Lohnpfändung Angestellt vs. Selbständig

  • Hallo in die Runde,

    vorab vielen Dank das der ein oder andere sich die Zeit nimmt und mein "Problem" durchliest!


    Ich bin derzeit angestellt. Ich möchte mich Selbständig machen.

    Ich zahle derzeit Kindesunterhalt für 2 Kinder. Mir ist klar, das ich diesen, in gleicher Höhe weiter bezahlen muss wenn ich mich Selbständig mache. Soweit so gut.


    Nachdem der Vater der Ex verstorben ist, hat sie geerbt und erhält mittlerweile keinen nachehelichen Unterhalt mehr.

    Nachdem dies alles gerichtlich erledigt war, habe ich einen dummen, fatalen als auch unbeabsichtigten folgeträchtigen Fehler begangen. Ich habe versehentlich eine Überweisung für den Kindesunterhalt getätigt ANSTATT den DAUERAUFTRAG wieder ein zu richten, so das monatlich der Kindesunterhalt an die Ex fließt.


    Über meinen Arbeitgeber habe ich dann erfahren, das sie über ihren Anwalt eine Lohnpfändung in die Wege geleitet hatte, da ich mit 2 Monaten Kindesunterhalt rückständig sei, was ich auch war.

    Den rückständigen Unterhalt habe ich sofort entrichtet und diesmal wieder den Dauerauftrag eingerichtet. Ich war nie mit irgendeinem Unterhalt Rückständig und zahle fleißig weiter!

    Anscheinend ist es wohl so in Deutschland, das die Pfändung erst wieder "erlischt" wenn die Ex eine "Ruheerklärung" gegenüber meinem Arbeitgeber erklären lässt. Da unser Verhältnis sehr "verschnupft" ist, macht sie dies natürlich nicht. Diese Pfändung bringt einerseits bei meinem Arbeitgeber erhebliche Probleme als auch für meine weitere berufliche Zukunft, da ich in der Finanzdienstleistungsbranche arbeite.

    Jetzt möchte ich mich ggf. Selbständig machen. Da ich als Selbständiger keinen Lohn beziehe, stellt sich mir die Frage wie sich das mit der Lohnpfändung verhält?


    Wenn ich mich Selbständig mache, muss ich schließlich bei den Ämtern angeben, das ich ein gutes Führungszeugnis habe etc. usw....

    Daher meine Frage, wer weis wie sich das verhält? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir hilfreiche Tipps geben?


    Mir ist klar, das der einfachste Weg der ist, das diese Ruheerklärung abgegeben wird.... dies ist allerdings die unwahrscheinlichste Variante, da wir keinen Kontakt haben.


    Besten Dank vorab für hilfreiche Tipps bzw. Lösungen.


    Micky

  • Hallo Micky,


    was ist denn mir der falschen Überweisung passiert, wurde diese von der EX zurückerstattet?

    Schulden sind Privatrecht und erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis.


    Gruß


    frase

  • Hallo ,


    frase , ich nehme an, er hat die Überweisung mit einem Dauerauftrag verwechselt?


    Die Überweisung wurde durchgeführt (aber nur einmalig.).


    Ich denke das eine Lohnpfändung, einen Eintrag in die Schufa nach sich zieht. Dieser Eintrag


    wird wohl erst nach 3 Jahren gelöscht.


    edy

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  • Hallo edy,


    Schufa ist dann fast der schlimmere Eintrag bei Start in die Selbständigkeit.

    Was mir an der Geschichte komisch vorkommt, der Fragesteller hat von einer anwaltlichen Lohnpfändung geschrieben.

    Hier sind aber sehr hohe Hürden aufgestellt.

    Bevor so ein Verfahren läuft, kann der Beschuldigte sich nach Rechnung, Mahnung mit förmlicher Zustellung usw. äußern und die Sache aus der Welt schaffen, bevor ein gerichtlicher Entscheid ergeht.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,


    wenn ein Unterhaltstitel bestand, konnte sofort vollstreckt werden.


    edy

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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Es besteht ein Unterhaltstitel, das ist korrekt.

    Es war für mich nie eine Frage das ich Unterhalt für meine Kinder bezahle, daher habe ich dem auch zugestimmt, das ist außen vor. Tatsächlich habe ich lediglich eine einmalige Überweisung getätigt, anstatt den Dauerauftrag ein zu richten. Dumm, ist aber passiert!


