Vaterschaft anfechten

  • Hallo, ich habe die Vaterschaft meines unehelichen Sohnes (6) direkt nach der Geburt anerkannt. Nun bin ich seit einem Jahr von der Mutter getrennt. Ich hatte früher schon Zweifel das er mein Sohn ist, da sie noch mit ihrem Ex Monate lang zusammen Gelebt hat, bevor sie zu mir zog. Außerdem hatte sie schon Kontakt mit einem anderen Mann, als wir uns getrennt haben, dass deute für mich darauf hin, dass sie in der Lage ist und was ar mich zu betrügen und unehrlich zu sein.


    Wie kann ich nun die Vaterschaft anfechten, wie muss ich vorgehen um die Vaterschaft rechtens nachzuweisen oder zu Wiederlegen?
    ich möchte mir einfach sicher sein das er mein Sohn ist.
    sollte er nicht mein Sohn sein, wie werde ich das Sorgerecht los und wie den damit verbunden Unterhalt?


    Vielen Dank Vorab!

  • Hallo RiGi,



    Ich hatte früher schon Zweifel das er mein Sohn ist,

    dies könnte entscheidend sein.


    Wenn jemand deine früheren Zweifel bezeugen kann, könnte es zu spät sein.


    Ab dem ersten Zweifel dürfen nur 2 Jahre vergehen um die Vaterschaft anzufechten.


    Zitat

    Für die Anfechtung einer Vaterschaft besteht eine Frist von 2 Jahren. Diese Frist beginnt mit Zeitpunkt der Kenntnisnahme über die Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen und nicht mit der Geburt des Kindes.

    a. Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die Vaterschaft binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt gem. § 1600b Abs.1 S.2 BGB zu laufen, wenn der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.a. Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die Vaterschaft binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt gem. § 1600b Abs.1 S.2 BGB zu laufen, wenn der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Vielleicht hast du den Jungen lieb gewonnen ? dann steht dir zunächst natürlich ein


    regelmäßiger Umgang mit ihm zu.


    Das ist ein Laien-Forum. Bestehen Zweifel an den Antworten, solltest du ein Beratungsgespräch bei einem


    Fachanwalt vornehmen.


    edy

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