Informationsrecht bzw.Informationspflicht gegenüber dem anderen Elternteil

  • Hallo in die Runde,

    ich hoffe ich habe jetzt das richtige Forum, das richtige Thema erwischt. :saint:

    Ich bin seit 3 Jahren von meinem Mann getrennt. Mein Sohn (damals 14) beschloss erstmal bei seinem Vater im Haus zu bleiben. Wir hatten aber regelmäßigen guten Kontakt. Nach ca. 6 Monaten hat mein Sohn den Kontakt dann plötzlich ohne Begründung abgebrochen. Ich habe immer wieder versucht mit ihm zu sprechen, habe ihm geschrieben, aber er blockiert mich. Das Jugendamt wusste über die Situation auch Bescheid, hat aber bis auf ein Treffen mit mir und meinem Mann nichts unternommen.

    Leider ist mein Sohn nun in abgerutscht, hat mit Drogen zu tun. Hatte deswegen bereits eine Vorladung bei der Polizei und eine Verhandlung vor dem Jungendrichter und gerade gestern kam eine Vorladung der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung . Mein Mann hat mich nie über etwas informiert. Ich habe es erst erfahren, als die Vorladungen bei mir als gesetzl. Vertreter meines Sohnes per Post kamen. Das Jugendamt habe ich darüber informiert, wie bereits auch schon lange bevor überhaupt etwas von der Polizei kam, da ich befürchte, dass mein Sohn abrutscht. Es passierte nichts, ich wurde nur an eine Erziehungsberatung verwiesen.....:cursing:

    Mein Mann selbst reagiert nicht auf meine Anfragen, was denn passiert sei....

    Meine Sacharbeiterin beim Jugendamt ist zusätzlich auch noch die Jugendgerichtshelferin für meinen Sohn gewesen. Obwohl sie also über die Situation zwischen mir, meinem Sohn und meinem Mann Bescheid weiß, bekam ich auch von ihr keinerlei Informationen.

    Meine Fragen sind : Hat das Jugendamt nicht die Aufgabe, meinem Mann auf seine Informationspflicht hinzuweisen? Und auch mich zu informieren, wenn sie mit meinem Sohn Vereinbarungen hinsichtlich seiner Verhandlung treffen ? Ich fühle mich ziemlich alleine gelassen vom Jugendamt.....hinsichtlich meines Kampfes um Kontakt zu meinem Sohn und auch um Informationen.

    Hat jemand einen Rat für mich?:*

  • Hi,


    deine Hilflosigkeit verstehe ich wirklich. Ich glaube, so geht es jedem Elternteil, dem so etwas passiert. Ich versuche mal, etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.


    Grundsätzlich leistet das Jugendamt Hilfe zur Erziehung. Es gibt also Hilfestellungen, wenn ein Bedarf da ist und die Hilfe angenommen wird. Diese Hilfe bezieht sich aber immer auf das Kind und dessen Umfeld. Zumindest bei so großen Kindern. Ich gehe mal davon aus, dass das Umfeld überprüft worden ist, dass man keinen Grund für ein Eingreifen (Herausnahme des Kindes aus der Familie, aus seinem Umfeld) sah. Das ist die Ausgangslage.


    Es gab jetzt schon ein Verfahren vor dem Jugendgericht, welches abgeschlossen ist, mit welchem Ergebnis? Was ist da auf den Punkt hin entschieden worden? Wäre wichtig für die Einschätzung der Situation.


    Nein, das Jugendamt macht keine Rechtsberatung zerstrittener Elternteile. Das dürfen sie nicht, das müsst ihr untereinander regeln.


    Wann wird das Kind denn volljährig? Man hätte eher was tun müssen. Besucht der Sohn noch eine Schule? Was ist über den Drogenkonsum bekannt?


    Mir geht es jetzt darum, dir für die Zukunft zu helfen. Die Aufarbeitung der Vergangenheit bringt dich nicht weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Tinkerbell,


    Ich nehme an dass du das gemeinsame Sorgerecht hast?


    Du hättest dich um dein Umgangsrecht bemühen können/müssen.


    Du hattest keinerlei Infos durch Schule (Elterabende,Zeugnisse, usw) ?


    edy

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  • Ich hab das Gleiche hier. Wenn ich die KM auf die Informationspflicht hinweise heisst es nur, wenn es mich interessiert, dann soll ich mich melden. Solange ich zahle höre ich nichts. Das Jugendamt hat mich zur Elternberatung verwiesen, die mir aber gleich gesagt haben, dass die Mutter dort nicht mitwirken muss. Letztendlich wäre mir nur der Weg über das Familiengericht geblieben, um meine Rechte einzuklagen, aber den Stress will ich dem Bub nicht antun.