Zeitpunkt / Timing für Antragstellung "Hilfe zur Pflege"

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen :).


    Meine Mutter ist seit längerem im Pflegeheim mit Pflegegrad 2, Demenz. Bisher hat sie den Unterschiedsbetrag zwischen ihrer Rente und den Heimkosten (abzgl. Anteil der Pflegekasse) aus eigenem Bankguthaben bestritten. Kein weiteres Vermögen oder Einkünfte. Jetzt kommt ihr Banksaldo langsam in den Bereich von 5.000 EUR, Schonvermögen. Mein Einkommen liegt weit unterhalb der 100.000 EUR p.a.


    Wann wäre der Zeitpunkt, beim Sozialamt den Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen ?


    Ich frage deshalb, weil die monatl. Heimkosten (abzgl. der Erstattung der Pflegekasse für Pflegegrad 2) immer anfangs des Monats für den gesamten laufenden Monat von ihrem Konto abgebucht werden (also z.B. am 07. August 2.300 EUR für den August), aber die Rente ihrem Bankkonto erst am Monatsletzten (also z.B. 1.600 EUR am 30. August) gutgeschrieben werden. Wenn sie also beispielsweise am 01. August einen Kontostand von 6.800 EUR Guthaben hat, würde am 7.8. das Pflegeheim 2.300 EUR abbuchen und der Kontostand beträge 4.500 EUR am 07.08. Also unter dem Schonvermögensbetrag von 5.000 EUR. Allerdings kämen am 30.08. wieder 1.600 Rentengutschrift auf dem Bankkonto an, der neue Kontostand beträge dann 6.100 EUR. Am 07.09 im nächsten Monat bucht wieder das Pflegeheim 2.300 EUR ab, der Kontostand beträge dann 3.800 EUR. Renteneingang 30.09. 1.600 EUR = Kontostand per 30.09. 5.400 EUR. Pflegeheim bucht ab 07.10. 2.300 EUR = Kontostand 3.100 EUR am 07.10., Renteneingang 1.600 am 30.10. = Kontostand 4.700 EUR.


    Weiß jemand, wie man da am besten vorgeht ?


    Viele Grüße


    Sohnemann:)

  • Hallo Sohnemann,


    du kannst den Antrag für deine Mutter sofort stellen. Ab Tag der Antragstellung springt die Sozialhilfe (mit Hilfe zur Pflege ein)

    Da die Bearbeitung aber einige Wochen/ bei mir sogar Monate dauerte, ist es sinnvoll, den Antrag schnellstens zu stellen.

    Mach dir keine Gedanken über die Zahlungstermine, wenn das Amt da was will, wird es sich schon melden.

    Es gibt ja auch die Möglichkeit einer taggenauen Berechnung. Das ist nicht dein Problem.

    Deiner Mutter steht eigentlich auch eine angemessene Bestattungsvorsorge zu.

    Das handhabt jedes Amt etwas anders. Wenn da noch nichts geregelt ist, dann kann ein Treuhandkonto bei einem Bestatter eröffnet werden.


    Gruß frase

  • Hallo Sohnemann,


    du kannst den Antrag für deine Mutter sofort stellen. Ab Tag der Antragstellung springt die Sozialhilfe (mit Hilfe zur Pflege ein)


    Das ist ja toll, damit hätte ich nicht gerechnet ! Geht sofort los ! :) :saint:

    Deiner Mutter steht eigentlich auch eine angemessene Bestattungsvorsorge zu.

    Das handhabt jedes Amt etwas anders. Wenn da noch nichts geregelt ist, dann kann ein Treuhandkonto bei einem Bestatter eröffnet werden.


    Gruß frase

    Ja, das hatte ich vor Monaten bereits geregelt. Geld ist schon auf dem Treuhandkonto beim Bestatter dafür :thumbsup:

  • Das ist ja toll, damit hätte ich nicht gerechnet ! Geht sofort los !

    Was soll den passieren?

    Stellt das Amt fest, das deine Mutter zuviel Schonvermögen hat, gibt es eben erst ab Tag X Hilfe zur Pflege oder du stellst den Antrag nochmal.

    Ich sehe da kein Problem.

    Super, das du die Vorsorge schon errichtet hast.


    Gruß


    frase

  • Hallo Sohnemann,



    Da die Bearbeitung aber einige Wochen/ bei mir sogar Monate dauerte, ist es sinnvoll, den Antrag schnellstens zu stellen.

