Frage zur Berechnung des Kindesunterhalt - Kind 18 und in Ausbildung, Mutter anderweitig verheiratet

  • Hi zusammen,


    ich bin neu hier, also erstmal ein freundliches Hallo :)


    Hatte mich hier angemeldet, weil ich auf der Suche einer konkreten Antwort zur Berechnung des Kindesunterhalts bin und man so viele unterschiedliche Interpretationen zu finden scheint, dass ich das nicht so recht durchblicke.


    Direkt vorab ist mir wichtig, dass ich hier nichts kürzen oder abziehen will, aber zumindest meine Rechte kennen möchte.


    Zur Situation, meine Tochter ist 18 und in einer Ausbildung, Einkommen ca. netto 500/600 Euro und wohnt bei der Mutter (Einkommen schätzungsweise netto 1.500 -1800 Euro). Ich war mit der Mutter nie zusammen und sie hat vor einiger Zeit auch geheiratet und wohnt mit Mann und meiner Tochter in einem Haus.


    Ich selbst verdiene etwas unterhalb von 2.900 EUR netto. Aktuell zahle ich knapp 400 EUR monatlich an Unterhalt.


    Wenn man solche Zahlen bspw. in den folgenden Rechner einträgt, kommt ein Unterhalt väterlicherseits von ca. 110 Euro raus.


    https://www.smart-rechner.de/kindesunterhalt/rechner.php


    Kann man mit solchen Rechnern arbeiten oder hat jemand eine andere Grundlage, mit der ich solide arbeiten kann?


    Lieben Dank schonmal vorab & viele Grüße

    Dreadlocker

  • Hallo Dreadlocker,


    Der Bedarf der Tochter liegt bei ca.720€,auf den Bedarf wird das volle Kindergeld sowie das Einkommen der


    Tochter angerechnet.


    Bedarf 720€ minus 204+500€ =16€.


    Es ist möglich das gar kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.


    edy

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  • danke für die fixe Antwort. Auf welcher Basis fußt der Bedarf von 720 EUR? Ich hab als Grundlage für die Zahlung immer die letzte Tabelle der Düsseldorfer verwendet (Zahlbetrag) und das so verstanden, dass sich die Zahlung am Einkommen orientieren?

  • Hallo,


    Bei Volljährigen werden die beiden Einkommen der Eltern addiert. ( habe vorher etwas Bereinigung vorgenommen).


    edy

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  • wenn ich das fragen darf, aber wie hast du das denn berechnet, auch wenn du von Bereinigung sprichst? Gibt es irgendeinen Artikel oder ähnliches, den man sich dazu durchlesen kann. Oder eben eine Berechnungsgrundlage?


    Mir gehts ja auch darum, dieses Wirrwarr überhaupt einmal zu verstehen ;).

  • ah ok, ich hab mich mal durchgelesen, danke.


    Also wenn ich dich richtig verstehe, nimmst du beide Gehälter, die zusammen 4.300 EUR ergeben. Dann dazu den Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle, wo bei diesem Gesamteinkommen (wohlgemerkt von Mutter und Vater) ein Kindesunterhalt von 721 EUR rauskommt.


    Und ziehst du hier die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld ab, ist der Bedarf quasi durch Staat und Verdienst gedeckt - korrekt?


    In wie weit berücksichtigt man dann noch Aufwendungen, die die Mutter durch Miete und Versorgung hat? Oder ist das letztendlich alles darüber abgegolten?

  • Hallo


    In wie weit berücksichtigt man dann noch Aufwendungen, die die Mutter durch Miete und Versorgung hat? Oder ist das letztendlich alles darüber abgegolten?


    Das muss Töchterchen mit der Mutter ausmachen.


    AZUBI-Lohn ist kein Taschengeld.


    edy

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  • alles klar, tausend Dank - jetzt sehe ich klarer.


    Eine letzte Frage noch - wie sieht das aus mit dem Schulgeld oder anderen Dingen, die man für die Ausbildung benötigt - sind das nicht auch noch 100 Euro, die irgendwie berücksichtigt werden müssen oder ist das mit den 721 Euro erledigt?

  • wie sieht das aus mit dem Schulgeld oder anderen Dingen, die man für die Ausbildung benötigt - sind das nicht auch noch 100 Euro, die irgendwie berücksichtigt werden müssen oder ist das mit den 721 Euro erledigt?

    ja ,wird unterschiedlich bei den OLG gehandhabt.


    Sollte noch ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, müsste der dann von Vater und Mutter im Verhältnis ihrer EK gezahlt werden.


    edy

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  • ok, mein olg ist koblenz und da ist zumindest zu dem thema lehrmittel bei den volljährigen azubi kids nichts aufgeführt.

    da steht aber, dass das bereinigte Einkommen des volljährigen Kindes anzurechnen ist.


    Was ich hier schrieb ist nur ein Überblick, ein Familiengericht könnte anders urteilen.


    edy

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  • Egal welche Zahlen da rauskommen, ab 18 sollte deine Tochter mit dir direkt verhandeln.

    Du solltest also das Gespräch suchen und ihr an einem Beispiel mal die Sachlage erklären.

    Man kann auch ein konkretes Rechenbeispiel vorschlagen und das dann zahlen.

    Ist Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden steht ihr ja der Klageweg offen.

    Aus den bisher bekannten Fakten (Zahlen) würde ich ableiten, das du keine 400€ mehr zahlen musst.

    Auch eine gestaffelte Absenkung des Unterhaltes wäre eine Lösung, so habe ich es vor Jahren mit meinen volljährigen Töchtern auch gemacht.

    Das Geld habe ich dann direkt auf deren Konto angewiesen und nicht mehr an die Mutter gezahlt.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    wir haben jetzt hier einen Umriss/Überschlag erklärt.


    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich meiner Tochter einen Gutschein für ein Beratungsgespräch


    bei einem Anwalt ihre Wahl schenken. ( Kosten ca. 200 .€) .


    Er wird ihr dann glaubhaft machen, was sie noch an Unterhalt erwarten kann ( oder eben kein Unterhalt).


    edy

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