Übernachtung in einer Wg

  • Moin auch,

    nach einer schmutzigen Trennung von Seiten der Mutter während ich auf einem Schiff arbeiten war im Januar haben wir anscheinend ein Problem mit dem Umgangsrecht unserer Tochter.

    Da ich vom Schiff aus nicht wirklich etwas regeln konnte musste so schnell wie möglich etwas her, dies endete in einer WG.

    Gibt es eine Regelung oder irgendwas in der Art die dagegen spricht das die kleine am We bei mir bleibt?

    Welche voraussetzungen müssen / sollten in diesem Fall gegeben sein? Damit ich es durchsetzen / umsetzen kann.

    Ein paar Fakten,


    Sie wird im September 2 Jahre alt


    Geteiltes Sorgerecht


    Derzeit findet ein sehr positiver Umgang 2 mal pro Woche für 2.5 Std und alle 2 Wochen 3 mal statt, leider reicht mir das nicht.


    Eine Beratung durch die AWO findet bereits statt ist aber aus meiner Perspektive eher kontraproduktiv da wir mittlerweile die 4te Abmachung haben und somit keine kontinuierliche Besuchszeiten an die sich das Kind gewöhnen kann.

    Der Betreuer ist ebenfalls etwas seltsam, 3 mal musste ich bis jetzt bei unseren Terminen spontane Entscheidungen bezüglich der Besuchszeiten treffen die im Nachhinein nicht sehr positiv waren.


    Der neue Partner meiner Ex wurde bei der kleinen direkt mit einbezogen. (Was ich davon halte und darüber denke steht auf einem anderen Blatt.)


    Ich habe weder ein Alkohol, Drogen, Gewalt oder Schreien Problem...


    Leider ist kein PKW vorhanden da ich auf einem Schiff arbeite. ( Derzeit nicht da Aida im Moment nicht fährt)

    Wann es für mich beruflich weiter geht steht noch offen und daher möchte ich die Zeit mit ihr bestmöglich nutzen, da wenn ich auf See bin sie 4 Monate nicht persönlich sehen kann.


    Die Entfernung zwischen den beiden Wohnungen beträgt 32km.


    Ich möchte nicht sondern WILL für meine Tochter nur das Beste da sie nicht so aufwachsen soll wie ich was die Elternteile angeht.

    Kann mir bei der Frage jemand helfen?


    MfG

    Sascha

  • Hi,


    bei so einer Ausnahmesituation ist es schwierig, eine befriedigende und praktizierbare Lösung zu finden. Daran scheitert im Augenblick wohl auch die AWO. Ganz sicherlich ist die Wohnsituation kein Grund, das Kind nicht bei dir übernachten zu lassen. Die Frage, die sich mir stellt, die ist allerdings, wie eine dauerhafte Lösung aussehen soll. So viel wie möglich wenn du an Land bist, das ist beim Alter des Kindes keine Lösung. Man sollte für die Zeit des Landganges eine regelmäßige Lösung erarbeiten. Da bietet sich für mich der Standart an, also alle 14 Tage die Wochenenden. Das ist klar, das wird das Kind auch sehr schnell verstehen.


    Herzlichst


    TK