Zeitpunkt / Timing für Antragstellung "Hilfe zur Pflege"

  • Wer hat denn den Nachweis der letzten 10 Jahren verlangt?


    Für das Pflegewohngeld benötigst du ja glaube erstmal die Bewilligung der Sozialhilfe.

    Dann die Wohnkosten vom Heim, damit das Wohngeld berechnet werden kann.

    Verlange also die Belege vom Sozialamt zurück (oder mach gleich eine Kopie), kannst es ja begründen.


    Gruß


    frase

  • Für das Pflegewohngeld benötigst du ja glaube erstmal die Bewilligung der Sozialhilfe.

    Das Pflegewohngeld ist in NRW eine "Bezuschussung der investiven Heimkosten" (also lediglich eines von mehreren Kostenbestandteilen der Heimkosten) für Heimbewohner, dazu ist mind. Pflegegrad 2 erforderlich, ausserdem gibt es Einkommengrenzen und ein Schonvermögen von 10.000 EUR (!) für Alleinstehende. Der Bezug von Sozialhilfe ist keine Vorbedingung, meines Wissens. Bei der "Hilfe zur Pflege" gilt ein Schonvermögen von 5.000 EUR für Alleinstehende. Also kann man das Pflegewohngeld schon beantragen, wenn das Konto nur noch 10.000 EUR oder weniger aufweist und die Einkünfte (abzgl. Anteil der Pflegkasse) die Heimkosten übersteigen. Pflegewohngeld wird dann ggfs.. auf die "Hilfe zur Pflege" angerechnet, beides unabhängig voneinander geht logischerweise nicht.


    Pflegewohngeld kann bis 3 Monate rückwirkend gewährt werden.


    Gruss


    Sohnemann

  • Ich will jetzt zusätzlich zur "Hilfe zur Pflege" auch "Pflegewohngeld" beantragen. Bundesland NRW.


    Damit habe ich jetzt zwei verschiedene zuständige Sozialhilfeträger: SHT für Hilfe zur Pflege ist Landkreis A (NRW), weil Mutter vor der Aufnahme in das Pflegeheim dort ihren Wohnsitz hatte. Zuständig für das Pflegewohngeld wäre Landkreis B (NRW), weil das Pflegeheim dort liegt.


    Ich krieg´ein "Hörnchen" ||. Krank was ? Welchem SHT gebe ich denn jetzt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre zur Prüfung, ob Mutter was Rückforderbares verschenkt hat ? Wenn ich "Nachdrucke" bei dem Banken anfordere, wird das teuer...<X

    Entschuldigung, ich muss meinen Beitrag Nr. 20 korrigieren: In meinem Fall ist nur ein Sozialhilfeträger zuständig, wie ich nachträglich erfahren habe. Sowohl für "Hilfe zur Pflege" als auch für "Pflegewohngeld (Bundesland NRW)" ist das Sozialamt des Landkreises zuständig, wo Mutter vor ihrer stationären Pflege ihren Wohnsitz hatte. Also in meinem Beispiel Landkreis A.


    Gott sei Dank ! :)


    Gruss


    Sohnemann

  • Ja, da hast Glück. Bei uns wollte das SA erst dann zahlen, wenn wirklich alle anderen Mittel beantragt wurden. Die Wohngeldbearbeitung hatte sich 3 Monate verzögert, da haben die eben so lange nichts mehr überwiesen... Wenn die Sachbearbeiterin dann noch Ihre Tage hat, dann stehst erstmal blöd und ohne Kohle da...

  • Mein Sachbearbeiter vom Sozialamt will jetzt viele Unterlagen von mir haben (Kontoauszüge, Rente, Versicherungen, etc.), welche Überraschung :). Ich habe das meiste die Jahre immer zeitnah eingescannt auf meinem Compudä, also liegt mir alles vor.


    Kann ich ihm, da er mir freundlicherweise auf dem Briefkopf standardmäßig seine eigene Behörden-Email-Adresse gegeben hat, die Unterlagen per Mail und als PDF-Dateien oder ZIP-Dateien rüber-beamen 8), wenn seine Postfach-Größe 20 MB verkraftet ??? Oder hat er ein Anrecht auf Papierkopien, die ich mit der gelben Post schicken muß ? Ich könnte ihn auch kommenden Montag deswegen anrufen, aber mich interessiert, ob er sich die "physische Darreichungsform" der Informationen auch aussuchen darf.


    Gruss


    Sohnemann

  • Hallo Sohnemann,


    beim Erstantrag wird oft die Papierform verlangt. Gibt es dann einen Vorgang mit entsprechender Nummer und der SB hat eine Mailadresse als Kontaktmöglichkeit angegeben, dann geht auch alles weitere per Mail. Das ist bei mir seit 3 Jahren ohne Probleme so und selbest der SB hatte mich darum gebeten.


    Gruß frase

  • UPDATE


    Ich durfte Anlagen zum Antrag (z.B. Kontoauszüge, Verträge, Policen, Bescheinigungen) per Email an den Sachbearbeiter senden. Das/die Antragsformular(e) und Erklärungen habe ich im Original per Schnecken-Post gesendet.


    Ab jetzt läuft die Uhr für die "B e a r b e i t u n g" :):evil:.


