Steuerklärung in Scheidungsjahr

  • Hallo in die Runde!


    Unsere Scheidung ist beim Amtsgericht zum 31.1.2020 eingereicht worden. Das Trennungsjahr hat im Januar 2019 begonnen.

    Der Scheidungstermin selber müsste jetzt bald kommen. Es zieht sich ganz schön. Soll an Corona liegen…


    Hat jemand Erfahrung mit der Einkommensteuererklärung?


    Meine Noch-Frau(hat nicht gearbeitet) und ich(habe gearbeitet) haben für 2019 eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.


    Wie sieht das 2020 aus, wenn ich in diesem Jahr noch geschieden werde kann man dann noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben? Ich vermute ansonsten, dass durch den Steuerklassenwechsel(oder muss man die Steuerklasse vielleicht noch gar nicht wechseln?) eine richtig fiese Nachzahlung anstehen würde.


    Wenn die Scheidung erst 2021 durch ist, muss dann ggf. für 2021 und 2020 jeder für sich jeweils die Steuerklärung abgeben.


    Da ich Trennungsunterhalt zahle, kann der in irgendeiner Art und Weise von der Steuer abgesetzt werden?


    Habt Ihr weitere gute Tipps, damit diese Steuerklärung einigermaßen erträglich bleibt?

  • Hi,


    nein der Wechsel der Steuerklasse muss sein. Allerdings kann man in der Steuererklärung die Unterhaltszahlungen als Belastung geltend machen, wenn ich mich richtig erinnere. Dein Anwalt sollte dir da weiterhelfen können. Außerdem wäre zu prüfen, ob Trennungsunterhalt wirklich bis zur Scheidung zu zahlen ist oder nur für ein Jahr.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    Die Steuerklasse ist bei beiden immer ab dem Jahr nach der Trennung zu ändern. Hat nichts mit dem Zeitpunkt der Scheidung zu tun. Du müsstest also schon seit Januar 2020 eine andere Steuerklasse haben. Und die Frau auch.


    Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, da hilft dir dein Anwalt weiter. Da gibt es verschiedene Modelle, wie man da was ruckeln kann. Das weiß dein Anwalt aber.


    Herzlichst


    TK