Pflegefall eingetreten, noch keine RWA, jetzt Immobilienkauf?

  • Bei der Berechnung des EU für UHP über der Grenze wird das ganze Besteck gezählt, also auch das Einkommen deinen Frau.

    Ja, wie man das berechnet, weiß ich grob. Ich habe mir auch schon das Buch von Hauß gekauft )


    Jetzt verstehe ich dein Problem und das wird kein einfache Lösung geben.

    diese Vorgehensweise ist zumindest nicht grundsätzlich falsch :), sie wurde schon paar mal diskutiert, zuletzt unter


    Irgendwie habe ich einen unangenehmen Gefühl, dass hier nichts helfen wird.

    Kann mir jemand sagen, was beim Elternunterhalt der Gegenstandswert ist? Die Höhe der jährlichen Unterhaltsleistung? Die Differenz zwischen dem, was SHT will und ich?


    Ein interessanter Link mit einer Antwort über Gehaltsumwandlungen.

    https://www.frag-einen-anwalt.…tungsgesetz--f344295.html

  • Hallo MF3,


    Es kommt ja erst zu einem "Gegenstandswert" wenn der SHT eine Klage gegen dich führt.

    Die EU- Berechnung ist ja kein widerspruchsfähiges Dokument.

    Wenn du also hier mit einigen Aspekten nicht einverstanden bist, dann schreibst du (oder dein Anwalt) eine Erwiederung und stellst deine Ansicht dar.

    Hier kannst du auch schon einen Teil der Forderung akzeptieren und zahlen.

    Es ist dann Sache des Amtes zu entscheiden, ob die Gesamtforderung weiter verfolgt wird.


    Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, das die Forderung p.a. als Grundlage dient.


    Gruß


    frase

  • Kann mir jemand sagen, was beim Elternunterhalt der Gegenstandswert ist? Die Höhe der jährlichen Unterhaltsleistung?


    Davon würde ich in deinem Fall ausgehen, zumindest solange es nicht darum geht dass der SHT Ansprüche für die Vergangenheit stellt, die länger als 1 Jahr zurückliegen.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Davon würde ich in deinem Fall ausgehen, zumindest solange es nicht darum geht dass der SHT Ansprüche für die Vergangenheit stellt, die länger als 1 Jahr zurückliegen.

    Für das Jahr 2021 bzw. 2021 und die 3-4 Monate in 2020?

    Ein einfacher anwaltlicher Brief kostet 1,3 vom Gegenstandswert nach RVG. Für komplexe Schreiben mehr. Bei der jährlicher Unterhaltsleistung und den üblichen Heimentgelten sind das … astronomische Summen. =O

  • auf welcher Grundlage sollte der SHT hier Ansprüche für die Verganheit geltend machen?

    Keine Grundlage aktuell, richtig. Kann sich nur dann ändern, wenn die Auseinandersetzung mit dem SHT in diesem Jahr beginnt und erst in einigen Jahren am Anwaltstisch bzw. vor Gericht landet.




    Ein einfacher anwaltlicher Brief kostet 1,3 vom Gegenstandswertnach RVG

    Nein, so kenne ich das nicht. Du vereinbarst mit dem Anwalt wie viel er macht und wie viel er dafür bekommt im Voraus, noch bevor er mit den Briefen anfängt. So zumindest im vorgerichtlichen Verfahren.

    Du kannst dem Anwalt auch gerne vorschlagen, dass ihr euch auf einen bestimmten Gegenstandswert X einigt. Wie gesagt, im vorgerichtlichen Verfahren.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hier kannst du auch schon einen Teil der Forderung akzeptieren und zahlen.

    Ich habe das mal durchgerechnet. Mit Abzug der Altersvorsorgebeiträgen, die wie wirklich voll ausschöpfen (nur bring das halt wenig sonst), könnte das noch relativ gut aussehen. Da bei mir die Lage nicht eindeutig ist, biete ich dem SHT ggf. auch freiwillig Zahlungen, um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen.


    Wenn es dir gelingt, da noch für das kommende Jahr (oder laufende Jahr) die Weichen anders zu stellen, könnte man versuchen den Antrag auf Sozialhilfe erst mit Beginn 2021 zu stellen und den Fehlbetrag bis dahin familiär aufzubringen.

