Beschwerde OLG nach Beschluss zu Trennungs- und Kindesunterhalt und Anwaltstausch

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    mein Fall ist etwas komplex, ich versuche mich trotzdem kurz zu fassen:

    Wir waren bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 16,5 Jahre verheiratet. Sie hat ausser 450.- Jobs nie richtig gearbeitet und sich vor einigen Jahren in einer Schule zuerst als AG Leiterin und dann alsAushilfe einstellen lassen, immer befristet. Ich dagegen verdiene sehr gut.


    Wir sind seit 04/2018 offiziell getrennt, das Verfahren hierzu hat die Gegenseite verloren weil sie einen früheren Trennungszeitpunkt festlegen wollte. Während der Zeit bis zur Trennung hat sie unberechtigerweise Kopien von Konto und Depotauszügen gemacht um Beweise zu haben. Es war also von langer Hand geplannt.

    Ich habe aufgrund vom psychischem Stress (Mails und Whats up das ich psychisch krank bin, Streitigkeiten vor den Kindern usw.) erhebliche Summen verspielt um mich abzulenken.


    Die Trennung ist von ihr ausgegangen, nachdem sie mich mit dem Rektor der Schule wo sie arbeitet (und die unsere Kinder besucht haben) betrogen hat.


    Zusammen mit dem offiziellen Trennungstermin bzw. 2 Tage danach habe ich einen neuen Arbeitsvetrag unterzeichnet, zugestellt 2 Tage nach Trennungszeitpunkt und somit auch dann erst rechtlich verbindlich. Kindes- und Trennungsunterhalt habe ich von Anfang an auf basis des alten Gehalts bezahlt auf anraten meiner Anwältin, sogar freiwillig mit Titel weil das "einen guten Eindruck machen würde". Das selbige gilt für den Trennungsunterhalt. Nach 13-14 Monaten (Sommer 2019), habe ich, auch wieder freiwillig und auf anraten der Anwältin, den Unterhalt auf der Basis des aktuellen Gehalts angepasst, selbige für die Kinder wieder mit Urkunden beim Jugendamt. Der Trennungsunterhalt habe ich jedoch auf 500.- begrenzt. Der Kindesunterhalt beträgt zu Letzt 1397.-


    Ein Verfahren zum Zugewinn ist noch anhängig. Da geht es um eine hohe 5stellige Summe wo sie die Hälfte fordert. Für die gemeinsame Immobilie (die ich alleine immer bezahlt habe) hatte die Noch Frau einen Betrag von 135k€ verlangt. Diesen war ich einige Monate später bereit zu bezahlen um die Immobilie zu übernehmen. Das wurde abgelehnt mit dem Ziel die Immobilie zu verkaufen. Nach ihrem Auszug, bin ich eingezogen weil ich das mit Verkauf überdacht habe aber mehrere Angebote zur einer Gesamtvereinbarung gemacht sie alle abgelehnt worde sind. Sie vermutet wohl das ich immer noch Geld habe was nicht der Fall. Dieses habe ich eidestttlich erklärt weil sie das verlangt hat und wir mal wieder!!! kooperativ sein wollten! Bei jeder Gelegenheit droht sie schriftlich die ZWangsversteigerung zu erwirken,.Ich dagegen möchte die Immobilie behalten und biete ihr an das was sie ursprümglich wollte, was aber auch eine Bank finanzieren würde. Es gibt kein Grund ihr ein hohen Marktpreis zu bezahlen der weit über dem Wert der Immobilie liegt.


    Nachdem sie Anfang 2020 nun eine Trennungsunterhaltsklage anhängig gemacht hat, wo sie Rückstände in Höhe von mahr als 10.000.- verlangt plus höheren Unterhalt plus Altervorsorgeunterhalt obwohl sie in der Schule auch eine AV bekommt (zusammen ca. 1200.- nur für sich!!!) Für die Kinder wollte sie 136% . Sie hat mich mit mehreren Schriftsätzen ans Gericht reich rechnen wollen und sich natürlich bettelarm, da sie die 3 Kinder betreut (das Jüngste ist 10 Jahre). Sie kann nicht im alten Beruf als Oprikerin arbeiten, die Kinder brauchen Betreuung (obwohl sie selbst von 12-16 in der Schule als Aushilfskraft arbeitet und die Kinder alleine sind) u.s.w.


    Zu Letzt im Juni 2020 hatte ich angeboten monatlich garantiert und befristet auf 3 Jahre (auch als nachehelichen Unterhalt falls es bis dahin zur Scheidung kommt) 700.- an sie plus den selben Unterhalt wie bisher an die Kinder zu zahlen. Das älteste wird in 2 Monaten volljährig, ich hatte mich verpflichtet bis zum Abitur in 2 Jahren nichts zu ändern und dem Kind den psychischen Stress gegen den eigenen Vater wg. Unterhalt vorzugehen, ersparen wollen. Eigentlich ein fairer Vorschlag mit dem ganzen Risiko bei mir, gerade jetzt in Coronazeiten wo keiner weiss ob wir morgen ein Job haben.


    Jetzt hatte das Gericht im Juli 2020 nach Abwägung aller Einwände einen Vergleichsvorschlag gemacht den ich auch akzeptiert habe. Der war etwas höher vom Betrag (740.-/montl.) aber ansonsten okay da befristet auf 3 Jahre.

    Das Gericht hat das neue Gehalt zu Grunde gelegt und begründet es sei eheprägend obwohl es nach der Trennung rechtlich bindend zu Stande kam. Es hatte jedoch vollends AV Beiträge die ich privat nun anlege um die Versorgungslücke zu schließen anerkannt, plus 5% bA, plus eine Pauschale von 350.- zur Finanzierung eines Autos (Rate 650.-) weil das alte ersetzt werden musste. Bei ihr hatte es eine 75% Erwerbsobliegenheit auf Basis eines fiktiven Einsteigergehalts als Optiker (ihre Einnahmen vom Gewerbe was sie betreibt blieben unberücksichtigt, ebenso die Verpflichtung zusätzlich zur ihrem Nachmittagsjob in den Schule einen 450.- Job vormittags anzunehmen.

    So jetzt kommt das interessante:

    Vor Gericht hat die Gegenseite jedliche Befristung abgelehnt, auch ein Vermittlungsversuch der Richterin so wie die Erhöhung des Betrags durch uns hat nichts bewirkt. Vielmehr meinte die Gegenanwältin sie hätten in der Zeit die uns das Gericht in der Verhandlung gab, über das Wetter geredet. Über die Summen selebst hatte die Gegenseite auch vorher erklärt einverstandne zu sein es jedoch an die Bedingung geknüft einen "fairen" Vorschlag zum Zugewinn zu machen. Also musste dieses nun beschließen.


    Im Beschluss jedoch macht das Gericht 3 Rollen rückwärts und aberkennt ausser die AV alles andere was zu meinen Gunsten sprechen würde, komplett vorbei am eigenen Vergleichsvorschlag. Für die Rate des Autos wird begründet ich hätte das geld was ich 2018 ggf. verspielt habe in 2019 nach dem Trennunsjahr für den Autokauf ausgeben können. Als ob ich über ein Jahr zuvor wüsste dass ich ein neues Auto brauchen würde. Ebenso läßt das Gericht verbrauchsunabhängige Nebenkosten unberücksichtigt obwohl wir beide Eigentümer der Immobilie sind und die ganze Zeit (auch im Vergleichsvorschlag) diese berücksichtigt worden sind.

    Den Wohnvorteil den sie hatte als sie selber drin gewohnt hat, wurde mit einem objectiven Wert belegt, während ich den tatsächlichen bezahlt habe. Auch werden Überzahlungen die ich im guten Glauben getätigt habe nicht verechnet. Dadurch erkennt es einenviel höheren Trennungsunterhalt an plus Altersvorsorgeunterhalt obwohl die Noch Frau AV Beiträge bekommt plus fast die Hälfte meiner Rentenpunkte.




    Meine eigentliche Frage: Lohnt es sich Beschwerde einzureichen um wenigstens fair behandelt zu werden. Meine Anwältin ist immer schon sehr defensiv in ihrer Strategie, "...bloß nicht das Gericht gegen sich aufbringen, weil das alles nichts bringen würde...." . Die Strategie der Gegenseite mit Anschunldigungen, faschen Behauptungen usw, ist dagegen aufgegangen. Das Gericht hat es geglaubt. Bevor ich auf unbestimmte Zeit TU bezahle, lieber einmal Beschwerde, so meine Haltung.

    So ich hoffen das die selbe Richterin im Zugewinn milde walten lassen wird? Kann ich hoffen eine Abtrennung nächsten April hinzubekommen, weil die Noch Faru das Verfahren nur in die Länge ziehen will um möglichst lange TU zu bekommen?

    Was wenn die Anwältin mit ihrer defensiven Haltung keine Beschwerde einlegen will?


    So ich wirklich fundierte Meinungen zu bekommen. Im Anhang noch teilweise der Beschluss.


    Vielen Dank!

  • Hi,


    hoffen und glauben kann man in der Kirche oder beim Wahrsager, jedoch weder bei Gericht oder hier.


    Bei so einem komplexen Verfahren kann man ohne spezielle Aktenkenntnis keine konkreten Einschätzungen abgeben. Und individuelle Rechtsberatung dürfen wir hier auch nicht machen, das bleibt den Anwälten oder Beratungsinstitutionen unter Beaufsichtigung einer Person mit Befähigung zum Richteramt vorbehalten.


