Beistandschaft Jugendamt

  • Hallo, erstmal vielen Dank, dass es eine Plattform wie diese gibt.


    Ich bin seit 2 Jahren von meiner Ex-Frau geschieden und wir haben 2 Kinder. Einen Sohn (15) und eine Tochter (16). Unser Sohn lebt seit 1.5 Jahren bei mir und unsere Tochter seit der Trennung bei meiner Ex-Frau. Anfangs haben beide Kinder bei ihr gelebt, aber mein Sohn hat es dort nicht mehr ausgehalten, er verstand sich überhaupt nicht mit dem Partner meiner Ex-Frau.


    Alles lief eigentlich glatt nach der Trennung, der Kindesunterhalt wurde festgesetzt und ich bezahlte monatlich immer pünktlich. Auch für Klassenfahrten, Zahnspangen und Taschengeld. Die Kinder kamen alle 2 Wochenenden zu mir usw.

    Bis zu dem Tag, an dem mein Sohn nicht mehr dort bleiben wollte, weil er sich mit dem Partner meiner Ex-Frau nicht versteht. Ich sagte okay, er kann gerne zu mir kommen und bei mir leben. Ich dachte, das wird schön, denn zu dem Zeitpunkt war ich mit meiner neuen Partnerin dran, endlich zusammen zu ziehen, und wir konnten noch rechtzeitig ein Haus mit einem Schlafzimmer mehr suchen.


    Ab jetzt ging der Krieg los. Sie bekam monatlich das Kindergeld für meinen Sohn weiter und sie überwies es mir nicht. Unterhalt zahlte ich keinen mehr, da ja nun ein Kind bei jedem Elternteil lebt. Als ich nach 2 Monaten dann mal nach dem Kindergeld fragte, kam gleich ein Anwaltschreiben, dass sie Aufstockungsunterhalt möchte, obwohl sie da schon fast 2 Jahre mit ihrem Partner zusammenlebte. Ich gleich zu meinem Anwalt, doch angeblich müsste man bis Juli2020 warten, bis man wirklich von einer Lebensgemeinschaft reden kann.

    Nun haben wir Juli und ich stellte die Zahlung ein. Einen Tag später kam dann ein Brief vom Jugendamt: Beistandschaft und ich soll erstmal 330 Euro Unterhalt für meine Tochter zahlen.


    Ich rief am selben Tag noch beim Jugendamt an, was das solle, da meine Ex-Frau ja auch kein Unterhalt an meinen Sohn zahlen würde... Ich könne ja das Gleiche für meinen Sohn beantragen, hiess es dann.


    Ich bin fertig mit den Nerven, ständig kommt was neues, sie arbeitet Vollzeit, ihr Partner verdient mehr als ich, unterm Strich haben sie mehr Geld zur Verfügung als wir... Warum kann man nicht einfach Ruhe geben... Was kommt danach?


    Vielen Dank und sorry für den langen Text, musste mal Luft machen. :thumbsup:

  • Hi,


    du kannst die Ansprüche der Tochter auf Unterhalt nicht mit den Ansprüchen des Sohnes auf Unterhalt (gegen die Mutter) verrechnen. Du kannst ja auch nicht die Schulden deiner Nachbarin mit deinen Forderungen gegen denselben Gläubiger verrechnen. So geht das gar nicht.


    Du musst für die Tochter zahlen, ganz ohne wenn und aber. Und die Ex muss für den Sohn zahlen, auch ganz ohne wenn und aber. Und das Kindergeld für den Sohn sollte schleunigst auf dich umgestellt werden.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die rasche Antwort.

    Das Kindergeld wurde mittlerweile umgeschrieben. Das läuft jetzt alles richtig.

    Ich finde es einfach ein Unding, alle Mittel in Betracht zu ziehen, jeden holbaren Cent zu nehmen. Ich sehe unsere Tochter viel öfter, als sie unseren Sohn. Es wird sich nicht gekümmert.

    Kann man den Unterhalt eigentlich auf das Konto der Kinder überweisen, dass die Kinder auch tatsächlich etwas davon haben?


    Vielen lieben Dank,

    L

  • Hallo LT,


    folge doch dem Rat des JA und beantrage auch eine Beistandsschaft für deinen Sohn.

    Du hast dann weniger Streit, denn die Prüfungen führt das JA durch.

    Das ist eine saubere Lösung in deinem Fall.

    Du zahlst für deine Tochter die bei der Mutter lebt und die Mutter zahlt für den Sohn, der bei dir lebt.

    Lass mal die Gedankenspiele zu den Familieneinkünften ruhen, das ist unerheblich.

    Sei froh, das die Mutter eigene Einkünfte hat um den Unterhalt leisten zu können!

    Auch die Besuchsaufwendungen für deine Tochter, solltest du nicht mit den Besuchsaufwendungen deines Sohnes vergleichen.

    Er führt bei dir jetzt anscheinend ein glückliches Leben, das ist viel wichtiger.

    Noch eine Frage, gab es für die Unterhaltszahlungen Titulierungen?


    Gruß


    frase

  • Hallo Lautrer_Teufel,


    natürlich besteht auch noch die Möglichkeit (falls du nicht wieder verheiratet bist) Unterhaltsvorschuss bei der UVG_Kasse zu beantragen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo LT,


    da nun eine gegenseitige Unterhaltsregelung über des JA laufen wird, verlangt das JA bestimmt auch eine Titulierung.

    Hier ist darauf zu achten, das der Titel nur bis zur Volljährigkeit begrenzt werden sollte.

    (Ab 18 werden dann die "Karten" neu gemischt und man verhandelt eigentlich mit den volljährigen Kindern direkt.)


    Gruß


    frase