    Das ist eine Idee. Ich fürchte aber, das Nicht- Stellen des
    Antrages und sondern das Bezahlen der Heimentgelte könnte genau so ein „Anhaltspunkt“
    für die Überschreitung der 100k Grenze ))


  • Hallo MF3,


    bevor du überhaupt einen Anwalt einschaltest, betreibst du die Kommunikation selber.

    Erst wenn das Amt wirklich Klage einreicht, weil du eben nicht deren Meinung bist, brauchst du den Rechtsbeistand.

    Ich fürchte aber, das Nicht- Stellen des
    Antrages und sondern das Bezahlen der Heimentgelte könnte genau so ein „Anhaltspunkt“
    für die Überschreitung der 100k Grenze ))

    Warum, es kann doch sein, das dein Vater erstmal seine Ersparnisse einsetzt?

    Das ist in vielen Fällen so und es gibt auch immer noch UHP, die freiwillig zahlen und das AEG nicht nutzen.

    Da sehe ich keinen Anhaltspunkt. Ist doch auch eine Frage der Höhe der notwendigen Sozialhilfe.

    Du solltest dich da mal schlau machen, was eigentlich wirklich vom Amt gezahlt werden müsste.


    Gruß


    frase

  • bevor du überhaupt einen Anwalt einschaltest, betreibst du die Kommunikation selber.

    Erst wenn das Amt wirklich Klage einreicht, weil du eben nicht deren Meinung bist, brauchst du den Rechtsbeistand.

    Ja. Ich gehe aber davon aus dass es schnell eskaliert. E.g. Ich will EstB 2020 in Januar einschicken, SHT will aber nicht warten. Ich stelle mir es so vor, dass es notwendig sein wird, einen Anwalt den Widerspruch schreiben zu lassen, um dem Ganzen Gewicht zu verleihen.

    In der alten Rechtsprechung haben die Gerichte vieles geklärt. Mit AEG ist vieles dagegen neue.


    Warum, es kann doch sein, das dein Vater erstmal seine Ersparnisse einsetzt?

    Das ist in vielen Fällen so und es gibt auch immer noch UHP, die freiwillig zahlen und das AEG nicht nutzen.

    Tja, hier wird es ziemlich zu zahlen sein. Wenn man vermögend wäre, wäre es einfach.



    Und Leute, danke für eure Antworten.

  • Hallo MF3,


    ich bin eigentlich eher der Optimist.

    Deine Situation ist ja noch vollkommen ungeklärt.

    Wenn ich es richtig verstanden haben, ist dein Vater im Heim, deine Mutter lebt aber noch zu hause.

    Stell dir vor, deine Eltern hätten keine Kinder.

    Jetzt reicht das Geld nicht um das Heim zu zahlen und Ersparnisse gibt es auch nicht.

    Antrag auf Sozialhilfe muss gestellt und sowohl deine Mutter als auch dein Vater werden in dieser Berechnung einbezogen.

    Das ist etwas kompliziert, führt dann aber zu dem Ergebnis, in welcher Höhe dein Vater im Heim Hilfe zur Pflege benötigt.

    Auch deine Mutter könnte dann Anspruch auf Sozialhilfe haben, möglicherweise GS-Anspruch besitzen.

    Mit dem AEG ist ja nun für fast alle Sozialleistungen die 100.000€ Grenze gezogen.

    Daher würdest du bei Überschreitung auch noch für dein Mutter aufkommen müssen, denn hier würde keine GS gezahlt werden.

    Es lohnt sich also strategisch vorzugehen.


    Der wichtigste Fakt bleibt bei dir die Grenze. Möglichst keine Anhaltspunkte liefern.

    Du hast von einem "Papiertiger" gesprochen. Meine Mutter hat seit Einführung GS erhalten.

    Ich habe nie eine Anfrage vom Amt zu meinem Einkommen erhalten.

    Erst mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege ging der Ärger los, denn da galt ja bis Ende 2019 das alte Recht.

    Warum glaubst du, das hier ein Amt nach deinen Einkünften fragt, wenn du (oder der Antragsteller) im Antrag da keine Hinweise zu gibt?

    Natürlich bleibt ein ungutes Gefühl, wenn man im Kopf den Gedanken hat, man liegt über der Grenze und müsste daher zahlen.