    Ich habe durch meinen Arbeitgeber erfahren müssen, das der Anwalt der Ex sich an meinen Arbeitgeber gewendet hat. Weder ein Info der Ex, das ich rückständig bin, noch sonst woher.... das finde ich ja das "krasse", das aus keiner Richtung ein Hinweis kam z.B. Mahnung oder ein "scharfes & bestimmtes" Schreiben des Anwaltes der Ex sondern das direkt solche drastischen Maßnahmen ergriffen werden können ohne Aussicht auf Gutmachung.....


    Schufa werde ich aktuell anfordern ob dort etwas vermerkt ist.


    Besten Dank vorab an alle!!!

  • wenn ein Unterhaltstitel bestand, konnte sofort vollstreckt werden.

    eine Lohnpfändung bedarf einer gerichtlichen Beantragung.

    Der hier beschriebene Vorgang ist ohne Wissen des Betroffenen abgelaufen, das ist sehr ungewöhnlich.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    ich verstehe es immer noch nicht.


    ich habe es so verstanden: Micky wollte einen Dauerauftrag einrichten, hat aber nur eine Überweisung


    getätigt. ( er glaubte aber er hätte einen Dauerauftrag eingerichtet).


    Weil er glaubte beim Dauerauftrag, wird der Unterhalt Monat für Monat überwiesen, war für ihn alles ok. (er hatte aber keinen Dauerauftrag).


    edy

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  • Hallo,

    eine Lohnpfändung bedarf einer gerichtlichen Beantragung.

    Der hier beschriebene Vorgang ist ohne Wissen des Betroffenen abgelaufen, das ist sehr ungewöhnlich.

    Ich denke ein Unterhaltstitel kommt dieser Beantragung gleich? Der Titel wird bei der Verteilstelle ( Gerichtsvollzieher) vorgelegt und eine Vollstreckung beantragt.


    Wichtig: Der Unterhaltsberechtigte muss den Unterhaltspflichtigen vor der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches nicht explizit zur Zahlung auffordern. Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige die bis dato angefallenen Unterhaltszahlungen immer fristgerecht und freiwillig entrichtet hat (BGH, Urteil v. 02.12.2009, Az.: XII ZB 207/08).


    edy

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  • Hi,


    danke dir edy, für die Aufklärung. Aber dann hätte er doch merken müssen, dass nicht abgebucht wurde.


    Nun zur Vorgehensweise Vollstreckung aus einem Titel: in vielen Fällen liegt er Titel über Jahre in der Schublade, einfach, weil die Voraussetzungen für die Vollstreckung nicht da sind. Aber auch wenn man dann vollstrecken will, dann geht das nicht so wahnsinnig schnell. Man muss erst schauen, ob man eine vollstreckbare Ausfertigung hat. Wenn nicht, dann muss man die Gerichtsentscheidung nochmals bei Gericht einreichen, damit der Stempel drauf kommt. Denn es könnte ja sein, dass eine höhere Instanz anders entschieden hat. So, hat man die Vollstreckungsklausel auf dem Titel, dann kann man vollstrecken. Man schickt den Titel an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts (zuständig ist das örtliche Amtsgericht des Schuldners), da wird das Teil dann dem Gerichtsvollzieher übergeben und der vollstreckt. Je nach Auftrag eben beim Arbeitgeber, zu Hause beim Schuldner oder auch bei der Bank. Aber auch das dauert wieder.


    Die ganze Prozedur dauert etwas, deshalb konnte ich die Frage des Fragestellers auch nicht so richtig verstehen. So etwas fällt nun wirklich nicht vom Himmel. Schwer vorstellbar, dass so eine fehlende Abbuchung über doch einen längeren Zeitraum nicht bemerkt wird.


    Wenn der Fragesteller sich jetzt selbständig macht, dann ist die Pfändung beim Arbeitgeber erledigt. Klar. Sofern mal wieder Umstellungsschwierigkeiten entstehen, dann kommt die Kontenpfändung.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für eure zahlreichen Rückmeldungen.


    Tatsächlich hat es EDV richtig beschrieben.


    Ich hatte es deshalb nicht bemerkt, da ich aktuell auch das Konto geändert hatte, mitten im Umbau, dann Umzug war und davon ausgegangen bin das alles "läuft"

    Es sind tatsächlich eine Verkettung unglücklicher Umstände die dazu geführt haben.


    Ich habe mir eine aktuelle Schufa bestellt um zu schauen ob es vermerkt ist. Sofern es nicht vermerkt ist, werde ich meine geplante Selbständigkeit forcieren!


    Besten Dank an alle

    Micky