Unterhalt für Zweitausbildung

  • Hallo,

    meine Nochehefrau und ich sind mit Ablauf des Trennungsjahres 3 Jahre und 7 Monate verheiratet (kinderlos). Während der Ehe hat sie - jedenfalls brutto - besser verdient als ich. Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres hat sie ihre Festanstellung gekündigt und eine Zweitausbildung begonnen. Dort verdient sie natürlich deutlich weniger als in der Ehe, ca. ein Drittel. Nun möchte sie Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt geltend machen. Um das durchzusetzen gibt sie an, dass sie ihren alten Beruf aus psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann. Als Beweis legte sie eine zweitägige Krankmeldung vom Hausarzt vor, hat anschließend noch fast ein Jahr im Beruf gearbeitet und war vor Beginn ihrer neuen Ausbildung 8 Wochen krankgeschrieben. Die Krankmeldung erfolgte wieder durch den gleichen Hausarzt. Sie verlangt Unterhalt bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, die 3 Jahre dauert. Wie schätzt ihr die Situation ein? Steht ihr was zu?

    Ich wohne im ehelichen Haus, was noch hoch belastet ist und was ich gerne übernehmen möchte. Leider zieht sie die Scheidung sehr in die Länge. Sie hat bereits den 2. Beschluss vom Gericht erhalten, weil sie auf Anfragen nicht reagiert. Danke und liebe Grüße

  • Hallo Sanchi,


    ich kann Dir dazu leider keine Antwort geben, sondern nur Kraft und Mut wünschen. Je mehr ich mich mit solchen Dingen befasse, desto fassungsloser bin ich, was hier in diesem Land mit uns Männern abgezogen wird. Einfach bitter.


    Wenn Deine ExFrau sich dafür entschieden hat eine zweite Ausbildung zu machen. Ihr Problem. Soll sie zusehen. Unfassbar!


    Wünsche Dir, dass Du da irgendwie heil rauskommst.


    LG


    Unkrautvergehtnicht

  • Hi,


    also unkraut, steck mal schleunigst die Geschlechterkeule wieder ein. Was ein Blödsinn.


    So, nun zur eigentlichen Frage. Die Scheidung wird sich so lange hinziehen, bis man entweder drei Jahre getrennt lebt oder aber sich nach einem Jahr der Trennung alles einvernehmlich hin bekommt. Davon seid ihr ja offensichtlich noch weit entfernt.


    Es ist schwer, hier eine Prognose abzugeben. Allerdings müsste für nachehelichen Unterhalt schon sehr genau dargelegt werden, dass sie wirklich diese Gehaltsminderung nicht zu vertreten hat. Da langen AUBs mit Sicherheit nicht. Das würde auf ein Sachverständigengutachten hinaus laufen. Teuer, ob sie sich das leisten kann? Für mich bleibt der Unterhalt während der Trennungszeit. Es ist insoweit ein weit verbreiteter Irrtum, dass Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu zahlen ist. Geh da mal von einem Jahr aus.


    So, jetzt kommt die Gegenrechnung. Du zahlst das Haus alleine ab? Sie ist ja wohl Miteigentümerin, auch Kreditnehmerin? Dann müsste sie sich hälftig an dem Abtrag beteiligen, auch an Versicherungen, Grundsteuer. Sie könnte allerdings für ihren Teil eine Nutzungsentschädigung verlangen. Mal in der Richtung spitz rechnen. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK