Unterhalt kürzen/ausfallen lassen für Fehlzeiten in der Schule

  • Hallo Community,


    Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, allerdings bin ich nach einer längeren Google Suche immer wieder auf dieses Forum gestoßen und da ich noch keine Antwort gefunden habe, wollte ich einfach mal meine Frage hier stellen.


    Ich bin 21 und wohne noch bei meiner Mutter, ich bin beginne jetzt in einer Woche mein zweites Ausbildungsjahr. Meine Eltern sind schon etwas länger geschieden und mein Vater zahlt Unterhalt. Das lief auch alles ganz gut die letzten Jahre, außer wenn es um Zeugnisse geht. Mein Vater will mein Zeugnis immer direkt sehen, ansonsten wird direkt gedroht, das kein Unterhalt gezahlt wird. Und selbst wenn er sie sieht, ist er dann meistens mit meinen Fehlzeiten unzufrieden. In der Vergangenheit hatte meine Mutter das immer über das Jugendamt geregelt. Das werde ich auch weiterhin tun, allerdings würde es mich trotzdem interessieren, ob er im Recht ist. Mein Abschlusszeugnis für das erste Jahr hatte viele Fehlzeiten, allerdings wegen Covid-19 werden alle Schüler automatisch ins zweite Jahr versetzt. Ich bin kein schlechter Schüler und will das Jahr nicht wiederholen. Mein Vater will allerdings die Tage die ich gefehlt habe zusammen rechnen und dann so lange keinen Unterhalt zahlen, und dann auch nur die Hälfte. Ist so etwas überhaupt erlaubt?
    Außerdem habe ich eine weitere Frage, ich werden in meinem zweiten Jahr Geld verdienen, da ich zwei Tage in der Schule bin und drei im Betrieb, wie stark wirkt sich das auf den Unterhalt aus. Ich bekomme momentan um die 380€ im Monat und würde in der Ausbildung pro Monat 200€ verdienen.


    Ich hoffe Ihr könnt mit meinem komischen Problem etwas anfangen, ich werde weitere Fragen die aufkommen natürlich beantworten.

    MFG


    Juneus

  • Hi,


    in deinem Alter wird das Jugendamt kaum helfen. Ist einfach nicht mehr zuständig. Ob dein Vater noch Unterhalt zahlen muss, das können wir im Augenblick nicht abschätzen, in Ermangelung detaillierter Angaben. Da ist dein eigener Verdienst einzuberechnen, der Verdienst der Mutter und das volle Kindergeld. Das mal zur ganz groben Orientierung.


    Du bist verpflichtet, die Ausbildung zügig zu absolvieren. Wenn es von dir verschuldet zu einer Jahreswiederholung kommt, könnte man das gegebenenfalls anzweifeln. Wäre dann eine Einzelfallentscheidung. Um das nicht zu riskieren sollte es doch möglich sein, die Fehlzeiten zu reduzieren. Was spricht dagegen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Jeneus,


    unentschuldigte Fehlzeiten sind oft ein K.O.-Kriterium, wenn es um deine spätere Bewerbung geht. Das solltest du auch mal bedenken.

    Welcher Arbeitgeber möchte schon einen "Bummelanten" beschäftigen.

    Daher ist der Hebel, den dein Vater hier einsetzt keine schlechte Idee.

    Pass auch auf, das die Schule dich nicht feuert, auch hier besteht ein erhebliches Risiko, bei erreichen einer bestimmten Anzahl von unentschuldigten Fehltagen.

    Ich vertrete aber auch die Auffassung, das man den Unterhalt nicht kürzen darf, wenn das Ausbildungsziel stringend erreicht wird.

    Gibt es einen Unterhaltstitel über das 18 Lebensjahr hinaus?

    Wenn nicht, kann es sein, das du den gekürzten Unterhalt selber einklagen musst.

    Deine Chancen kannst du dir dann selber ausrechenen, auch ein Gericht sieht es nicht gerne , wenn unentschuldigtes Fehlen vorliegt.

    Deine Einkünfte werden abzüglich eines Freibetrages auf den Unterhalt angerechent.

    Mit 21 Jahren sollte man langsam auch dafür sorgen, sein Leben selber zu finanzieren.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    noch in Ergänzung: solange der Fragesteller nicht wiederholen muss, hat der Vater kein Recht, den Unterhalt zu kürzen. Aber da scheint ja eine kritische Situation da zu sein, wenn er sich schon darauf beruft, dass ja wegen Corona alle versetzt wurden.


    Das Verhalten muss also unbedingt geändert werden. Wegen der beruflichen Entwicklung später, aber auch wegen Absicherung des Unterhalts für die Dauer der Aubildung.


    Herzlichst


    TK