Barunterhalt im Wechselmodell mit neuen eheähnlichen Partnerschaften

  • Hallo zusammen,


    ich bin geschieden und habe zwei Kinder mit meiner Ex-Frau.

    Wir erziehen in die Kinder im Wechselmodell (50-50).

    Hierbei ist es so, dass beide Elternteile sich gegenseitig BU zahlen.

    Soweit haben wir das mit einem Rechner im Internet gerechnet, bei dem die Grundlage unsere beiden Monatsgehälter sind.


    Da wir aber beide in neuen eheähnlichen Partnerschaften leben; also gemeinsames Wirtschaften und auch neue gemeinsame Kinder, stellt sich die Frage, ob es korrekt ist für die Rechnung der BU nur das monatliche Gehalt der Eltern zu verwenden oder ob hier eigentlich das monatliche Geld der eheähnlichen Gemeinschaften relevant ist.


    Vielen Dank für jeden Hinweis!

    Gruß Miberto Angelo

  • Hi timekeeper,

    danke für die Antwort.

    Ist das auch der Fall wenn z.B. ein Elternteil gar kein Einkommen mehr bezieht, weil der neue Partner die Versorgung der gesamten Gemeinschaft (inklusive der Kinder im Wechselmodell) deckt?

    Danke!