    Gruß frase

    Nur, was passiert, wenn es so lange dauert mit der Antragsbearbeitung, falls das Schonvermögen zwischenzeitlich unter die 5.000 EUR rutscht. Füllt das Sozialamt dann im Falle der Genehmigung des Antrages die "Lücke" zu den 5.000 EUR auf dem Konto meiner Mutter wieder auf ?


    Oder kann ich dem Pflegeheim die Antragsstellung beim Sozialamt "zur Kenntnis" geben und die Zahlungen an das Pflegeheim solange einstellen, bis das Sozialamt den Antrag bewilligt hat und selber "nachzahlt" ?


    Gruss


    Sohnemann

  • Hallo Sohnemann,


    das Amt füllt nichts auf, ab Tag des Antragseinganges (daher möglichst Einschreiben oder persönlich mit Quittung abgeben) wird rückwirkend gezahlt.

    Sollte dann eine Überzahlung im Hein auflaufen, wird das mit dem Heim zu klären sein.

    Oder kann ich dem Pflegeheim die Antragsstellung beim Sozialamt "zur Kenntnis" geben und die Zahlungen an das Pflegeheim solange einstellen, bis das Sozialamt den Antrag bewilligt hat und selber "nachzahlt" ?

    Das würde ich nicht tun. Wer der Vertragspartner ist, ist auch zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.

    Natürlich kannst du das Heim über den Vorgang informieren, die machen das ja öfter.

    Du brauchst eh den Heimvertrag, das Pflegegutachten und natürlich die ganzen fiskalischen Unterlagen von deiner Mutter.


    Gruß


    frase

  • das Amt füllt nichts auf, ab Tag des Antragseinganges (daher möglichst Einschreiben oder persönlich mit Quittung abgeben) wird rückwirkend gezahlt.

    Vielen Dank für Deine Infos, wirklich sehr hilfreich für mich ! :)


    Mich würden in diesem Zusammenhang noch die "Geldbewegungen" interessieren: Zahlt das Amt, um in meinem o.a. Beispiel zu bleiben, 2.300 EUR monatlich (nach dem Abschluss seiner Antragsprüfungen) direkt an das Pflegeheim, oder auf das Bankkonto meiner Mutter, von dem ja bisher das Heim auch monatlich abbucht ?


    Gruss


    Sohnemann

  • Hallo Sohnemann,


    das kann ich dir nicht genau sagen. Bei mir ist es so, das von Sozialamt ein Bescheid über die Zahlung von Hilfe zur Pflege ergeht.

    Dort steht der Betrag, den das Amt zahlt und auch das Konto, bei meiner Mutter ist es direkt das Heim.

    Dann steht auf dem Bescheid der Eigenanteil, der monatlich zu zahlen ist, den überweise ich an das Heim vom Konto meiner Mutter.

    Da es ja auch noch eine "Taschengeldanspruch" gibt, wird der extra ausgewiesen.

    Da sich ja die Rente jährlich ändert, wird jedes Jahr neu gerechnet.

    Auch die Heimkosten steigen ja.


    Mit dem Antrag wird deine Mutter ja vom Selbstzahler zu einem "Sozialfall", da wird das Heim schon aufpassen, das die ihr Geld bekommen.


    Gruß


    frase

  • Hallo,

    meine Schwiegermutter war erst Selbstzahhler bis das eigene Vermögen auf 5 TEUR + Bestattungsvorsorge aufgebracht war. Als Sozialfall wurde vom Sozialamt die Differenz auf das Heimkonto und das Taschengeld auf ihr Konto überwiesen. So sollte es laufen.

    Viele Grüße

    SGB VIi

  • Hallo SGB XII,


    Danke für deine Information.

    Antrag wurde aber gestellt, ist ja kein Selbstläufer?

    Taschengeld kann auch bei der Berechnung der Sozialhilfe so berücksichtigt werde, das es auf dem Konto verbleibt.

    Dann ist der zu zahlende Eigenanteil darauf anzupassen.


    Gruß


    frase

  • UPDATE


    So, ich habe beim zuständigen SHT "Hilfe zur Pflege" für Mutti beantragt.


