Scheidungsfolgevereinbarung - kann die Exfrau jetzt trotzdem noch nachfordern?

  • Hallo - ich hoffe, es gibt hier Erfahrungen zu dem Thema eurerseits.


    Ein Jahr vor meiner Scheidung wurde eine Scheidungsfolgevereinbarung im gegenseitigen Einverständnis notariell beglaubigt. Die Ehe wurde nach fast 20 Jahren geschieden. Kinder sind schon erwachsen, auf gegenseitigen Unterhalt und Rentenansprüche wurde verzichtet.


    Ist es trotzdem möglich, dass die Exfrau jetzt plötzlich noch eine größere Summe Ausgleichszahlung fordert und zusätzlich einen monatlichen Betrag als sogenannten Wohnwertausgleich? Sie zahlt seit der Trennung Miete, da sie aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen ist. Das Haus ist in meinem Besitz und natürlich in meiner eigenen finanziellen Verpflichtung, ich wohne dort auch, aber meiner Meinung wurde alles in dieser Vereinbarung notariell besprochen.


    Ist das wirklich rechtlich? Jetzt ein ganzes Jahr nach der gerichtlichen Scheidung und zwei Jahre nach Unterzeichnung der Folgevereinbarung? Wir hatten doch damals schon alles berechnet und besprochen....und sie hat ja auch demzufolge schon eine Ausgleichszahlung erhalten, welche festgesetzt wurde. Und noch ein bisschen mehr, da ich hoffte, dass man auch in der Zukunft normal miteinander umgehen zu können.


    Angeblich wäre man - je nach Dauer der Ehe - auch nach der Scheidung noch verpflichtet, für den Expartner zu sorgen. Leider finde ich keine passenden Aussagen im Internet und bevor ich schon wieder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, hoffe ich, dass es hier Mitglieder mit ähnlichen Erfahrungen gibt bzw. mir rechtliche Hinweise geben können.


    Vielen Dank

  • Hallo,


    Es kommt wohl auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an.


    Die Ex kann z.B. auf den Zugewinnausgleich bestehen, wenn in der Vereinbarung nicht darauf verzichtet wurde.


    Gehört dir das Haus schon alleine?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    volle Zustimmung zur Aussage von edy. Ein Fachmann muss überprüfen, ob es eine abschließende Regelung war oder eben nicht.


    Zur Funktion des Notars: er darf keine Rechtsberatung betreiben, weil er unabhängig sein muss. Er darf nur über den Inhalt des Vertrages aufklären. Wäre sinnvoll gewesen, vor Unterzeichnung des Vertrages einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der eben den Vertrag auf Vor- und Nachteile abgeklopft hätte, und zwar für seinen Mandanten, nicht für beide.


    Herzlichst


    TK