    Trotzdem ein paar allgemeine Anmerkungen, die hoffentlich die Entscheidung erleichtern.


    Zu den Geldern, die möglicherweise verspielt wurden. Auch nach der Trennung sind Ehepartner verpflichtet, sorgfältig mit dem ehelichen Vermögen umzugehen. Und dazu gehört ein Verprassen im Kasino keinesfalls. Es ist also durchaus möglich, dich insoweit so zu behandeln, als wenn das Geld noch vorhanden wäre. Also mit einer Fiktion zu arbeiten.


    Es ist unerheblich, wer was in der Ehe erwirtschaftet hat. Ihr habt euch für das klassische Modell (Mann Hauptverdiener, Frau arbeitet nebenbei, wenn überhaupt) entschieden. Und dieses Modell kann man bei der langen Ehedauer nicht von jetzt auf gleich kippen.


    Das Titulieren der Unterhaltsansprüche der Kinder war absolut korrekt, die Kinder haben nämlich einen Anspruch auf einen Titel.


    Ein Hinauszögern der Scheidung verlängert nicht den Zeitraum der Unterhaltsansprüche der Frau. Der Trennungsunterhalt besteht für einen Zeitraum von einem Jahr fest, danach heißt er zwar bis zur Scheidung auch noch Trennungsunterhalt, ist aber eigentlich identisch mit dem nachehelichen Unterhalt. Die Rechnung müsste korrekt also sein: 1 Jahr Trennungsunterhalt + xy Zeitraum Unterhalt nach diesem Jahr.


    Das Gericht kann erst scheiden, wenn ihr euch einig seid oder aber im Termin Einigkeit hergestellt wird. Ansonsten haben wir die Wartepflicht von drei Jahren. Die Scheidung, die am längsten dauerte, in die ich involviert war, dauerte ab Rechtshängigkeit ca. 6 Jahre, also insgesamt 7 Jahre. Das muss nun wirklich nicht sein.


    Bitte vermenge nicht Unterhalt für die Kinder mit dem Rest. Wenn das große Kind volljährig ist, reduziert sich der Unterhaltsanspruch insoweit auf jeden Fall, einmal, weil das Kindergeld voll angerechnet wird und dann auch noch, weil die Mutter dann anteilig mit im Boot ist. Das sollte man alles dann regeln und jetzt bewusst ausklammern, einfach, weil eine Großbaustelle wesentlich schwieriger abzuarbeiten ist als viele kleine.


    So, ob du zu viel Unterhalt für die Ex zu zahlen hast, bitte überprüfe das nochmals anhand meiner Ausführungen. Und dann geht es ans rechnen. Denn das Prozessrisiko ist ja auch nicht ganz klein. Die Kosten für das OLG sind ja nicht ganz gering. Das ist eine Abwägungssache. Und auch eine Frage, was das eigene Nervenkostüm so durchhält.

    Deine Anwältin wird dir sagen können, wie viele Jahre noch ergänzend Unterhalt für die Frau voraussichtlich zu zahlen ist. Nach dem Trennungsjahr, unabhängig davon, wann die Scheidung kommt. Bei einer Einschätzung von etwa 3 Jahren würde sich dann der Gang zum OLG wahrscheinlich nicht lohnen.


    Und, bitte stupps die Gegenseite nicht darauf, dass sich für das große Kind ja zu ihren Lasten in absehbarer Zeit einiges ändert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK


    vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Hoffen und Glauben ist mir schon klar, war aber gar nicht die Kernfrage. Auch nicht die Titulierung der Unterhaltstitel für die Kinder.


    Meine Fragen beziehen sich auf:

    1. Das Verhalten der Richterin in Bezug auf die Berücksichtigung des neuen Arbeitsvertrags der 2 Tage nach der offiziellen Trennung rechtskräftig wurde und nicht das alte Gehalt. (das neue ist natürlich deutlich höher!)

    2. Die Aberkennung der Fahrzeugkosten obwohl der Kauf 14 Monate später (der Zeitpunkt wo das Geld ausgegeben wurde und was noch vor dem Trennungstermin liegt ) stattfand (dies wird durch die Richterin unterstellt) mit dem Argument ich hätte ahnen können das ich ein Auto brauche

    3. Die Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.) obwohl wir beide Eigentümer sind

    4. Wie lange kann die Periode sein wo man noch Unterhalt für die Noch-Frau bezahlt? Ab wann muss diese für sich selbst sorgen?


    Meine Anwältin tut sich schwer mit einer Aussage bezüglich der Dauer wie lange noch Unterhalt zu zahlen ist. Ihre Prognose ist, dass wir im besten Fall nächsten Sommer geschieden werden könnten, vorausgesetzt die Folgesache Zugewinn zieht sich nicht noch länger, obwohl alle Informationen geflossen sind. Stufenweise hat die Gegenseite noch keine Bezifferung kommuniziert, das kommt jetzt in den nächsten 10 Tagen.