    Ich sehe in meinem Fall für den SHT nur zwei potentielle Ansatzpunkte der "Antragsabwehr":


    a) Mäkeln an der Bestattungsvorsorge, Vertragsgestaltung bzw. an der Höhe


    b) Erläutern von Kontobewegungen, z.B. warum Mutti im März 1993 EUR 500 bar vom Giro-Konto geholt hat und was sie damit "angestellt" hat :/.


    @ Exo:

    Ich bin bisher beruflich und auch privat im Umgang mit Behörden (hauptsächlich Finanzamt, aber auch Arbeitsamt) immer mit folgender Haltung "in die Schlacht" gezogen:


    Respektvoll und höflich, verbindlich im Ton aber "hart" in der Sache. Damit bin ich immer gut gefahren. Mal sehen, aus welchem Holz mein Sachbearbeiter bzw. seine Vorgesetzten geschnitzt sind. :thumbup:


    Drückt mir die Daumen,


    Sohnemann

  • Ich sehe in meinem Fall für den SHT nur zwei potentielle Ansatzpunkte der "Antragsabwehr":


    a) Mäkeln an der Bestattungsvorsorge, Vertragsgestaltung bzw. an der Höhe


    b) Erläutern von Kontobewegungen, z.B. warum Mutti im März 1993 EUR 500 bar vom Giro-Konto geholt hat und was sie damit "angestellt" hat :/ .

    Bestattungsvorsorge wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was die Höhe angeht.

    Wesentlich ist der Punkt, das man nicht auf ein normales Konto oder Sparbuch eingezahlt hat.

    Nur Treuhandkonnten oder Sterbegeldversicherungen sind geschützt.


    Normale Abhebungen bedürfen keiner Rechnschaft, hängt aber auch vom regelmäßigen Einkommen ab.


    Gruß


    frase

  • Eine normale Sterbepolice mit Rückkaufwert *kann* vom SA wie eine Lebensversicherung eingestuft werden. Die Erklärung, dass es wirtschaftlich völliger Unsinn ist, so eine Police vorzeitig aufzulösen (man macht hier hohe Verluste), zählt nicht. Nur die Bestattungspolicen, wo man treuhänderisch dem Bestatter Zugriff auf das Geld gibt, wurde anerkannt und nicht zum Vermögen dazugerechnet.

  • Eine normale Sterbepolice mit Rückkaufwert *kann* vom SA wie eine Lebensversicherung eingestuft werden.

    Ein wichtiger Hinweis. Hier kommt es auf mehrere Fakten an:


    1. Höhe der Versicherungsleistung

    2. Ist der Vertrag noch im Ansparmodus

    3. Wurde eine Abtretung vereinbart oder ist der Versicherungsnehmer der Begünstigte.


    Selbst wenn es in der Konstellation zu einer Forderung durch das Amt kommt, kann der Rückkauf bis zur maximal erlaubten Bestattungsvorsorge eingesetzt werden. Dazu dann eine "wasserfeste" Lösung suchen, diese ist auch noch nach dem Erstantrag möglich, denn die Bestattungsvorsorge ist durch verschiedene Urteile bestätigt worden.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    eine ehem. Bank meiner Mutter verlangt für die Beantwortung der Frage: "Gab es neben dem mir bekannten und ihnen benanntem Girokonto evtl. weitere Konten meiner Mutter bei Ihnen in den letzten 10 Jahren?"

    Ich habe diese Frage damals einfach mit Nein beantwortet - woher soll ich wissen, ob und wo meine Eltern möglicherweise noch überall Konten hatten?

  • Ich sehe in meinem Fall für den SHT nur zwei potentielle Ansatzpunkte der "Antragsabwehr":


    a) Mäkeln an der Bestattungsvorsorge, Vertragsgestaltung bzw. an der Höhe


    b) Erläutern von Kontobewegungen, z.B. warum Mutti im März 1993 EUR 500 bar vom Giro-Konto geholt hat und was sie damit "angestellt" hat :/ .

    Warum sind Kontobewegungen aus dem Jahr 1993 noch relevant? Das ist doch weit mehr als 10 Jahre her?

    Danke für kurze Aufklärung.

    Rosemarie

  • Hallo Rosemarie,


    ja, das ist natürlich ein Fehler. Sollte ein fiktives Beispiel sein, es muss heissen: ".... warum Mutti im März 2020 EUR 500 bar vom Giro-Konto geholt hat und was sie damit angestellt hat."


    Bisher kamen vom Sozialamt nur relativ harmlose Nachfragen zu dem einen oder anderen Sachverhalt. Läuft halt alles sehr langsam. Jetzt rechne ich aber mit einer baldigen Genehmigung, damit die stationäre Einrichtung mit den ungedeckten Heimkosten seit Antragsstellung rückwirkend ihr Geld bekommt.


    Viele Grüße


    Sohnemann :)

  • Bisher kamen vom Sozialamt nur relativ harmlose Nachfragen zu dem einen oder anderen Sachverhalt. Läuft halt alles sehr langsam. Jetzt rechne ich aber mit einer baldigen Genehmigung, damit die stationäre Einrichtung mit den ungedeckten Heimkosten seit Antragsstellung rückwirkend ihr Geld bekommt.

    Haha. Die alte Verzögerungstaktik von diesen $&?§$% Sozialämtern. Hatten diese bei mir ca. 3 Monate lang versucht. Nachfrage um Nachfrage... Dann gab es ein Schreiben vom Anwalt und 1 Woche später floss die Kohle. Es gibt tatsächlich noch Leute, die glauben sie hätten es hier mit der Wohlfahrt zu tun...