Trennungsunterhalt bei psychisch kranken Mann

  • Guten Tag


    Vor 1.5Jahren wurde bei meinem Mann, nach 42Ehejahren, eine bipolare Störung diagnostiziert. Seitdem befindet er sich ohne ärztliche Therapie und ohne Medikamenteneinnahme in der manischen Phase. Dies geht mit großen Aggressionen mir gegenüber, verstärktem sexuellen Verhalten inkl. Wechselnden Sexpartnern, Kaufsucht, Überschuldung etc. einher.


    Weil ich annahm, dass er wieder zu Besinnung kommt, unterschrieb ich im Juli 2019 die Trennungsunterlagen, wobei ich keine Trennung wollte. Doch es kam schlimmer.

    Obwohl wir bis zur manischen Phase eine gute Ehe geführt haben, verklagt er mich nun auf Trennungsunterhalt, damit er noch mehr Geld "verpulvern" kann.

    Ich stehe unter Schock und weiß nicht, was ich tun kann.

    Er ist seit November aufgrund der Krankheit entmündigt und untersteht einem gesetzlichen Betreuer.


    Da noch mehr Geld ihn in noch mehr Kaufsucht und noch mehr Schulden führt, bin ich garnicht bereit ihm Trennungsunterhalt zu zahlen. Zudem war ja alles ok und nur weil er in der manischen Phase ist will er sich trennen bzw. scheiden lassen.

    Bisher habe ich den Eindruck, dass das Gesetz auf seiner Seite steht.


    Aber was habe ich für Chancen und Rechte? Muss ich ihm Trennungsunterhalt zahlen, auch wenn er nur aufgrund seines psychischen Zustandes die Trennung will?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antworten!

  • Hallo Joanna26,


    Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gefordert werden.


    ob und in welcher Höhe du TU zahlen musst hängt in erster Linie von der Höhe deines Einkommen ab.


    Mit der Krankheit und der Verwendung hat dies erst mal nichts zu tun.


    edy

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  • edy, eine ganz kleine Korrektur: Trennungsunterhalt muss nicht zwingend bis zur Scheidung gezahlt werden, sondern nur ein Jahr ist zwingend vorgesehen. Ob länger gezahlt werden muss, das ist eine Einzelfallentscheidung.


    Man müsste natürlich auch wissen, wie die Einkommenslage ist, ob andere Unterhaltsberechtigte da sind und dann mal die Einkommen bereinigen, auf den Punkt genau rechnen. Ist das denn geschehen?


    Unerheblich ist, wie der Betroffene sein Geld ausgibt. Das hat allenfalls den Betreuer zu interessieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Joanna,

    Wo hast du die Trennungsunterlagen unterschrieben?

    War er da schon unter Betreuung?


    Gruß frase

    Ich habe unterschrieben, dass wir ab Juli 2019 getrennt wirtschaften, schlafen etc.

    Damals stand er leider noch nicht unter Betreuung.


    Aber wenn eine Trennung auch rechtens ist, wenn er psychisch krank ist, dann hab ich keine Chancen.


    Das ist so unfair.


    Ich danke euch für eure Antworten!

  • Er ist seit November aufgrund der Krankheit entmündigt und untersteht einem gesetzlichen Betreuer.

    Hier gibt es einiges zu beachten. Wenn der Betreuer den Antrag unterstützt sieht es eher schlecht für dich aus.

    Tut er das jedoch nicht, weil er ja anderer Meinung ist, kann möglicherweise der Antrag scheitern.

    Ich würde mal den gesetzlichen Betreuer dazu kontaktieren.


    Gruß


    frase