    Fakt ist das ich bereits seit 2,5 Jahre getrennt bin, der Scheidungsantrag vor 1,5 Jahre gestellt wurde. Bis zum Scheidungsantragtermin waren wir ca. 16 Jahre verheiratet.

    Bei der Volljährigkeit der großen Tochter sinkt meine Belastung von 574.- auf 517.- Kann das bei voller Anrechnung des KG sein? Sie sagt der Vorteil die Mutter muss nicht zahlen jedoch mit zur Verfügungstellung von Kost und Logis davon kommt. Stimmt das?



    Viele Dank für Ihre Antworten

  • Hallo,

    Ihre Prognose ist, dass wir im besten Fall nächsten Sommer geschieden werden könnten, vorausgesetzt die Folgesache Zugewinn zieht sich nicht noch länger, obwohl alle Informationen geflossen sind. Stufenweise hat die Gegenseite noch keine Bezifferung kommuniziert, das kommt jetzt in den nächsten 10 Tagen.

    Der Zugewinn sollte von der eigentlichen Scheidung "abgetrennt" werden.


    So könnte die Zugewinnberechnung auch noch nach rechtskräftiger Scheidung (Frist 3 Jahre) durchgeführt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    zu den Fragen 1-3, da sehe ich keinen Fehler der Richterin, da hat sie zutreffende Hinweise gegeben. Die Berücksichtigung des Verdienstes der letzten 12 Monate bei der Unterhaltsberechnung kommt z.B. nur dann in Betracht, wenn absehbar ist, dass der Verdienst auch in etwa so bleibt. Wenn man weiß, dass sich in der Zukunft etwas ändern wird, dann ist der zu erwartende neue Verdienst zu berücksichtigen. PKW-Kosten sind nur in absoluten Ausnahmefällen zu berücksichtigen. Bei den verbrauchsunabhängignen Kosten des Hauses ist mir nicht ganz klar, wie du das gemeint hast.


    Bei den Unterhaltskosten für das volljährige Kind ist wie folgt vorzugehen: das bereinigte Einkommen der Unterhaltspflichtigen ist zu bereinigen, dann zu addieren, daraus ergibt sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, von dem ist das volle Kindergeld in Abzug zu bringen, dann ist zu quoteln. Wenn der Anteil der Mutter beim Kindesunterhalt feststeht, hat sie das Wahlrecht, ob sie ihren Teil bar leistet oder aber mit dem "Hotel Mama" Angebot verrechnet. Schau insoweit mal in die Düsseldorfer Tabelle mit allen Kommentierungen, dann solltest Du selbst errechnen können, wo du stehst. Da nunmehr auch das Einkommen der Mutter in die Berechnung mit einfließt, kann es so sein, wie du schreibst, muss aber nicht. Deine Anwältin kann das auch berechnen. Die hat Zahlen.


    Zur Abtrennung des Zugewinnausgleichs: zwar ist es möglich, den Zugewinn getrennt vom Scheidungsverfahren geltend zu machen, dann gilt auch die 3-Jahresfrist, die edy erwähnt. Bei Anhängigkeit des Verfahrens greift diese Frist allerdings nicht. Die Verjährungszeit wird ja schon durch die Anhängigkeit bei Gericht unterbrochen.


    Theoretisch ist es möglich, den Zugewinnausgleich oder auch andere Teile des Verfahrens abzutrennen, auf Antrag. Aber einem solchen Antrag muss ein Gericht nicht entsprechen. Tun nach meiner Erfahrung die Richter ohne eine sehr gute Begründung auch nicht. Einfach weil unter dem Druck der Scheidung eher alle Unterlagen eingereicht werden, um das Paket zu schnüren. Nach der Scheidung müssen die Richter meist endlos hinter fehlenden Dokumenten hinterherrennen, und der Abschluss des Restverfahrens zieht und zieht sich. Wer tut sich das schon an?


    Die Dauer des Verfahrens ist bisher doch im absolut üblichen Bereich. Es ist etliches zu klären, das braucht halt seine Zeit und der Richter wird erst terminieren und scheiden, wenn der Fall entscheidungsreif ist, und zwar als Paket.


    Hinsichtlich der Dauer der Unterhaltszahlungen kann man keine Prognose abgeben. Wir haben eine Ehe von recht langer Dauer, da hat der sozial Schwächere eben für eine gewisse Zeit einen Schutz. Nur, es wird mit Sicherheit befristet sein. Der Rest ist Individualentscheidung. Kenne ich den Fall zu wenig, um da eine Prognose abzugeben.


    Herzlichst


    TK