    Mit dem Pflegeheim habe ich gesprochen, ich soll ab sofort nur noch die Rechnungen bzw. die Rechnungsanteile an sie überweisen (an das Pflegeheim) für Mutti, die Mutter´s Konto nicht unter 5.000 EUR sinken lassen. Bis über den Antrag durch den SHT entschieden ist. Das ist doch schon mal kundenfreundlich :)


    Gruss


    Sohnemann

  • Bloss aufpassen, dass durch Renteneingang (die Wertstellung ist meist Monatsende) der Freibetrag zum Ersten des Folgemonats *nicht* wieder über 5000€ klettert. Dann zahlt das SA für den Monat nämlich genau *NULL*... Für die ist immer der Erste der Stichtag. Daher will das SA nämlich immer gerne die Kontensaldi zum Ersten sehen. Auch Wohngeld beantragen, wenn das in Eurem Bezirk ein Thema ist. Alle Geldeingänge direkt per Abtretungsvertrag an die Pflegeeinrichtung überweisen und nicht erst dem privaten Konto gutschreiben lassen.


    Lieber Mutti noch etwas "Geld ausgeben lassen" um rechnerisch auf deutlich weniger als die 5000,00€ Guthaben zu kommen. (Das Geld kann man ja unter seinem eigenen Namen irgendwo parken oder anlegen)


    Immer bedenken - Das SA ist keine Wohlfahrtseinrichtung. Auch wenn Angestellte sich am Telefon immer freundlich geben und der bisherige Briefverkehr problemlos verlief... Die können auch ganz anders, wenn es um deren Kohle geht!


    ~Exo~

  • Bloss aufpassen, dass durch Renteneingang (die Wertstellung ist meist Monatsende) der Freibetrag zum Ersten des Folgemonats *nicht* wieder über 5000€ klettert. Dann zahlt das SA für den Monat nämlich genau *NULL*...

    Wenn ich das richtig verstehe, meinst Du z.B.:


    Wenn der Kontostand von Mutter am 28.08.20 EUR 4.050 EUR ist und die Rente am 31.08. mit 1.600 EUR eingeht, beträgt der Kontostand am 01.09. EUR 5.650. Wenn das Heim am 03.09.20 die 2.300 EUR für den September abbucht, wäre der Kontostand gesunken auf 3.350 EUR. Der nächste Renteneingang am 30.09. würde den Kontostand auf 4.950 bringen. Damit wäre ja im gesamten September ein Kontostand von unter 5.000 EUR gewesen, mit Ausnahme der ersten 3 Tage im September.


    Und das Amt würde für September NICHTS zahlen ? ;(


    Gruss Sohnemann

  • Die 5000 € Schonvermögen sind ja nur ein Richtwert.


    Es kommt also auf den Zeitpunkt an, wie du es schon in deiner Frage schreibts.


    Für den Antrag musst du Kontoauszüge vorlegen. Hier also genau darauf achten, an welchem Tag man die erstellt.

    Ich hatte es so gemacht, das ich kurz vor Renteneingang, die Kontoauszüge für drei Monate rückwirkend gezogen habe.

    An dem Tag habe ich mir gleich eine aktuelle Kontoabfrage für meine Mutter besorgt und eingereicht.

    Es gibt ja auch noch Wertstellungszeiten usw..

    Eine weitere Möglichkeit, du "kaufst für deine Mutter einen neuen TV für 700 ", oder bist anders kreativ...


    In Berlin galt das Datum des Monats der Antragstellung für die Bearbeitung durch den SHT.


    Gruß


    frase

  • Genau das ist der Fall und wurde auch von den Richtern so gesehen. Ich hatte sogar (erfolglos) dagegen geklagt.

    Aber das Konto wo man einen kleinen Teil von Muttis Geld parkt muss ja nicht ihr eigenes sein...

    Man muss nur verhindern, dass irgendwie das Schonvermögen über die Grenze klettert, auch wenn es nur für einen Tag ist.

    Damit geht man jeder Diskussion und Zahlungsverweigerung aus dem Weg.


    Gruß

    Exo

  • Auch Wohngeld beantragen, wenn das in Eurem Bezirk ein Thema ist.

    Ich will jetzt zusätzlich zur "Hilfe zur Pflege" auch "Pflegewohngeld" beantragen. Bundesland NRW.


    Damit habe ich jetzt zwei verschiedene zuständige Sozialhilfeträger: SHT für Hilfe zur Pflege ist Landkreis A (NRW), weil Mutter vor der Aufnahme in das Pflegeheim dort ihren Wohnsitz hatte. Zuständig für das Pflegewohngeld wäre Landkreis B (NRW), weil das Pflegeheim dort liegt.


    Ich krieg´ein "Hörnchen" ||. Krank was ? Welchem SHT gebe ich denn jetzt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre zur Prüfung, ob Mutter was Rückforderbares verschenkt hat ? Wenn ich "Nachdrucke" bei dem Banken anfordere, wird das teuer...<X


    Gruss


    Sohnemann