wie läuft die Antragstellung (und Zeit danach)?

  • Hallo,

    ich möchte nichts bei der Antragstellung falsch machen und habe ein paar Fragen zum Ablauf/Formalität.


    Ganz kurz: Vati ist seit einigen Jahren im Pflegeheim. Selbstzahler.

    Die Erhöhungen (zuletzt wieder 250 Euro je Mon.) können wir (trotz guter Rente) nicht mehr tragen.

    Ich (unter 100 T Einkommen) zahle die Diff. bisher.

    Daher Antragstellung nun für die nä. Zeit vorgenommen, auch, weil ihm dann ein Taschengeld bleibt, ist das richtig?

    Wird sonst noch etwas übernommen: Zuzahlung Medikamente, Therapien ...?



    Den Heimvertrag habe ich für meinen Vati i.V. damals unterschrieben.

    Ich habe hier im Forum gelesen, dass das anscheinend irgendetwas ausmacht, ob der Heimbewohner selbst oder

    man als "Kind" unterschreibt. Das wäre schon meine 1. Frage, was der Grund hierfür ist.


    Die nächsten Fragen sind zum Antrag:

    GRUNDSÄTZLICH gefragt: Es handelt sich bei den Angaben immer um den AKTUELLEN Stand, richtig?

    also wenn hier z.B. nach einer LV gefragt wird. Die aber längst nicht mehr besteht seit Jahren und längst aufgebraucht ist (zu seinen Gunsten, nachweisbar).

    Dann kreuzen wir hier NEIN an.


    Den Antrag fülle ich als Bevollm. für meinen Vater aus.

    Hier gibt es eine Spalte, in der man die Kinder eintragen muss.

    Wir haben zu meinem Bruder seit Jahren keinen Kontakt.

    Was trage ich dann dort ein? Ich kann ja nur die Daten von meinem Bruder (Adresse, Beruf usw.) erahnen. Ob das noch aktuell ist weiß ich ja nicht,

    sicher ist das der Fall, aber ich unterschreibe für die Angaben, die schon 100 pro stimmen sollten. Was macht man dann und gibt an?
    Was ich aber absolut sicher weiß ist, dass mein Bruder keine 100 T verdient.


    Wird mein Bruder durch meinen Antrag dann durch den SHT davon erfahren?

    Bzw. bekommt mein Bruder vom SHT einen Bescheid, Aufforderung etc.? Irgendetwas?

    Oder bekommt der hiervon gar nichts mit?


    Was bedeutet der Punkt "Bei Übertritt aus dem Ausland - Aufenthaltsort vor Grenzübertritt"?:

    Muss man hier nur etwas eingeben, wenn der Übertritt kurz vor Antragstellung erfolgte?

    Oder auch, wenn dieser vor Jahren schon war?

    Mein Vater hat die Dt. Staatsangeh. Ist vor einigen Jahren vom Ausland wieder zurück nach Deutschld.

    Ist das hier relevant? Oder trage ich hier gar nichts ein, da er ja seit Jahren hier in D. im Heim schon lebt?

    (ist das zum Nachteil?: Übertritt aus dem Ausland - oder warum wird das gefragt?)


    Bei Wohnverhältnisse lasse ich alles leer, er wohnt ja schon seit Jahren im Heim.

    Richtig? Denn hier gibt es nur "Mieter" oder "Untermieter" zum Ankreuzen.


    Bei den Punkten Vermögenswerte können wir auch überall guten Gewissens NEIN ankreuzen.

    Ich prüfe das aber noch mal rückwirkend 10 Jahre nach, ob ich nicht doch mal 500 oder gar 1.000 Euro

    von Vati erhalten habe. :/


    Ich habe mal hier gelesen, dass das dann nicht mehr voll berechnet wird. Stimmt das?

    Also, wenn mir mein Vater z.B. vor 8 J. 1.000 Euro geschenkt hätte.


    - Kann ich dann den Antrag NOCH nicht stellen und zahle erst VOR Antragstellung die 1.000 Euro zurück?

    - Kann ich den Antrag trotzdem stellen, die 1.000 Euro werden dann vom SHT von mir retour verlangt?

    Voll oder anteilig (auf die 8 Jahre gerechnet)?


    Im Bsp. oben würde ich ja besser fahren, als monatlich einige viele 100 Euro/monatlich zur Pflege zu zahlen.


    Was ist, wenn ICH meinem Vater per Überweisung vor Jahren mal mit Geld ausgeholfen hätte und das noch innerhalb 10 Jahre war.

    Kann man das gegenrechnen?



    Zuletzt: Was habt ihr für Erfahrungen. Kann mein Vati dann nach Antragstellung in seinem Pflegeheim wohnen bleiben

    und in seinem Einzelzimmer? Oder können wir die Diff. zum DZ selbst tragen? Alles noch viel besser, als komplett die ganze Summe monatlich zu stemmen.