    Warte doch erstmal ab was das Amt macht und bereite dich für den Ernstfall vor.

    Schicke keinerlei Unterlagen von dir, wenn es nicht ausdrücklich gefordert wird.

    Warte ab, ob es überhaupt eine RWA für dich gibt.

    Dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.


    Gruß


    frase

  • Nochmals vielen Dank an alle für eure Hilfe!


    Warum glaubst du, das hier ein Amt nach deinen Einkünften fragt, wenn du (oder der Antragsteller) im Antrag da keine Hinweise zu gibt?

    Warum sollte er darauf verzichten? Wird im Antrag/Auskunft nach Beruf und dem Arbeitgeber gefragt? Angenommen, die beiden – der Beruf und Arbeitgeber – sind kein „Kfz-Mechaniker“ bei einem kleinen Laden oder so, sondern wenn theoretisch eine Chance besteht, dass die 100k Grenze überschritten werden kann. Keine Ahnung, „Ingenieur bei Daimler“, „Software – Entwickler bei SAP“ etc. Ich weiß nicht was die Leute da genau verdienen, gehe aber davon aus, dass es mehr als 100k sein kann. Dann geht es mit SHT los.

    Nur wenn es „Postzusteller/DHL“ angegeben ist, macht sich SHT wohl keine Mühe.



    Noch folgende Frage:   Ist für die Restmonaten September – Dezember in 2020 der Einkommen in 2020 entscheidend, oder in 2019. In anderen Worten: Der Antrag ist gestellt und SHT berechnet, ob ein potenzielle UHP zu Zahlungen nach AEG verpflichtet werden muss. Wird es aufgrund EstB für das Jahr 2020 oder 2019 entschieden. Ich glaube, gelesen zu haben 2020. So hier im Forum und bei Haufe „SHT kann vor …. nicht tätig werden“ etc.

  • im Antrag/Auskunftnach Beruf und dem Arbeitgeber gefragt


    Die Person, die den Antrag ausfüllt muss nicht unbedingt viel über den UHP wissen, sie muss z.B. den Arbeitgeber nicht wissen. M.E. wird im Antrag nach dem Arbeitgeber auch nicht gefragt, allerdings gibt es da kein einheitliches Muster.



    gelesen zu haben 2020

    Richtig gelesen.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Auch wenn im Antrag nach dem Beruf des potenziellen UHP gefragt wird, weiß der Antragsteller denn darüber Bescheid ?

    Der Antragsteller weiß vielleicht dass der UHP mal BWL studiert hat, aber muss er denn wirklich wissen ob der UHP heute Geschäftsführer oder Aushilfe ist..

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Auch wenn im Antrag nach dem Beruf des potenziellen UHP gefragt wird, weiß der Antragsteller denn darüber Bescheid ?

    Der Antragsteller weiß vielleicht dass der UHP mal BWL studiert hat, aber muss er denn wirklich wissen ob der UHP heute Geschäftsführer oder Aushilfe ist..

    Ich halte das für zu verkünstelt. Im Normalfall wird wohl erwartet, dass der Antragsteller zum Telefon greift und bei dem Sohn/Tochter das alles erfragt. Die Verweise auf Datenschutz etc. werden bei den meisten SHT wohl auch auf wenig Verständnis stoßen.


    Bei mir stellt sich jetzt z.B. die folgende Frage. Ich gehe davon aus, dass mein EStB 2020 e.g. unter Berücksichtigung der Werbekosten und Kapitaleinkünfte (Corona sei Dank) eindeutig unter 100k liegt. Sollte ich jetzt die Monate in 2020 selbst bezahlen, um in 2021 meine Ruhe zu haben?

    - Mit einem EStB <100k in der Hand muss ich nicht viel diskutieren.

    - Ich könnte ggf. in der Zeit auch den Eigentumskauf abwickeln.


    Andersseits

    - es ist auch laut Hauß Buch bereits zu spät, da ich eindeutig „die Kenntnis“ haben werde. Dann sind die Kredite nicht unbedingt leistungsmindern, man muss die Besonderheiten Tilgung/Zinsen/Wohnungsgröße berücksichtigen etc.

