gemacht wurde. Deshalb gegen die Forderung Widerspruch einlegen. Und ich sehe hier ein Problem zwischen JC und der Kindsmutter. Denn wenn sie da angegeben hat, dass sie das Kind voll betreut, dann hat sie zu viel Geld bekommen. Das ist aber nicht dein Problem.


    Die Frage ist nur noch, wie jetzt dein Anteil zu berechnen ist. Man kann einmal die Einkommen beider Elternteile addieren, dann den Bedarf des Kindes errechnen, hinterher quoteln. Oder aber man macht es in deinem Fall so, dass man den Anspruch des Kindes (wenn es voll bei der Mutter leben würde) halbiert. Du hättest dann die Hälfte dessen, was das JC ausgerechnet hat, zu überweisen.


    Noch ein Hinweis: das JC widerspricht sich ja letztlich selbst. Wäre die Kindsmutter alleinerziehend, dann hätte sie ja einen Anspruch gegen die Unterhaltsvorschußkasse. Das JC müsste für das Kind gar nicht einspringen. Das ist nur der Fall, weil sie eben nicht alleinerziehend ist, sondern du dich eben hälftig beteiligst. Vielleicht auch mal darauf hinweisen.


    Herzlichst


    TK

  • timekeeper


    Vielen Dank für deine Antwort, durchaus sehr hilfreich. Vielleicht auch nochmal zum Verständnis:


    Es ist überhaupt nicht so, dass ich nicht gerne für mein Kind aufkomme. Das ich anteilig Unterhalt aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse zahlen muss, verstehe und akzeptiere ich auch. Aber hier wird der volle Unterhalt gefordert und man wird gleichgesetzt mit Vätern, die ihr Kind nur alle 2 Wochenenden oder zum Teil gar nicht betreuen. Dass kann irgendwie nicht sein.


    Die JC Forderung ist meiner Meinung nach ganz klar falsch, es findet keinerlei Aufschlüsselung unserer beiden Einkünfte statt und zudem steht da auch auf einer der Seiten - Kind lebt beim anderen Elternteil. Der Umstand des Wechselmodell wird offensichtlich (bewusst?) ignoriert.

    Ich habe langsam auch die Vermutung, dass die Mutter (zu der ich übrigens auch ein super Verhältnis habe) in der Vergangenheit vielleicht zu viel bekommen hat. Der Regelsatz auf ihrem Bedarfsbescheid ist deutlich höher als normal, das Kind wurde dort auch noch mitgerechnet. Sie hat jetzt zeitgleich zu meinem Schreiben einen neuen Bedarfsbescheid bekommen in welchem ihr Bedarf um genau die Summe, die ich künftig zahlen soll, gekürzt wurde. Könnte es passieren, dass sie zu Unrecht erhaltenes Geld jetzt im schlimmsten Fall für Jahre zurück zahlen muss?


    Ich habe aber auch etwas von erhöhtem Mehrbedarf für Eltern im Wechselmodell, in welchem dann scheinbar beide jeder für sich als alleinerziehend gelten, gelesen.