    Ich möchte ihn nicht rausreissen aus seiner gewohnten Umgebung.


    Was prüft der SHT nach der Antragstellung, welche weiteren Unterlagen (die nicht im Antrag erforderlich sind) sollen wir zusätzlich noch bereithalten?


    Wenn der Antrag dann durch ist, hat man dann Ruhe vom SHT oder kommt dann noch etwas?


    Allerletzte Frage: Machen die Heime einen Unterschied bei den Bewohnern zw. Selbstzahler und Restzahlung durch den SHT?


    Vielen Dank für eure Erfahrungen.

    Grüße,

    Rosemarie

  • Ich habe hier im Forum gelesen, dass das anscheinend irgendetwas ausmacht, ob der Heimbewohner selbst oder

    man als "Kind" unterschreibt

    In deinem Fall dürfte es keinen Unterschied machen



    Den Antrag fülle ich als Bevollm. für meinen Vater aus.

    Grundsätzliche Anmerkung: ich habe das Gefühl, dass es in deinem Fall besser wäre es jemandem anderen zu überlassen, vielleicht hat die Heimleitung eine Idee und kann beim Ausfüllen helfen. Vielleicht auch ein Anwalt, ein Verein..



    Was trage ich dann dort ein? Ich kann ja nur die Daten von meinem Bruder (Adresse, Beruf usw.) erahnen. Ob das noch aktuell ist weiß ich ja nicht,

    sicher ist das der Fall, aber ich unterschreibe für die Angaben, die schon 100 pro stimmen sollten.

    Man trägt das ein, was man halt weiß. Man kann auch vermerken, dass die Angaben dem Kenntnisstand von vor einigen Jahren entsprechen.



    Wird mein Bruder durch meinen Antrag dann durch den SHT davon erfahren?

    Bzw. bekommt mein Bruder vom SHT einen Bescheid, Aufforderung etc.? Irgendetwas?

    Ich gehe nicht davon aus, dass der Bruder von SHT angeschrieben wird, aber man kann es auch nicht ausschliessen.



    Was bedeutet der Punkt "Bei Übertritt aus dem Ausland - Aufenthaltsort vor Grenzübertritt"?:

    Muss man hier nur etwas eingeben, wenn der Übertritt kurz vor Antragstellung erfolgte?

    Oder auch, wenn dieser vor Jahren schon war?

    Mein Vater hat die Dt. Staatsangeh. Ist vor einigen Jahren vom Ausland wieder zurück nach Deutschld.

    Ist das hier relevant? Oder trage ich hier gar nichts ein, da er ja seit Jahren hier in D. im Heim schon lebt?

    Ich würde hier das Datum eintragen, als der Vater nach D zurückkam. Sollte aber keine Rolle spielen.



    Bei den Punkten Vermögenswerte können wir auch überall guten Gewissens NEIN ankreuzen.

    Ich prüfe das aber noch mal rückwirkend 10 Jahre nach, ob ich nicht doch mal 500 oder gar 1.000 Euro

    von Vati erhalten habe. :/

    Ich habe mal hier gelesen, dass das dann nicht mehr voll berechnet wird. Stimmt das?

    Ich kenne eine solche "nicht mehr voll Berechnung" grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Beschenkte eine gute Begründung dafür hat.



    Was ist, wenn ICH meinem Vater per Überweisung vor Jahren mal mit Geld ausgeholfen hätte und das noch innerhalb 10 Jahre war.

    Kann man das gegenrechnen?

    Ja, du kannst argumentieren, dass du das geschenkte Geld auf diese Art und Weise zurückgegeben hast.



    Wenn der Antrag dann durch ist, hat man dann Ruhe vom SHT

    Normalerweise ja, aber erst nachdem der SHT alle Überprüfungen gemacht hat, z.B. über die Geschenke. Der Antrag kann z.B. schon in wenigen Wochen bewilligt werden, der Vater bekommt dann quasi ab sofort die Sozialhilfe. Die Überprüfungen können aber länger dauern. Es gibt aber auch Fälle, wo der Antrag nicht so schnell bewilligt wird, kommt auf Umstände an, z.B. Vermögen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Sobald der SHT zahlt, ist zumindest für ein Jahr Ruhe. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Am besten 1 Monat vor Ablauf schon mal selbst einen "Antrag auf Weiterbewilligung" stellen und alle aktuellen Belege parat haben. (So läuft es zumindest hier bei mir ab)

  • Hallo Rosemarie,


    immer wenn sich beim Sozialhilfeempfänger etwas ändert, sollte man es dem Amt mittteilen.


    1. Rentenanpassung

    2. Veränderung des PG

    3. Anpassung der Heimkosten

    4. Geldzuflüsse an den Sozialhilfeempfänger (z.B eine Erbschaft)


    Gruß


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