    - Der Betrag ist wirklich hoch und wie gesagt, das freiwillige Zahlen könnte eigentlich jeden SHT nur alarmieren.

  • Im Normalfall wird wohl erwartet, dass der Antragsteller zum Telefon greift und bei dem Sohn/Tochter das alles erfragt

    Die Antragstellende Person kann immer dem SHT gegenüber argumentieren, dass sie zwar zum Telefon gegriffen und erfragt hat, aber keine Auskunft vom UHP bekommen hat. Das ist nicht das Problem, das wird der SHT normalerweise so akzeptieren müssen. Die offene Frage bleibt dann natürlich ob der SHT weitere Auskünfte vom UHP verlangt und mit welchen Aussichten auf Erfolg. Eine Diskussion über Datenschutz mag zwar an dieser Stelle angemessen sein, aber ich würde sie ungerne hier anfangen, da Datenschutz schon in den anderen Threads in der Vergangenheit diskutiert wurde, wenn ich mich richtig erinnere.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Sollte ich jetztdie Monate in 2020 selbst bezahlen, um in 2021 meine Ruhe zu haben?

    Das wurde dir in diesem Thread schon als eine Möglichkeit vorgeschlagen, oder? Es spricht m.E. nicht viel dagegen.



    Mit einem EStB <100k in der Hand muss ich nicht viel diskutieren

    Ich weiß nicht was für dich viel und was wenig ist. Die zukünftigen Diskussionen können davon abhängen wie viel weniger als 100T und ob der SHT diesen Bescheid überhaupt sehen will und sehen darf.



    Ich könnte ggf. in der Zeit auch den Eigentumskauf abwickeln.


    Andersseits

    - es ist auch laut Hauß Buch bereits zu spät, da ich eindeutig „die Kenntnis“ haben werde. Dann sind die Kredite nicht unbedingt leistungsmindern

    Beides korrekt.

    Du solltest einen Plan B haben für den Fall, dass der SHT Kredite nicht (komplett) anerkennt

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • - das freiwillige Zahlen könnte eigentlich jeden SHT nur alarmieren.


    Die Familie sollte u.U dafür sorgen, dass der UHB die Heimkosten aus eigenen Mitteln (nicht aus deinen!) die nächsten Monate deckt, wie auch immer der UHB diese Mittel entdecken mag.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Die offene Frage bleibt dann natürlich ob der SHT weitere Auskünfte vom UHP verlangt und mit welchen Aussichten auf Erfolg.

    Meiner Meinung nach ist das Problem mit diesem „Nur beim vorliegen triftige Anhaltpunkte“ (oder wie da der Wortlauf), dass es gar nicht definiert ist. Da SHT selbst darüber entscheidet, sollte es in der Praxis keine große Rolle spielen. Ich kann mir nicht vorstellen dass SHT nur wegen eines erhöhten administrativen Aufwandes darauf verzichtet, die Auskünfte einzuholen. Aussichten auf Erfolgt? Da kann man sich doch gar nicht wehren.

    Die zukünftigen Diskussionen können davon abhängen wie viel weniger als 100T und ob der SHT diesen Bescheid überhaupt sehen will und sehen darf.

    Nach EStB 2020 bin ich unter 100k, und das nicht zu knapp. Ich bin mir noch nicht ganz sicher on der besten Vorgehensweise. D.h. wie vermeide ich am besten, dass SHT auf meinen EStB nicht warten will bzw. sich damit nicht begnügt.


    Wenn es in der Frage Rechtsicherheit gäbe, d.h. wenn die zitierten Hauß – Aussagen über EStB richterlich bestätigt wären, gäbe es kein Problem.


    Die Familie sollte u.U dafür sorgen, dass der UHB die Heimkosten aus eigenen Mitteln (nicht aus deinen!) die nächsten Monate deckt, wie auch immer der UHB diese Mittel entdecken mag.

    Danke! Das ist eine Idee.

  • Meiner Meinung nach ist das Problem mit diesem „Nur beimvorliegen triftige Anhaltpunkte“

    Ja, es ist ein Problem. Wurde schon oft auch hier im Forum diskutiert.



    Da SHT selbst darüber entscheidet

    Nein. Im Zweifel entscheidet das Gericht wenn der SHT und der UHP unterschiedliche Meinungen haben.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen